Beiträge von pitty23

    hallo ich hab mal ne frage.
    gestern rief mich mein fallmanager an und fragte ,ob mein kind schon geboren wurde.er meinte ich könne erstausstattung fürs kind nach der geburt beantragen und mehrbedarf,jedoch bin ich nicht alleinerziehend und daraufhin meinte er: ja dann müssen wir mal gucken,was man beantragen kann.


    habt ihr erfahrung oder wisst ihr was darüber?wäre schön,nen paar antworten zu bekommen

    die mutter darf ihre tochter eben nicht so einfach rauswerfen.gesetzlich ist sie dazu verpflichtet,ihr kind bis zum 25.lebensjahr bei sich wohnen zu lassen! ausser sie zeigt ihre tochter an und setzt eine einstweilige verfügung durch,dann darf sie das,ansonsten liegst du falsch!
    ist ihre mutter gewalttätig oder psychische erkrankungen ist das z.b. ein grund auszuziehen!

    hallo,
    naja du darfst ohne eine zustimmung der arge keinen mietvertrag so einfach unterschreiben.14tage hat man vom gesetz her zeit,aus dem mietvertrag ohne grund auszutreten.also immer erst beim vermieter nen kostenvoranschlag holen,damit dann zum amt und zustimmung holen und danach den mietvertrag unterschreiben!

    hallo anna,
    eigentlich wird dir dein sachbearbeiter sagen,dass du kein anrecht mehr auch eine erstausstattung für dein zweites kind hast,da du ja schon ein kind hast (deswegen heisst es ja auch ERSTausstattung und nicht zweit- oder drittausstattung). es ist denen egal,was du mit den sachen gemacht hast,aber du hattest schon mal eine ausstattung und nur das zählt.also erwarte lieber nichts vom amt.ich bin gerade in der 31 ssw und werde auch nur ein pauschalbetrag von 250€ (wenn überhaupt) für mein erstes kind bekommen..würde mich also wundern,wenn es irgendein bundesland gibt,wo man mehr als 250€ bekommt (hab ich noch nie gehört). aber wenn du in einer notsituation steckst,dann geh zu pro familia und lass dich von ihnen unterstützen,die helfen dir wirklich weiter (familie in not,etc...) die füllen mit dir anträge aus,damit von irgendwoher unbürokratisch durch private spenden etwas geld bekommst. noch eine möglichkeit wäre die caritas (auch supi freundlich und hilfsbereit)...
    mach dich einfach schlau,aber wie gesagt beim amt wirste keine chance haben!


    lg pitty23

    hallo,
    dass musst du der leistungsabteilung mitteilen,dass die letzte rate im dezember mit 8,..? irgendwas zu ende ging (hast ja womöglich ein schriftstück über das darlehen mit den raten und wann die letzte rate erfolgen soll). rufst du einfach an und schickst ne kopie hin,das zuviel gezahlte geld bekommst natürlich wieder.


    lg pitty23

    hallo miriam,
    ein nachbarschaftstreit könnte in ausnahmefällen ein umzugsgrund sein,jedoch muss durch ein streit eure lebenssituation "bedroht" sein, d.h. einschüchterung der mieter oder psychische nachfolgen...normalerweise stehen drei personen bis zu 75qm zu.jedoch würde ich euch nicht empfehlen, ohne eine zustimmung umzuziehen, denn sonst folgt eine sanktion und ihr habt noch mehr schulden und stress am hals.
    schaut euch einfach nach einer neuen wohnung um und lasst euch von dem neuen vermieter einen kostenvoranschlag geben.dann besprichst du das mit deinem sachberater.es kann auch sein,dass ihr eine zustimmung bekommt,jedoch denke ich, dass ihr euren umzug selber zahlen müsst.


    frag einfach mal nach..;)


    lg pitty23

    hallo tinsche,
    auch erstma alles gute für euch..
    also um nochmal was klar zu stellen.für das kind bekommt ihr keine 238? sondern nur 207?.naja bei mir ist es fast so wie bei dir nur ich wohne bereits mit meinem freund zusammen und baby kommt in ca. 8 wochen...


    nun ja also ihr würdet bekommen:


    du und partner zusammen: 622?
    baby: 207? (also beim amt wird nur 124 statt 154? kindergeld angerechnet,also die differenz von 30? ist ein freibetrag)
    elterngeld: 300?
    wenn du noch während der schwangerschaft nen antrag stellst,bekommst du noch einen mehrbedarf von 53,07? solange das kind noch nicht da ist (aber leider nicht rückwirkend)
    und du kannst einen antrag auf erstausstattung fürs kind und geburt stelen.. (ca. 250? pauschal bekommst du)
    naja und gleichzeitig wenn das deine erste wohnung ist in der ihr einzieht,könnt ihr noch einen antrag auf erstausstattung für möbel inkl. haushaltsgeräte stellen (pauschal 840?)


    so und jetzt zur wohnung...
    mit drei personen darf die wohnung maximal 75 qm gross sein oder bis maximal 385? kalt kosten..(so ist es zumindest bei mir)
    naja und nebenkosten ausser strom (den musst du selber zahlen) so um die 160 ?


    hoffe ich habe dir nen bisschen geholfen und dir viel glück..;)

    kann mir wirklich niemand etwas dazu sagen?denn ich weiss wirklich nicht,ob das amt einfach so etwas machen darf...naja ich mein, die gehen ja laufend an meinem regelsatz ran,ziehen mir einfach mal kindergeld ab, obwohl ich kein bekomme etc...
    ich wäre über jede antwort bezüglich der halbwaisenrente meines partners dankbar.:(

    hallo,
    naja du musst dich um eine neue wohnung erstmal umgucken,darf nicht zu viwel kosten und nicht zu gross sein.dann holst du dir,wenn du eine wohnung gefunden hast,nen kostenvoranschlag beim vermieter,wo alle kosten aufgelistet sind (kaltmiete,quadratmeter,betriebskosten,etc...)


    und entweder sagt dein berater zu dir ja oder nein..da du aber kein alg2 beziehst finde ich es schwierig,weil du von denen kein geld bekommst.ich würde vorschlagen,neuantrag stellen und kostenvoranschlag (kopie ist sicherer) mit zum antrag legen...


    und es wird sowieso erstmal geprüft ob deine mutter dich finanziell unterstützen kann...
    das ist denen egal wenn sie zwar ne hohe rente hat aber höhere laufende kosten zu tragen hat...


    achso naja und der umzug wird nur bezahlt wenn er aus beruflichen gründen erforderlich ist,aber normalerweise musst du ihn selber bezahlen..
    kann mich auch irren aber ich musste mein umzug auch selber bezahlen...

    hallo ihr lieben,
    also ich hab das irgendwie imma noch nicht verstanden.ich lebe in einer BG mit meinem lebenspartner.ich bekomme normalwerweise 311?,sowie er auch.doch da er schüler ist,bekommt er kindergeld (was ihm abgezogen wird) und halbwaisenrente von der LVA (da sein vater an krebs gestorben ist).seit kurzem wird mir seine zustehende halbwaisenrente von meinem regelsatz abgezogen,weil er noch einen teil vom amt bekommt
    (311 RS-124 KG= 187? ).
    darf jetzt die arge die halbwaisenrente anrechnen oder nicht?und warum ziehen sie das bei mir ab? dürfen die das so einfach?
    bitte um schnelle antwort


    lieben dank pitty