Ich weiß nicht welches Amt für mich zuständig ist!?

  • Hallo!


    Ich habe schon im Bafög-Unterforum einen Teil meines Problems geschildert, aber ich hätte auch noch einige Fragen, was das Thema Hartz IV angeht.
    Ich war bereits in diesem Frühjahr bei der ARGE und zuerst hieß es, dass sie nicht für mich zuständig seien. Dann, einige Tage später bei einer anderen Sachberarbeiterin wurde mir mitgeteilt, dass es da "Möglichkeiten" gibt. Mein Fall sieht wie folgt aus:
    Ich bin 18 Jahre alt, habe im April meine eigene Wohnung mit meiner einjährigen Tochter bezogen (ich musste bei meinen Eltern ausziehen, weil nicht genug Platz für mich und meine Tochter war) und gehe zur Abendschule , um mein Abschluss nachzuholen.
    Die Dame beim Amt erklärte mir dann, dass ich selbst nicht berechtigt wäre einen Antrag zu stellen, weil meine Eltern unterhaltspflichtig sind und weil ich Bafög bekomme.
    Aber meine Tochter ist berechtigt. Ich habe also im Endeffekt doch Geld bekommen (etwa 180 Euro Alleinerziehenden Zuschlag und 60 Euro Zuschuss für meine Tochter), im Herbst ist mein Freund zu uns gezogen, somit fiel der Alleinerziehendenzuschlag "logischerweise" weg und nun bekomme ich nur noch 60 Euro.
    Jetzt im Winter verändert sich noch einmal etwas:
    Ich bekomme nun kein Erziehunggeld mehr (es fehlen mir also 300 Euro),... nun frage ich mich, womit ich dieses Loch in der Haushaltskasse stopfen soll? Zahlt mir das Amt nun wieder mehr? Oder ist das für die nicht relevant? :confused:
    Ich bekomme vielleicht bald mehr Bafög (momentan bekomme ich 70 Euro), aber ich blicke da kaum noch durch.
    Jeder sagt was anderes. Aber was steht denn nun in den Gesetzen? Was steht mir tatsächlich zu und wer ist wirklich für mich zuständig? Ich verstehe vieles nicht, was mir die Menschen bei den Ämtern sagen und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

  • Was für einen Abschluss machst du bei der Abendschule? Ist es eine Abendrealschule oder ein Abendgymnasium? Welchen Bedarfssatz hast du beim BAföG? Richtet sich der Bedarf nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 BAföG? Oder nach § 13 BAföG? Gibt es Unterhalt vom Vater der Tochter?
    Arbeitet der Freund oder bezieht er auch ALG 2? Hast du Wohngeld beantragt?

  • Ich bin ab Januar im gymnasialen Zweig, momentan bin ich noch auf der Abendrealschule.
    Von Bafög habe ich keine Ahnung, kenne meinen Bedarfssatz also nicht.:(
    Meine Tochter bekommt Unterhaltsvorschuss, weil der KV ebenfalls noch Schüler ist.
    Mein Freund ist Zivildienstleistender.


    Und zum Thema Wohngeld.
    Mir wurde mitgeteilt, dass ich sowas nicht beantragen darf, weil ich Bafög und Zuschuss von der ARGE bekomme. Ändert sich das jetzt?:confused:

  • Nachdem dein Freund eingezogen ist und dieser kein ALG 2 und kein BAföG bezieht, kann jetzt Wohngeld beantragt werden. Oder gehört der Freund zur Bedarfsgemeinschaft im Rahmen von ALG 2?
    Habe zu deinen BAföG-Fragen im BAföG-Forum Stellung genommen.

  • Uns wurde mitgeteilt, dass er nicht berechtigt wäre, einen Antrag zu stellen bzw. dass er eh kein Geld bekommen würde, weil sein Sold ausreichend ist (260 Euro). Ich gehöre übrigens auch nicht offiziell zur Bedarfsgemeinschaft, ich bin nur die Bevollmächtigte meiner Tochter, - zumindest wurde es mir so mitgeteilt. Meine Bescheide der ARGE sehen auch sehr konfus aus, - alles was mir zustehen würde, wurde durchgestrichen und nur der Zuschuss meiner Tochter ist tatsächlich richtig.
    Und die Dame beim Amt sagte uns ebenso, dass wir kein Anrecht auf Wohngeld hätten, weil wir bereits Staatsgelder beziehen in Form von Bafög (70Euro) und Kinderzuschuss von der ARGE (60 Euro).
    Macht es denn dann noch Sinn Wohngeld zu beantragen?
    Ich möchte dem Staat natürlich nicht frecherweise noch mehr auf der Tasche liegen, - mit dem Geld, was wir hatten, waren wir zufrieden. Mehr sollte es gar nicht werden. Aber die 300 Euro fehlen schon.:( Können die mir ersetzt werden oder sieht's schlecht aus?