Hallo Forum!
Ich bilde zusammen mit meiner Freundin eine BG. Nun bekomme ich ab 01.01.10 ALG 1. Dies ist dann das einzige Einkommen in unserer BG. Nun habe ich gelesen, dass die KFZ-Haftpflicht nur übernommen wird, wenn man Einkommen aus einer Beschäftigung hat. Stimmt das?
Wie ist das denn zur Zeit geregelt?
Gruß, Jonny