Beiträge von eckigerKlotz

    Uns wurde mitgeteilt, dass er nicht berechtigt wäre, einen Antrag zu stellen bzw. dass er eh kein Geld bekommen würde, weil sein Sold ausreichend ist (260 Euro). Ich gehöre übrigens auch nicht offiziell zur Bedarfsgemeinschaft, ich bin nur die Bevollmächtigte meiner Tochter, - zumindest wurde es mir so mitgeteilt. Meine Bescheide der ARGE sehen auch sehr konfus aus, - alles was mir zustehen würde, wurde durchgestrichen und nur der Zuschuss meiner Tochter ist tatsächlich richtig.
    Und die Dame beim Amt sagte uns ebenso, dass wir kein Anrecht auf Wohngeld hätten, weil wir bereits Staatsgelder beziehen in Form von Bafög (70Euro) und Kinderzuschuss von der ARGE (60 Euro).
    Macht es denn dann noch Sinn Wohngeld zu beantragen?
    Ich möchte dem Staat natürlich nicht frecherweise noch mehr auf der Tasche liegen, - mit dem Geld, was wir hatten, waren wir zufrieden. Mehr sollte es gar nicht werden. Aber die 300 Euro fehlen schon.:( Können die mir ersetzt werden oder sieht's schlecht aus?

    Erstmal vielen Dank für die netten Erklärungen.:)
    Was das Kolleg/Abendgymnasium angeht:
    Ich werde erst in die E-Phase eingestuft, das ist offiziell das Kolleg und nach 2 Semestern bin ich dann auf dem Abendgymnasium (H-Phase 1 bis 4 Semester).
    Bei uns an der Schule musste ich einen Antrag ausfüllen, indem auch Kindererziehung als erwerbstätig gilt bzw. die 3 jährige berufliche Tätigkeit ersetzt. Meine Tochter wird allerdings erst 2 Jahre und ich habe den dafür zuständigen Lehrer gefragt, was genau das für mich bedeutet. Für die Schule ist nur relevant, dass das Kind bis zur H-Phase 3 Jahre alt sein muss, ansonsten gibt es für die Schule kein Problem. Ob das Bafögamt das genauso sieht, konnte mir keiner genau sagen.
    Meine Schule liegt in Hagen (NRW) und heißt: "Rahel Varnhagen Kolleg".
    Was vielleicht auch noch wichtig wäre für das Amt sind sicherlich die Unterrichtsstd. Diese werden sich auf etwa 30 Std. in der Woche belaufen, und diese gelten an meiner Schule als "Vollzeit"-Unterricht. Wie das Bafögamt das sieht, weiß ich natürlich nicht.
    Ich werde heute meinen Antrag stellen, - da ich bis zum Januar wissen möchte, was genau mir denn nun zusteht.
    Ich hoffe, meine Sachbearbeiterin verwirrt mich nicht all zu sehr.
    Welche Unterlagen sind denn wichtig?
    Bescheinigung der Schule
    Bescheinigung über Kindergelder
    Nachweis des Unterhaltsvorschusses
    Nachweis des Kinderzuschusses von der ARGE
    Mietvertrags-Kopie


    Ich habe leider keine Einkommenserklärung, da ich noch nicht gearbeitet habe, - wie kann ich dem Amt das glaubhaft machen? Reicht es, wenn ich meine Zeugnisse der Schulen mitbringe, um die Daten feststellen lassen zu können? :confused: Oder muss ich andere Formulare ausfüllen?

    Ich bin ab Januar im gymnasialen Zweig, momentan bin ich noch auf der Abendrealschule.
    Von Bafög habe ich keine Ahnung, kenne meinen Bedarfssatz also nicht.:(
    Meine Tochter bekommt Unterhaltsvorschuss, weil der KV ebenfalls noch Schüler ist.
    Mein Freund ist Zivildienstleistender.


    Und zum Thema Wohngeld.
    Mir wurde mitgeteilt, dass ich sowas nicht beantragen darf, weil ich Bafög und Zuschuss von der ARGE bekomme. Ändert sich das jetzt?:confused:

    Hallo!


    Ich habe schon im Bafög-Unterforum einen Teil meines Problems geschildert, aber ich hätte auch noch einige Fragen, was das Thema Hartz IV angeht.
    Ich war bereits in diesem Frühjahr bei der ARGE und zuerst hieß es, dass sie nicht für mich zuständig seien. Dann, einige Tage später bei einer anderen Sachberarbeiterin wurde mir mitgeteilt, dass es da "Möglichkeiten" gibt. Mein Fall sieht wie folgt aus:
    Ich bin 18 Jahre alt, habe im April meine eigene Wohnung mit meiner einjährigen Tochter bezogen (ich musste bei meinen Eltern ausziehen, weil nicht genug Platz für mich und meine Tochter war) und gehe zur Abendschule , um mein Abschluss nachzuholen.
    Die Dame beim Amt erklärte mir dann, dass ich selbst nicht berechtigt wäre einen Antrag zu stellen, weil meine Eltern unterhaltspflichtig sind und weil ich Bafög bekomme.
    Aber meine Tochter ist berechtigt. Ich habe also im Endeffekt doch Geld bekommen (etwa 180 Euro Alleinerziehenden Zuschlag und 60 Euro Zuschuss für meine Tochter), im Herbst ist mein Freund zu uns gezogen, somit fiel der Alleinerziehendenzuschlag "logischerweise" weg und nun bekomme ich nur noch 60 Euro.
    Jetzt im Winter verändert sich noch einmal etwas:
    Ich bekomme nun kein Erziehunggeld mehr (es fehlen mir also 300 Euro),... nun frage ich mich, womit ich dieses Loch in der Haushaltskasse stopfen soll? Zahlt mir das Amt nun wieder mehr? Oder ist das für die nicht relevant? :confused:
    Ich bekomme vielleicht bald mehr Bafög (momentan bekomme ich 70 Euro), aber ich blicke da kaum noch durch.
    Jeder sagt was anderes. Aber was steht denn nun in den Gesetzen? Was steht mir tatsächlich zu und wer ist wirklich für mich zuständig? Ich verstehe vieles nicht, was mir die Menschen bei den Ämtern sagen und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

    Hallo zusammen!


    Ich hätte mal eine Frage, was steht einem zu, wenn man 18 Jahre alt ist und an einem Kolleg/Abendgymnasium sein (Fach)abitur macht, eine eigene Wohnung hat und dort zu dritt (Kind und Partner) wohnt?
    Ich habe bisher elternabhängiges Bafög bekommen (war bisher an der Abendrealschule) und das soll sich angeblich nun ändern. Aber stimmt das wirklich? Wo genau kann ich das in den Klauseln nachlesen, damit die Herrschaften beim Amt mich nicht ewig und drei Tage an der Nase herumführen?
    Und was genau wird dann noch mit einbezogen, bei der Feststellung des Bedarfs?
    Mein Kind ist für das Amt nicht relevant, das weiß ich bereits. Aber ich habe kein eigenes Einkommen, bzw. kein Gehalt in dem Sinne. Ich bekomme nur 2x 154 Euro Kindergeld (für mich und mein Kind), 125 Euro Unterhaltsvorschuss, 60 Euro Beihilfe von der ARGE für mein Kind und das wars. Wird der Wehrsold meines Partners mitangerechnet? Wir sind nicht verheiratet, falls das was ausmacht:confused: .
    Ich bin etwas verwirrt von all den Zahlen und Gesetzen.
    Kann mir jemand sagen, ob es einen "Regelsatz" gibt? Und auf was beläuft der sich?



    Ich hoffe jemand kennt sich hier einigermaßen gut mit den Gesetzen aus und kann sie mir auch gut erklären, bei den Ämtern verstehe ich leider oft nur Bahnhof.