Beiträge von Tinsche87

    Also eine ähnliche Situation hatte ich auch mit 18 :D damals habe ich gearbeitet und bin mit meinem damaligen Freund (jetzt Mann) zusammen gezogen. Das Geld reichte nicht aus und wir haben deswegen Unterstützend ALG2 beantragt, allerdings hat das Amt damals klip und klar gesagt das sie für mich keine anteiligen Mietkosten übernehmen da ich bei meinen Eltern wohnen könnte bzw Unterhalt von ihnen bekommen müsste. Allerdings bin ich kurz drauf Schwanger geworden und somit bestand ein triftiger grund für einen Auszug und die anteiligen Mietkosten wurden übernommen. Allerdings haben wir beide gearbeitet und bekamen eben nur eine geringe unterstützung.
    Übrigens hatten wir damals auch einen Antrag auf Erstausstattung gestellt wegen Waschmaschine und Herd, nach 2!! Monaten kamen dann mal zwei Sachbearbeiter und haben beschlossen wir bräuchten keine Waschmaschine und zum kochen reichen auch zwei Kochplatten auf einem extrem wackeligen Unterbau *lach*
    So zurück zu deiner Frage:
    Ich denke eher das es schlecht aussieht mit ALG2 eben weil du wahrscheinlich auch bei deinen Eltern wohnen könntest. Ansonsten einfach mal zum Amt gehen und mit eurem Sachbearbeiter sprechen ;)


    Ich hoffe das war ein wenig hilfreich

    Was machst du denn wenn du Kindergeld bekommst und wie alt bist du bzw wie lange wohnst du nicht mehr zuhause? :confused:
    Also im prinzip könnt ihr ALG2 beantragen und ihr müsstet auch wenn der Antrag durch ist die Kaution als zinsloses Darlehen bekommen. Ein triftiger grund für einen Umzug ist vorhanden da Obdachlosigkeit droht. Allerdings könnten deine Eltern noch Unterhaltspflichtig sein.


    Liebe Grüße
    Tina

    Da du ja jetzt schon von Schwarz Arbeit lebst mach das doch weiter so (vorsicht ironie)
    Das was du vorhast sieht mir doch sehr nach Betrug aus also nimm lieber abstand von schwarz Arbeit oder beantrag erst gar nicht ALG 2 ;)

    Also erstmal darf ich fragen warum du auf leistungen verzichtest die dir zustehen?


    Ob du nur zuschüsse zur KV bekommen kannst weiß ich nicht genau da könnte man ja einfach mal nachfragen.
    Deine Eltern sind zu nichts verpflichtet da sie nicht mehr Unterhaltspflichtig sind da du Ü25 bist, bildet ihr allerdings eine Bedarfsgemeinschaft und du bekommst Hartz4 müssen sie ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Allerdings könnten sie dir in dem Fall auch einen Untermietvertrag geben glaube ich.


    Erkundige dich doch einfach mal bei deinem Zuständigen Sachbearbeiter!


    Liebe Grüße
    Tina

    Vorsicht...!
    Deine ARGE hat recht sie müssen einen Umzug in eine neue Wohnung nur genehmigen wenn dieser notwenig ist, die notwenigkeit hängt dabei oft von dem jeweiligen Sachbearbeiter ab.
    Eine Arbeit in Aussicht ist kein grund da dieses ja noch lange nicht heißt das du sie auch bekommst.
    Gründe können zb sein Kündigung durch den Vermieter, unzumutbare Verhältnisse innerhalb der Wohnung (bei Schimmel muss aber glaube ich ein Gutachten erbracht werden das es Gesundheitsschädlich ist, Streit mit den Nachbarn müssen von der Polizei dokumentiert sein)
    Bei einem nicht genehmigten Umzug werden nur die Kosten der bisherigen Wohnung übernommen allerdings kann man so weit ich weiß die YMehrkosten selber tragen.
    Also du solltest nicht Kündigen solange die ARGE nicht zugestimmt hat.
    Kannst du nicht von dem Arbeitgeber den du in aussicht hast eine bescheinigung bekommen das er Arbeit für dich hat sobald du in Freiburg wohnst?
    Das könnte event. klappen

    Ab der 13 SSW steht dir ein Mehrbedarf zu. Das sind um die 50? im Monat wenn du ALG2 beziehst, ansonsten natürlich nicht.
    Es stimmt dir stehen 60 m² zu aber aus eigener Erfahrung weiß ich das auch eine kleinere Wohnung aussreicht also leg dich nicht zu sehr auf die größe der Wohnung fest. Wir haben bis jetzt zu dritt auf 50m² gewohnt und auch das geht. Hier bei deim Amt zählen zb. auch nicht die m² sondern vorallem der Preis.
    Als Schwangere darfst du in jedemfall ausziehen denn es zählt als wichtiger grund, allerdings weiß ich nicht ab wann.
    Ich bin mit 19 Jahren ausgezogen, habe gearbeitet und anteilig ALG2 bekommen weil mein Gehalt nicht reichte und konnte ausziehen weil ich Schwanger war, ansonsten hätte ich keine Unterstützung bekommen.
    Das mit dem anrechnen stimmt auch kommt aber darauf an wieviel Alg du beziehst. In einer Eheähnlichen gemeinschaft (trifft bei euch zu auch wenn ihr noch kein Jahr zusammen wohnt das ich davon ausgehe das er der Vater deines Kindes ist) wird davon ausgegangen das die Partner füreinander einstehen. Also zustehen tun euch beiden jeweils 311 ? also 622 ? + Miete und eventuell Mehrbedarf für Schwangere.


    Die Kosten für eine Wohnung die übernommen werden hängen vom jeweiligen Mietspiegel der region ab. Im Prinzip stehen mit 2 Personen 60 m² oder 2 Wohnräume und mit 3 Personen 75 m² oder 3 Wohnräume zu. Allerdings nur zu den Ortsüblichen m² Preisen. Generell gilt allerdings immer zu bedenken das man keinen Mietvertrag Unterschreiben sollte ohne die schriftliche!!!! zustimmung vom Amt zu erhalten denn im schlimmsten Fall werden dann nur die Kosten der alten Wohnung übernommen und ihr müsst die differenz zur neuen Wohnung selber bezahlen.
    In unserem Kreis ist es auch möglich eine Teurere Wohnung anzumieten und differenz Kosten selber zu tragen aber das ist wohl nicht überall so einfach möglich.


    Ich hoffe das war einigermaßen Verständlich geschrieben


    Liebe Grüße
    Tina

    Ja das mache ich auch
    Der alte hat mir ja auch immer alles erklärt nur eben falsch und der war auch sonst sehr seltsam, nie zu erreichen und extrem langsam.
    Was mich als erstes bei dem neuen erstaunt hatte war das er sogar eine Akte von uns hatte *lach* die hatte der alte nie in der Hand


    Hoffe mal das, dass jetzt alles seinen Gang geht

    Ich habe mal noch eine frage und zwar wurden uns ja von unserem alten Berater falsche Informationen gegeben so dass wir trotz Antragsstellung und abgabe von allen Unterlagen pro Monat 238 ? zu wenig bekamen und das über 7 Monate.
    Unser neuer Berater meinte das das wahrscheinlich nachgezahlt wird...nur wird das für die vollen 7 Monate rückwirkend bezahlt oder zb nur für die letzten 3 Monate?

    Also ist ja ach nicht alles so einfach haben grade erst einen neuen Berater bekommen und der versucht noch den murks aufzuarbeiten den sein Vorgänger gemacht hat...zb das wir ca 250 ? im monat zu wenig bekommen haben


    Aber danke für deine Antwort

    Hallo,
    ich habe mal eine frage und zwar wollen ich und mein Mann umziehen und es ist soweit auch alles geklärt und genehmigt.
    Allerdings wurde für unsere alte Wohnung ein Dahrlehen für die Kaution gewährt welches wir mit 10% von der Regelleistung seit einem Jahr abbezahlen. Natürlich ist von den 670 ? noch nicht alles abbezahlt. Nun habe ich heute bei unserem Berater nachgefragt wie das nun weiter läuft und er sagte das wir das nun weiter abbezahlen bis die Kaution ausbezahlt wird und die Kaution geht dann bis auf die Zinsen an das ALG2 Amt.
    Aber die bekommen das dann doch doppelt oder??


    Verstehe das nicht so ganz


    Liebe Grüße
    Tina