Bafög-berechigt?

  • Hallo,


    bei mir gehts darum, ob ich überhaupt Bafög-berechtigt wär, denn alle Bafög-Rechner des Internets behaupten was anderes.
    Nen Antrag abgeben werd ich wohl auf jeden Fall, aber möchte mich trotzdem vorher hier mal erkundigen, ob mir nicht einer von euch helfen kann
    Also... meine Eltern sind eben keine totalen Schlechtverdiener, auf dem Einkommenssteuerbescheid von 2005 steht, dass mein Vater im Jahr 41.000 und meine Mutter 21.000 Euro hatte.
    Beide sind Beamte und besitzen ein eigenes kleines Haus, welches sie aber noch am abbezahlen sind.
    Habe noch einen älteren Bruder(23), welcher gerade eine Ausbildung macht, kein Bafög bekommt(ka ob er berechigt wär) und noch bei meinen Eltern wohnt.
    Ich wohne momentan auch noch bei meinen Eltern, will aber demnächst ausziehen um näher bei der Uni zu sein(wohnen ca. 1Std und länger von der Uni).
    Also, kann mir jemand helfen? Wär ich denn nun wahrscheinlich bafög-berechtigt oder eher nicht?
    Wenns mir jemand sagen kann(wenn ja), wieviel Geld könnte ich im Monat erwarten?
    Bafög für mich wär ziemlich notwendig, da ich ja studiere, nur einen Nebenjob mache(300Euro/Monat) und meine Eltern mir einfach nicht viel geben wollen(inkl.Kindergeld gerade mal 300Euro/Monat).
    Möchte meine Eltern auch nicht dazu drängen, da es eh nix bringen würde und ich keinen Familienstreit vom Zaun brechen will.
    Also, danke schonmal für Antworten!
    lG

  • kleiner Nachtrag...
    die 300€ die du von deinen Eltern bekommst, stehen dir rechtlich gesehen auch nicht unbedingt zu.
    Deine Eltern sind lediglich dazu verpflichtet, für deine Unterkunft, Ernährung und Bekleidung zu sorgen.
    Surch die 300€, die du durch deinen Job verdienst hast du doch dann für einen Studenten ein recht üppiges Taschengeld.
    Du hast ebenfalls keinen Anspruch auf eine Förderung ausserhalb deines Elternhauses, weil die Fahrzeit zur Uni nur eine Stunde beträgt.

  • Nach § 1610 Abs. 2 BGB müssen die Eltern auch die Ausbildung finanzieren. Bei Studenten verlangt das Amt für Ausbildungsförderung nicht, dass bei den Eltern gewohnt wird. Das wird nach § 2 Abs. 1 a BAföG nur beim Besuch der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG genannten Ausbildungsstätten verlangt.

  • Salle:
    In #4 hast du von einer "Förderung" außerhalb des Elternhauses gesprochen, so dass ich davon ausging, du meinst eine "Förderung" nach dem Bundesausbildungs"förderungs"gesetz. Studis haben Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine eigene Wohnung; und zwar auch dann, wenn es eine zumutbare Verkehrsanbindung zur Uni gibt.
    Eine andere Sache ist, dass die Eltern berechtigt sind, ihrer Unterhaltspflicht durch Gewährung von Unterekunft und Verpflegung nachzukommen (§ 1612 Abs. 2 BGB). Dann müssen sie aber die Fahrtkosten zur Uni bezahlen.