Beiträge von Noeval

    Hallo!


    Hatte mein Anliegen schon einmal im Bereich "Anspruch und Leistungen" vorgetragen, aber da scheint es mir nicht der richtige Platz gewesen zu sein. Also versuche ich es hier noch einmal.


    Am 10.12.07 bekam ich vom JobCenter die Nachricht, dass die mir bisher gezahlten Leistungen gekürzt werden. Seit gut einem Jahr bin halbtags beruflich tätig und bekomme nicht mehr die komplette Miete samt Nebenkosten und Grundbedarf sondern lediglich einen Zuschuß zum Gehalt.


    Begründet wird die Kürzung jetzt damit, dass meine Wohnung mit 73 m² zu groß für eine Einzelperson ist. Somit könnte man die Mietnebenkosten nur noch in Höhe von 45/73 übernehmen.


    Weil die Warmmiete für meine Wohnung mit 289,00 € unter der Grenze von 300,00 € liegt, hat man bisher nichts dagegen einzuwenden gehabt. Denn dass die Wohnung zu groß ist, ist dem JobCenter schon seit fünf Jahren bekannt.


    In Bezug auf die Heizkosten kann ich das ja noch nachvollziehen, dass ich die Mehrkosten für größeren Wohnraum selbst zu tragen habe. Aber dass man deshalb auch die Nebenkosten für Wasser kürzt ist mir unverständlich. Denn auch in einer kleineren Wohnung hätte ich denselben Verbrauch.


    Auch die restlichen Nebenkosten wie Wohngebäude- und Haushaftpflichversicherung, Grundsteuer, Entwässerung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Treppenhauslicht, usw. werden durch die Anzahl der Mieter geteilt und nicht pro m² berechnet.


    Gegen das Schreiben habe ich bereits Widerspruch eingelegt. Ich würde nur gern wissen, ob eine solche Kürzung rechtens ist, wenn vom Vermieter die Nebenkosten nicht pro m² (wie vom JobCenter berechnet) sondern pro Mieter berechnet werden.


    Außerdem bin ich ja auch seit einem Jahr halbtags berufstätig und bekomme lediglich noch einen Zuschuß zum Gehalt. Müßte die Kürzung statt in voller Höhe dann nicht auch auf den Zuschuß umgerechnet werden?


    Zuletzt noch eine Frage: das Schreiben des JobCenters beinhaltete nur die Begründung warum mir die Leistungen gekürzt werden. Seltsamerweise war keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei, weder auf der Rückseite noch auf einem separaten Blatt. Ist diese vom JobCenter ausgeprochene Kürzung dann überhaupt rechtswirksam? Oder wird sie dadurch rechtswirksam, dass ich bereits Widerspruch eingelegt habe?

    ... da steigt hier so auf dei Entfernung keiner druch...Du ja anscheinend auch nicht...


    ... habe mir mal einen Bewilligungsbescheid des JobCenters rausgesucht und da war am Ende für die Rechtsbehelfsbelehrung ein eigener Absatz reserviert.


    Genau wie Du sagtest, stand groß RECHTSBEHELFSBELEHRUNG drüber. Bei einem Bewilligungsbescheid hätte ich einen Monat lang Zeit gehabt Widerspruch einzulegen, entweder schriftlich ans Rathaus der Stadt oder beim JobCenter.


    Vielleicht sollte ich Anfang nächsten Jahres mal persönlich beim JobCenter vorsprechen und das mit der Sachbearbeiterin besprechen. Denn wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, dürfte der Bescheid über die Kürzung ja auch nicht rechtwirksam sein.

    Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei war verlängert sich nach meinen Infos die Einspruchsfrist auf bis zu ein Jahr!


    Normalerweise ist aber immer eine dabei..... Schau noch mal richtig nach!


    ... habe mir das Schreiben gerade nochmal rausgeholt. Es sind nur die Gründe angeführt, warum mir der Zuschuss gekürzt wird (zu große Wohnung für eine Einzelperson). In keinem der Absätze ist eine Rechtsbehelfsbelehrung angegeben.


    Allerdings steht im letzten Absatz, dass normalerweise die Kürzung ab sofort wirksam ist. Um den Eigenanteil finanzieren zu können, will man mir aber noch eine Frist von sechs Monaten einräumen und die Kürzung wird dann ab dem 01.07.2008 vorgenommen.


    Vielleicht ist das ja so zu verstehen, dass ich nun sechs Monate Zeit habe dagegen Widerspruch einzulegen.


    Aber wie bereits erwähnt, habe ich dem JobCenter schon auf das Schreiben geantwortet und in meinem Schreiben begründet warum ich mit der Kürzung nicht einverstanden bin.


    In anderthalb Wochen, wenn ich wieder ins Büro muss, werde ich wohl noch einmal schreiben und dann hoffentlich auch eine Antwort erhalten.

    Danke für die schnelle Antwort, kleine-wölfin!


    Die einzuhaltende Frist um Wiederspruch einzulegen beträgt in den meinsten Fällen 10-14 Werktage...müsste aber auf deinem Schreiben wo die Rechtsbelehrungen stehn zu finden sein.


    Da das Schreiben vom 10.12.2007 ist, ist die Frist von vierzehn Tagen wohl schon abgelaufen. Jetzt noch einen Widerspruch dagegen einzulegen hätte wohl keinen Sinn. Andrerseits besteht das Schreiben, dass ich erhielt, nur aus einer Seite. Darauf war lediglich angegeben, warum mir der Zuschuß gekürzt wird. Es war keine Rechtsbelehrung dabei, keine Angabe dass ich Widerspruch einlegen könnte und auch kein entsprechender Vordruck. Auch nicht auf der Rückseite!


    Da all das fehlt, kann man ja eigentlich nicht die Frist von vierzehn Tagen anführen um einen Widerspruch jetzt abzulehnen. Denn wenn man darüber nicht belehrt wird, kann man es ja auch nicht wissen.


    Du musst aber eine ausführliche Begründung des Wiederspruchs niederlegen/einreichen.


    Aber abgesehen davon habe ich am 19.12.2007 auf dieses Schreiben geantwortet. Allerdings habe ich darin geschrieben, dass ich mit der Kürzung nicht einverstanden bin. Gilt das auch als Widerspruch? Die Gründe habe ich sehr ausführlich dargelegt, daran sollte es eigentlich nicht scheitern.

    Hallo!


    Da ich mich nun entschlossen habe, gegen das Schreiben des JobCenters bezüglich der Kürzung des Zuschusses zum Lebensunterhalt Widerspruch/Einspruch einzulegen, habe ich nun ein paar Fragen dazu.


    Kann ich den Widerspruch/Einspruch formlos formulieren oder gibt es da eine bestimmte Form, die ich wahren muss, damit es anerkannt wird? Muss ich dieses Schreiben dann pesönlich bei dem zuständigen Sachbearbeiter abgeben? Oder reicht es wenn ich es per Post schicke? Sollte es dann per Einschreiben, eventuell auch per Einschreiben mit Rückschein geschehen? Welche Frist muss ich einhalten, damit der Widerspruch/Einspruch wirksam ist? Das Schreiben ist vom 10.12.2007 datiert.


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte.


    Vielen Dank im Voraus!


    Noeval

    Hallo!


    Ich habe vor ein paar Tagen vom JobCenter die Nachricht bekommen, dass der Zuschuß zu den Mietnebenkosten ab dem 01.07.2008 gekürzt wird. Begründet wird das jetzt damit, dass meine Wohnung mit 73 m² zu groß für eine Einzelperson ist. Somit könnte man die Mietnebenkosten nur noch in Höhe von 45/73 übernehmen.


    In Bezug auf die Heizkosten kann ich das ja noch nachvollziehen, dass ich die Mehrkosten für größeren Wohnraum selbst zu tragen habe. Aber dass man deshalb auch die Nebenkosten für Wasser kürzt ist mir unverständlich. Diese Kosten berechnen sich ja nicht nach der Größe der Wohnung, sondern nur nach dem Verbrauch der darin lebenden Person.


    Auch die restlichen Nebenkosten wie Wohngebäude- und Haushaftpflichversicherung, Grudnsteuer, Entwässerung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Treppenhauslicht, usw. werden pro Mieter umgerechnet und nicht pro m².


    Dazu kommt nocht, dass ich seit gut einem Jahr halbtags beruflich tätig bin nud daher nur noch einen Zuschuß zum Gehalt vom JobCenter bekomme. Ist da die Kürzung rechtmäßig? Und wenn ja, dann auch in dieser Höhe? Müßte es nicht auf den Zuschuß umgerechnet werden, den ich jetzt nur noch bekomme? Sollte ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen?


    Für Tips in dieser Angelegenheit wäre ich sehr dankbar!