Hallo Peter,
leider ist dies eine Verhandlungssache mit der Arge, das heißt du wirst nicht darum herum kommen dich mit deinem SB zusammen zu setzen und die Problematik zu schildern.
Das Attest des Arztes wird dir in diesem Fall nichts nützen, da dies lediglich eine Empfehlung für eigene Kinderzimmer darstellt aber keine rechtliche Grundlage für die Überschreitung der Maximalgröße.
Der SB wird ebenfalls argumentieren, dass in eurem Falle auch eine 4Zimmerwohnung ausreichen würde und ihr euch einen Wohnschlafraum einrichten könnt. Dies halte auch ich für zumutbar und praktizierbar.
Vielleicht besteht ja doch die Möglichkeit mit der Arge eine Zuzahlung aus euren Regelleistungen zur Wohnungsmiete zu vereinbaren, sofern diese den Mietsatz nicht imens überschreitet.
Sollte die Arge sich da quer stellen, solltet ihr es aber nicht darauf ankommen lassen.
Euch steht es natürlich frei, eine größere Wohnung anzumieten, sofern ihr keine ALG2 Leistungen mehr bezieht...auch bei ergänzenden Leistungen (Bezug von Leistungen ohne Unterbrechung) seid ihr an die Wohnrichtlinie der Arge gebunden.
Durch den Freibetrag bei einer Beschäftigung hättet ihr aber wieder ein Argument mehr in der Hand um einen Teil der Miete aus eigener Tasche zu finanzieren.
Bedenke, wenn du eine Vollzeitstelle bekommst, diese aber nicht ausreicht um deine Familie zu ernähren besteht eventuell Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld.
Dies könnte eine Unabhängigkeit von der Arge bedeuten.