Beiträge von Salle

    Hallo,


    ob die Nachzahlung als Einkommen angerechnet wird, hängt davon ab ob dieses bereits in die Berechnung der zustehenden Leistungen als Einkommen gewertet wurde.
    Sollte deine Tochter ALG3 bezogen haben und das Kindergeld wurde für die Zeit noch nicht als Einkommen berücksichtigt gilt das Geld als Einkommen.
    Kindergeld ist nicht anrechnungsfrei und gilt als Einkommen des Gesamtbedarfs.

    Hallo,


    es gibt Fälle in denen die Arge sich weigerte überhaupt weiterhin Miete in Höhe der alten Unterkunft zu zahlen.
    Dies kommt aber sehr selten vor und geht meist einher mit anderen Umstimmigkeiten während des Bezugs von ALG2, meist ist es so, dass die Kosten in Höhe der alten Unterkunft (sofern diese angemessen war) weiter gezahlt werden und der Rest aus dem Regelsatz bestritten werden muss.


    Es ist in jedem Fall anratsam, einen Umzug mit der Arge abzuklären, auch dahingehend was im falle eine ungenehmigten Umzugs noch für Kosten übernommen werden.

    Hallo,


    auch wenn dein Vater Altlasten mit sich herum schleppt ist er immer noch zu Unterhaltszahlungen an dich verpflichtet.
    Und zwar vorrangig zu anderen Verbindlichkeiten.


    eine Notwenigkeit für eine eigene Wohnung ist dann gegeben, wenn ein Verbleib im Elternhaus unzumutbar ist, dies muss z. Bsp duch das Jugendamt bescheinigt werden.


    Das ist in deinem Fall aber total egal, da die Arge dir auch in diesem Falle keine Leistungen zugestehen würde, da deine Eltern zahlungsfähig sind und der Staat auch unter diesen Bedingungen natürlich nicht in die Breche springt damit deinen Eltern mehr Geld in der Tasche bleibt.


    Ich muss ehrlich sagen, ich finde es unmöglich dass deine Eltern sich so aus der Verantwortung ziehen.

    Hallo,


    das die Arge dir einen Umzug genehmigt, halte ich für sehr unwahrscheinlich, da die Mängel die du schilderst im Sinne der Arge durchaus zumutbar sind.
    Natürlich steht es dir frei, eine andere Wohnung zu suchen, wenn diese billiger als deine jetztige sein sollte werden die Mietkosten auch übernommen, doch ein Anspruch auf Umzugsbeihilfe bzw. Erstaussattung bestht nur wenn die Arge einem Umzug zugestimmt hat und diesen als notwenig erachtete.

    Hallo,


    du wirst auch weiterhin nur die Mietkosten in Höhe der alten Wohnung bekommen, da du innerhalb des ALG2 Bezugs ohne Zustimmung der Arge umgezogen bist.
    Demnach bestand für den Umzug in eine neue Wohnung keine Notwendigkeit bzw. konnte diese nicht geprüft werden da du keinen Antrag gestellt hast.
    Das ist in diesem Falle dein Pech.

    Hallo room2402,


    wie du ja bereits selbst erwähnt hast, fördert die Arge diese Bereiche nicht mehr, da auch nach erfolgreicher Absolvierung eine Arbeitslosigkeit wahrscheinlich ist.
    Ich verstehe nicht, warum du dir nicht eine Ausbildung suchst, die deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Beendigung deiner Arbeitslosigkeit deutlich verbessern würde.


    Ebenfalls ist deine persönliche Situation ausschlaggebend für die Bewilligung einer Umschulung, wenn du z. Bsp. bereits 10 Jahre Berufserfahrung in einer Branche hättest (Vermittlungsrelevant) wwürde dir Arge wahrscheinlich keine Notwenigkeit einer Umschulungsmaßnahme sehen.


    Was hast du denn bisher gemacht, wie lange bist du arbeitslos, hast du eventuell Erzeihungszeiten genommen.
    Ebenfalls besteht die Möglichkeit auch eine Umschulung in einer anderen Stadt zu machen, wenn das Angebot in deiner sehr begrenzt ist.
    Du solltest dich mal mit deinem SB zusammen setzen und die Fördermöglichkeiten besprechen.

    Hallo,


    wie du weißt bekommen U25 nur unter besonderen Umständen ALG2.
    Ich gehe davon aus, dass kein Anspruch auf Bafög besteht für die Schulform die du besuchst.



    Auch wenn deine Eltern getrennt leben sind sie trotzdem immer noch zu Unterhaltszahlungen an dich verpflichtet.
    Warum zahlen deine Eltern denn nur das Kindergeld an dich?
    So lange also eine Unterhalspflicht der Eltern besteht (und diese auch zahlungsfähig wären) bzw. keine Notwenigkeit vorhanden ist eine eigene die eine eigene Wohnung rechtfertigt besteht kein Anspruch auf ergänzendes ALG2.


    Ich verstehe auch nicht ganz, warum du dir keinen Nebenjob suchst, das sollte doch mit dem gleichzeitigem Besuch der Schule vereinbar sein,.

    Hallo,


    dazu gibt es keine zeitliche Beschränkung.
    Du hast Anspruch auf eine Abschlagstahlung 4 Wochen nach Datum der Antragsstellung.

    Hallo,


    natürlich möchte die Arge die Ausbildung nur fördern, wenn keine andere Fördermöglichkeit besteht.
    Schau doch einfach mal nach nach, ob die Ausbildung dem Grunde nach BafögFörderungsfähig wäre und ob mit 30 Jahren noch ein Anspruch bestehen würde.
    Stelle einen Antrag und reiche den Abelehnungsbescheid bei der Arge ein, wenn du Bafög erhalten würdest ist das natürlich Pech.


    Ich kenne Leute, die seit Jahren versuchen eine Ausbildung von der Arge gefördert zu bekommen.
    In der Regel werden kostenintensive Privatausbildungen (sind nicht im Förderkatalog) überhaupt nicht von der Arge finanziert, also freue dich das eventuell überhaupt eine Möglichkeit besteht.

    Hallo,


    die Betonung liegt...als es noch Erziehungsgeld gab...das gibt es aber nicht mehr und somit auch keine Grundlage für eine anrechnungsfreie Förderung von 2 Jahren.
    Wie oben schon geschrieben, würde dich das im Gegensatz zu anderen Eltern bevorteilen.

    Hallo Peter,


    leider ist dies eine Verhandlungssache mit der Arge, das heißt du wirst nicht darum herum kommen dich mit deinem SB zusammen zu setzen und die Problematik zu schildern.
    Das Attest des Arztes wird dir in diesem Fall nichts nützen, da dies lediglich eine Empfehlung für eigene Kinderzimmer darstellt aber keine rechtliche Grundlage für die Überschreitung der Maximalgröße.
    Der SB wird ebenfalls argumentieren, dass in eurem Falle auch eine 4Zimmerwohnung ausreichen würde und ihr euch einen Wohnschlafraum einrichten könnt. Dies halte auch ich für zumutbar und praktizierbar.


    Vielleicht besteht ja doch die Möglichkeit mit der Arge eine Zuzahlung aus euren Regelleistungen zur Wohnungsmiete zu vereinbaren, sofern diese den Mietsatz nicht imens überschreitet.
    Sollte die Arge sich da quer stellen, solltet ihr es aber nicht darauf ankommen lassen.


    Euch steht es natürlich frei, eine größere Wohnung anzumieten, sofern ihr keine ALG2 Leistungen mehr bezieht...auch bei ergänzenden Leistungen (Bezug von Leistungen ohne Unterbrechung) seid ihr an die Wohnrichtlinie der Arge gebunden.
    Durch den Freibetrag bei einer Beschäftigung hättet ihr aber wieder ein Argument mehr in der Hand um einen Teil der Miete aus eigener Tasche zu finanzieren.


    Bedenke, wenn du eine Vollzeitstelle bekommst, diese aber nicht ausreicht um deine Familie zu ernähren besteht eventuell Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld.
    Dies könnte eine Unabhängigkeit von der Arge bedeuten.

    Hallo,


    das hängt von meheren Kriterien ab, z. Bsp. wie alt dein Sohn ist, ob er eine abgeschlossene Lehre hat etc.
    Warum will er keine Tagesschule besuchen?
    Schulabschlüsse können bis zu einem gewissen Alter auch mit Schülerbafög gefördert werden.
    Abendschulen sind in der Regel für Berufstätige gedacht, demnach kann dein Sohn wenn er abends zur Schule geht auch tagsüber arbeiten.

    Hallo,


    kannst du dich bitte mal ein wenig klarer ausdrücken, ganz klar wird der Sachverhalt aus deinen Angaben nicht.
    Es gibt keine Frist für einen Termin bei der Arge, du kannst auch kurzfristig eingeladen werden.
    Diese Termine können auch mit einer triftigen Begründung abgesagt werden (Krankheit, Betreuung der Kinderetc.)
    Es ist wichtig das ein Termin sofern du ihn nicht wahrnehmen kannst auch abgesagt wird, und zwar VOR dem Termin.
    Wichtig wäre hier zu wissen, wann denn der Termin hätte sein sollen und ob du ihn hättest wahrnehmen können (Betreuung der Kinder z. Bsp. im Kindergarten).


    Du bist außerdem verpflichtet deine Post jeden Tag zu kontrollieren!!!!!!

    Hallo,


    da ist die Arge natürlich im Recht, da die komplette Anrechnung des Freibetrages dich gegenüber anderen bevorteilen würde da du ja auch länger Erziehungsgeld beziehen wirst.

    Hallo,


    die Arge muss einem Umzug nicht zwingend zustimmen, auch wenn die Wohnungsgröße unterhalb der Höchstgrenze liegt.
    Ihr habt also keinen Rechtsanspruch auf eine 75m² Wohnung.
    Da die Wohnung in der ihr zur Zeit lebt über 3 Zimmer verfügt, ist es denkbar das die Arge diese auch im Falle des Familienzuwachses weiterhin als angemessen betrachtet und die Notwenigkeit eines Umzugs somit nicht gegeben wäre.


    Wie groß ist denn die Wohnung in der ihr zur Zeit lebt?

    Hallo,


    ich gehe mal davon aus, dass der Auszug mit der Arge abgeklärt war, da sie bereits Leistungen erhalten hat.
    Die Arge scheint davon auszugehen, dass eure Tochter Geld von euch erhält und dies nicht angegeben hat.
    Also den Nachweis das eine Mitteilung über die Zahlungen erfolgte sofort in Kopie an die Arge schicken.


    Da der Unterhalt aber nicht die Berechnung der bereits gezählten Leistungen eingeflossen ist, wird die Arge die überzahlten Beträge rückwirkend einfordern.


    Ebenfalls ist eure Tochter verpflichtet, den ALG2 Bescheid zu prüfen, dort hätte auffallen müssen, dass die 190€ Unterhalt nicht in der Berechnung auftauchen.
    Das heißt es liegt in diesem Fall auch ein Fehler eurer Tochter vor.