Beiträge von Jonny

    Danke für deine Antwort!


    Wird denn der Restanspruch auch in die Anwartschaftszeit mit eingerechnet? Wären bei mir dann ja, 2,5 Monate + Zivildienst (9 Monate) =11,5 Monate. Wenn das so ist, dann fehlt mir gerade mal ein halber Monat um wieder ein halbes Jahr ALG1 zu bekommen.

    Hallo!


    Am 31.12.09 endete mein Zivildienst. Bin also seit 1.1.10 wieder bei der Agentur gemeldet. Nun habe ich meinen Bewilligungsbescheid bekommen, mit dem ich nicht einverstanden bin. Wollte hier mal fragen, wie lang ich Anspruch habe. Hier kurz mal meine "Geschichte":



    Dezember 2008 arbeitslos geworden -> 6 Monate ALG bewilligt bekommen ( vom 22.12.2008 - 20.06.2009)


    Vom 01.04.2009 - 31.12.2009 Zivildienst gemacht (also ja noch über 2 Monate Restanspruch)


    So, nun dachte ich, dass der Zivildienst als Abtreitszeit angerechnet wird. Laut Argentur ist das aber nicht so. -> Jetz wurde mir nur 80 Tage ALG bewilligt (also mein Restanspruch von 2009)


    Ist das so rechtens? Habe nämlich mehrfach im Netz gelesen, dass man die Anwartschaftszeit auch voll erfüllt, wenn man Zivil- oder Grundwehrdienst macht.


    Hoffe, ihr könnt mir helfen.

    Hmm... Vielleicht hab ich mich ein bisschen komisch ausgedrückt. Also, ich versuchs nochmal :) Ich bekomme ALG 1, das ist aber so gering, dass ich zusammen mit meiner Freundin als BG auch ALG 2 bekommen werde. Sie hat weiter kein Einkommen. Wird uns als BG die KFZ-Haftpflicht erstattet?


    Bedarfsgemeinschaft:


    ICH
    FREUNDIN


    Einkommen:


    ICH: ALG 1
    FREUNDIN: NIX


    Hoffe ich verstehe nix verkehrt und ihr auch nicht.


    Gruß, Jonny

    Hallo Forum!


    Ich bilde zusammen mit meiner Freundin eine BG. Nun bekomme ich ab 01.01.10 ALG 1. Dies ist dann das einzige Einkommen in unserer BG. Nun habe ich gelesen, dass die KFZ-Haftpflicht nur übernommen wird, wenn man Einkommen aus einer Beschäftigung hat. Stimmt das?


    Wie ist das denn zur Zeit geregelt?



    Gruß, Jonny

    Hallo Forum!


    Es geht um meine Freundin (25 Jahre alt und Hartz 4 - Empfängerin)


    Sie wohnt im selben Bundesland wie ich (Mecklenburg-Vorpommern), möchte aber nun in meinen Landkreis ziehen. Aktuell wohnt sie bei Ihren Eltern. Heute war sie bie ihrem zuständigen Arbeitsamt und hat gefragt, ob dies denn möglich sei. Die meinten, dass geht nicht, da sie erst einen Arbeitsplatz vorweisen muss.


    Das ist doch totaler Blödsinn? Es steht ihr doch laut SGB II (?) eine eigene Wohnung zu ?



    Hoffe ihr habt da ein paar mehr Informationen.


    Gruß, Jonny