Beiträge von Tinsche87

    Also so weit ich weiß, erfüllt ihr erst die Vorraussetzungen für eine Bedarfsgemeinschaft wenn ihr länger als 1 Jahr zusammenlebt oder ein gemeinsames Kind habt.


    100% Sicher bin ich mir allerdings nicht...


    LG
    Tina

    Wie groß ist die Wohnung deiner Mutter? Bezieht sie Alg2?
    Wenn die Arge verlangt, dass du wieder zu Hause einziehst dann werden auch angemessene Umzugskosten übernommen.
    Sieh es mal aus einer anderen Sicht:
    Es ist in jedem Fall teurer wenn dir für drei Jahre eine Wohnung bezahlt wird.


    Lg
    Tina

    Wie alt bist du?
    Ist der Ausbildungsort weit von dem Wohnort deiner Eltern entfernt bzw könntest du die Ausbildung auch in der Nähe deiner Eltern absolvieren?


    Du wohnst noch nicht lange nicht mehr zuhause und bist noch sehr jung, also glaube ich das die Arge von dir verlangen kann das du wieder zuhause einziehst, außer es gibt triftige gründe dafür das du nicht zuhause wohnen kannst.


    Lg
    Tina

    Also meines wissens müsste es doch Vermögen sein, also kein direktes Einkommen, denn du hättest das Kindergeld ja auch ansparen können, es kommt ja aus dem Zeitraum vor dem Bezug von Alg2. Außer du hast in dem Zeitraum aufgrund des fehlenden Kindergeldes mehr Alg2 bekommen.
    Ich würde mich da genau erkundigen, denn es geht um viel Geld.


    Ich hatte es das mit Alg2 nachgezahlt wurde weil ich zu wenig bekam (Kind wurde aus der berechnung außen vor gelassen) und das durfte ja auch nicht angerechnet werden.


    Puedi
    Kam die Nachzahlung aus einem Zeitraum in dem ihr ALG 2 bezogen habt? Weil wenn ja habt ihr bestimmt aufgrund des fehlenden Kindergeldes mehr Alg2 bekommen und müsst somit ganz klar die Nachzahlung ans Amt abgeben

    Hast du erhebliche Fahrtkosten?


    Wenn ja versuche die geltend zu machen, so das die Fahrtkosten auf den Selbstbehalt draufgeschlagen werden.
    Zum anderen war ich bis jetzt eigentlich davon ü´berzeugt das der generelle selbstbehalt bei rund 900 € liegt.


    Du hast ja bestimmt einen Fachanwalt für Familienrecht, bemüh den doch mal

    so sehe ich das auch, ich war das letzte mal da als ich hochschwanger war und da war meine Sachbearbeiterin auch sehr überrascht (war das erste mal bei ihr) und meinte dann das ich wohl vor der Geburt nichts mehr von ihr hören werde, obwohl man dem Arbeitsmarkt theoretisch zur verfügung stehen muss, was aber unlogisch ist weil einen niemand annimmt.
    Naja und nach der Geburt steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung weil man das recht auf 3 Jahre Mutterschaftsurlaub hat.
    Zumindest hab ich diese auskunft bekommen

    Du kannst doch drei Jahre in den Erziehnungsurlaub gehen und musst in dieser Zeit dem Arbeitsmakrt nicht zur verfügung stehen. So war es bei mir, musste in der Zeit zu keinem Beratungsgespräch usw. Allerdings ist mein Sohn jetzt erst 12 Monate und ich gehe nun wieder arbeiten.
    Aber so wurde es mir vor der Geburt gesagt.

    Soweit ich das verstanden habe will er sich eine Wohnung suchen weil er Arbeit hat und wird dann diese auch selber bezahlen, er fragt nur für den fall das er wieder Arbeitslos wird. Oder ahb ich das ganz falsch verstanden?

    Zitat

    Aus Datenschutzrechtlichen Gründen geht man als Bürger zwar davon aus das Daten nicht unter den Ämtern ausgetauscht werden aber zu Zwecken der Prüfung des Missbrauches ist dies wohl doch die Regel. Ich habe jedenfalls mit solchen Informationsweitergaben in der Hilfestellung für ALG II Bezieher oft genug diese Erfahrungen gemacht.


    Wenn man sich beim Anwohnermeldeamt ummeldet bzw ab-und anmeldet steht im dem Schreiben das ausgefüllt und unterschrieben wird drin, dass ein Datenabgleich mit der GEZ und dem Arbeitsamt gemacht wird und man dem mit seiner Unterschrift zustimmt.


    Hallo Nataly
    Bei dem Gerichtsurteil ging es (so wie ich es verstanden habe) um Arbeitsentgeld das während des ALG2 bezuges nicht gezahlt wurde und somit im nachhinein angerechnet wird.


    Zitat

    Zuflussprinzip (Nachzahlung von Arbeitsentgelt aus einem früheren Arbeitsverhältnis):


    Bestätigung des Zuflussprinzips. Handelt es sich aber um eine Nachzahlung für mehrere Monate, sind Freibeträge auch entsprechend mehrfach abzusetzen. Lt. Sachverhalt wurde bereits im Zeitraum nicht gezahlten Arbeitsentgelts Alg II gewährt.


    Bei der Frage von siuha ging es aber um Arbeitsentgeld das [I]vor [/I]dem Alg2 bezug nicht gezahlt wurde und jetzt während dem Alg2 Bezug nachgezahlt werden soll. Somit denke ich eigentlich auch das es sich um die Umschichtung von Vermögen handelt

    Ist er Ausbildungssuchend gemeldet?
    Kindergeld bekommt man nur dann wenn man zur Schule geht, studiert oder die erste Ausbildung macht oder eben eine sucht und unter 25 bzw bei Studenten glaub ich 28 ist.
    Zumindest soviel ich weiß.


    Liebe Grüße


    Tina

    Also im Prinzip brauchst du keine genehmigung soviel ich weiß, denn bei einem nicht genehmigten Umzug wird von der Arge nur die alte Miete bezahlt und da diese bei dir höher war dürfte es ja keine Probleme geben.
    Aber anfragen kannst du ja mal, ich glaube nicht das irgendjemand nein dazu sagt wenn man die Kosten verringern will.


    Übrigens stehen einer Alleinstehenden Person 45 m² ;)


    Liebe Grüße
    Tina

    Kann man in einem solchen Fall nicht Überbrückungsgeld beantragen?
    Welches man dann eben zurück zahlt?


    Oder du könntest eventuell mit deinem Arbeitgeber vereinbaren das du das Geld erst am 01.03 bekommst...vielleicht ginge das?


    War bei mir so ich bekam das erste Gehalt erst am 15 ten des Folgemonats, also arbeitsbeginn 01.08. und erstes Gehalt 15.09 allerdings bekommt man dann ja auch erst bei Arbeitsende einen Monat später Alg2.

    das mit den Heitkosten kann stimmen ;) wir zahlen in unserer jetzigen Wohnung auch einen Abschlag von 150 € für Gas bei 50 m² allerdings zieht es bei uns wie Hechtsuppe und wir müssen eben eine gewisse Temperatur haben wegen kleinem Kind (8 monate) ziehen jetzt um und zahlen dann für 83 m² nur 65 € Heizkosten.

    Guten morgen
    zuerst einmal zu infotine:
    Dein Sohn und du bilden eine Bedarfsgemeinschaft bis er das 24. Lebensjahr vollendet hat und das Amt wird nicht für ihn eure alte Miete zahlen und für dich die neue Miete. Das einzige was ihr tun könnt ist umziehen in eine günstige gut geschnittene 3 Zimmer Wohnung allerdings darf die neue Wohnung nicht die kosten der Alten Wohnung übersteigen. Mit einem Partner darf man generell auch zusammenziehen allerdings müsstest du deinen Sohn mitnehmen und ihr würdet vorraussichtlich direkt als Bedarfsgemeinschaft gelten weil sonst ja kein grund gbesteht mit deinem Partner zusammen zu ziehen.
    So kenne ich es zumindest.


    Und zu maja:


    Dein artner und du Wohnen bereits zusammen, wie lange denn schon?
    Ab einem Jahr wird davon ausgegangen das Partner für einander einstehen und somit von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden kann.

    Also ersteinmal alles gute für euch :)


    Ihr könnt glaub ich erst nach der Geburt zusammen ziehen weiß es aber nicht genau.
    Da hilft nur mal nachfragen liegt oft auch viel vom zuständigen Sachbearbeiter ab.


    Also zustehen würden euch im prinzip 311 ? Pro person und 238 ? für das Kind, außerdem noch im ersten Jahr 300 ? Elterngeld die nicht angerechnet werden und 154 ? Kindergeld die allerdings nicht anrechnungsfrei sind. Wenn ihr vor der Geburt zusammen ziehen könnt stehen dir auch ca. 50 ? Mehrbedarf für Schwangere ab der 13 SSW zu.
    Also noch mal im überblick:
    311 ? pro Person = 622 ?
    238 ? für Kinder bis 14 Jahre = 238 ?
    300 ? Elterngeld f. 12 Monate = 300 ?
    154 ? Kindergeld wird voll angerechnet = 0 ?
    -----------
    macht Insgesamt 1160 ?


    Wenn ihr vor der Geburt zusammenzieht sind es nur ca. 672 ? also 2*311?+50?


    Außerdem noch die Kosten für Unterkunft die allerdings vom Mietspiegel eurer Stadt abhängig sind generell kann man sagen das für 2 Personen 50 m² oder 2 Zimmer (in gut geschnittenen Wohnungen auch 3 Zimmer allerdings zählt vorallem die m² zahlt) und für jede weitere Person 15 m² oder 3 Zimmer. Allerdings geht die ARGE davon aus das Kinder bis zum 3 Lebensjahr kein eigenes Zimmer benötigen.



    Ich hoffe ich konnte euch ein wenig weiterhelfen


    Liebe Grüße
    Tina

    Deine Mutter besitzt ein Haus also sollte sie fähig sein dir Wohnraum zu bieten ;)
    Und ansonsten könntest du unterstützend Hartz 4 beantragen allerdings scheinst du ja auch jetzt deinen Lebensunterhalt zu bestreiten und da ich annehme das du das auch weiterhin auf diese art und weise tun wirst ist es für mich Betrug und ausnutzen von Steuergelden. Du machst Schwarzarbeit und zahlst somit nicht mal in die Sozialkasse ein und bist am überlegen wie du noch mehr Geld bekommen kannst. Deine Wohnung wird dir niemand bezahlen ;) du bist erst 21 Jahre alt!
    Beantrage doch erst mal Kindergeld für dich ;)
    Und was ist mit deinem Vater :confused: er müsste ja noch Unterhalt für dich zahlen glaub ich.