Beiträge von XelaaleX

    Hallo Xela,


    du musst niemanden in deine Wohnung lassen. Selbst die Polizei braucht einen Durchsuchungsbefehl, ausser wenn Gefahr in Verzug ist.
    Das gilt für alle ohne Ausnahme.


    Gruß klaus


    Das ist mir klar, ich wollte nur in Bezug auf die GEZ den Hinweis geben.


    Man liest im Netz ja genug darüber, wie sich die GEZ unter irgendwelchen Vorwänden Zutritt verschaffen möchte. Daher hielt ich es für angebracht, darauf noch einmal hinzuweisen.


    Xela

    Also meiner Meinung nach nützt der Ratschlag sehr wohl.


    Wenn alle zusammen in einer Wohnung wohnen, dann meldet er sich bei der GEZ ab. Grund dafür ist, dass er keinen TV mehr bereit hält. Seiner ist kaputt.


    Seine Freundin hält nun das TV Gerät zum Empfang bereit und lässt sich von den GEZ-Gebühren befreien.


    Wichtig ist nur, dass er sich bei der GEZ abmeldet und seine Freundin gleichzeitig anmeldet in Verbindung mit der Gebührenbefreiung.


    So einfach wäre es dann.


    Xela

    Ungeachtet dessen, ob es noch nicht ganz eindeutig ist sieht mein Tip so aus.


    Für Deine Freundin und Dein Sohn gibt es einen gültigen Hartz IV Bescheid. Zusammen mit dem Bescheid würde ich den Antrag auf GEZ-Befreiuung stellen.


    Ich nehme mal an, dass Ihr alle zusammen wohnt. Und dann kann es doch sein, dass eben nicht Du, sondern Deine Freundin das TV-Gerät zum Empfang bereit hält.


    Und da Deine Freundin Hartz IV Empfänger ist, kann sie sich von den Gebühren befreien lassen.


    Xela

    In unserem Fall bekommen wir für unseren Sohn Geldleistungen der Pflegestufe 2. Diese betragen monatlich 420,- EUR und werden von der ARGE nicht als Einkommen angerechnet.


    Aus meiner Sicht ist dies auch nicht möglich, da die 420,- EUR einem anderen Zweck dienen als die Leistungen, die im Rahmen des ALG 2 gezahlt werden.


    Darüber hinaus würde es auch eine Benachteiligung von Pflegebedürftigen (ggf. Behinderten) darstellen.


    Das Pflegegeld ist ja quasi eine Aufwandsentschädigung, die sich aus der Pflegebedürftigkeit ergibt.


    Xela

    Wenn dem so ist, habe Deinen Link jetzt nicht geprüft, entschuldige ich mich natürlich.


    Für mich war nur nicht nachvollziehbar, weshalb Du auf einmal so aggressiv argumentiert hast.


    Xela



    Ich wage mich etwas aus dem Fenster, aber meiner Meinung nach ist die Annahme falsch. Ich selbst bin bei einer Krankenkasse tätig.


    Im Falle einer Pflegebdürftigkeit (also bei Vergabe einer Pflegestufe durch die Pflegekasse, z. B. Stufe 2) entscheidet der Betroffene ob er eine Geldleistung (monatliche Überweisung von 420,- EUR) wählt und diesen Betrag für die Pflege verwendet oder aber ob ein Pflegedienst (sogenannte Sachleistung) damit beauftragt wird.


    Die Sachleistung ist definitiv mit erheblich höheren Kosten verbunden.


    Xela



    Hallo Klaus,


    für mich zählt das als verbale Entgleisung.


    Aber Du hast dennoch recht. Meine Fallkonstellation ist sicher nicht übereinstimmend mit der ursprünglichen Thematik. Dafür entschuldige ich mich.


    Nichts desto trotz habe ich festgestellt, dass in diesem Forum eine gewisse offensive Haltung bzw. Argumentationsweise vertreten wird.


    Vielleicht muss ich mich daran auch erst gewöhnen.


    Xela


    Werter Klaus, ich habe das Gefühl, dass Du nicht aufmerksam gelesen hast. Mein Konstrukt bezog sich auf advokats Bemerkung, dass bereits vorher ALG II bestand. Und ich wollte nur aufzeigen, dass es durchaus möglich ist unter bestimmten Umständen sein Vermögen zu erhöhen und trotzdem kurz darauf weiter Hartz IV zu beziehen. Das man davon keine Wohnung kaufen kann ist auch mir klar. Dennoch danke für den Hinweis.


    Im Übrigen ist es wirklich sonderbar wie auch Du hier auftrittst. Ist es denn nicht möglich mal ohne verbale Entgleisungen und Angriffe zu formulieren und auch zu diskutieren?


    Xela

    da bereits vor der erbschaft alg II bestand, kann kein vermögen mehr zufließen
    es wäre schlicht udn ergreifend immer einkommen


    Solange er im Hartz IV Bezug ist, gilt es natürlich als Einkommen. Ich meine folgende Fallkonstellation:


    Person A bekommt von Januar bis Oktober Hartz IV.


    Im November nicht aufgrund von Weihnachtsgeld und zu hohem Einkommen. Dies wurde auch in einem Ablehnungsbescheid für November festgehalten.


    Im Dezember wird Person A wieder bedürftig und erhält wieder Hartz IV aufgrund zu geringen Einkommens.


    Alles was nun im November (im Nicht-HartzIV-Bezugszeitraum) an Finanzen dazukommt kann meines erachtens nur im Dezember zum Vermögen gezählt werden. Und solang da die Grenzen nicht überschritten werden kann da auch nix passieren.


    Oder irre ich da?


    Xel

    das mit dem pflegegeld ist teilweise strittig


    einschlägig ist § 11 und dessen Auslegung


    Hallo advokat,


    hab mir grad mal den Absatz 3 des §11 durchgelesen. Darin heißt es ja, dass zweckbestimmte Einnahmen nicht zum Einkommen zählen.


    Irre ich oder würde nicht gerade das Pflegegeld zweckbestimmt sein?


    Falls die ARGEN anfangen das Pflegegeld tatsächlich als Einkommen anzurechen (meine ARGE in MV tut das nicht), dann wirds wohl über kurz oder lang ne Klagewelle geben.


    Schliesslich nehmen ja viele das Pflegegeld als Leistung weil Familienangehörige betroffen sind und diese auch von Familienangehörigen gepflegt werden möchte.


    Ganz zu schweigen von den erheblich höheren Kosten die auf die Krankenkassen zukämen, wenn tatsächlich Pflegegeld als Einkommen zählen würde. Dann würden die Betroffenen nämlich von der Geldleistung auf die Sachleistung (in Form eines Pflegedienstes) umsteigen. Und da gibt es auch finanzieller Sicht beträchtliche Unterschiede.


    Xel

    Mit dem Erbe ist es wohl noch ziemlich schwammig alles ... das Thema wird wie Advokat auch schrieb vom BSG durchgekaut.


    So einfach das Erbe für den Wohnungskauf einzusetzen wird es nicht sein. Im SGB ist leider eindeutig geregelt, dass Du Dich nicht durch Eigenverschulden in die Bedürftigkeit treiben darfst. Daher würde man argumentieren, dass Du mit der Erbschaft, Deine Bedürftigkeit verringerst.


    Wie es allerdings aussieht, wenn Dir das Erbe allein zu dem Zweck eines Wohnungskaufes vermacht wird, sieht ggf. anders aus. Gerade wenn dies testamentarisch vielleicht sogar festgehalten wurde. Ich bin nun kein Jurist, aber wenn man das entsprechend nachweisen kann, dann wäre das Geld aus der Erbschaft ggf. zweckgebunden, nämlich für den Wohnungskauf.


    Und dann gibts noch die Möglichkeit zumindest einen Teil des Geldes aus der Erbschaft zu erhalten und dieses dann Deinem VERMÖGEN zufliessen zu lassen. Hierzu musst Du es nur so einrichten, dass Dir das Geld in einem Zeitraum zugeht, während dem Du kein Hartz IV beziehst. Hier gibts aber ebenfalls Maximalgrenzen die das Vermögen betreffen und auch nicht überschritten werden dürfen.



    Xel


    Im übrigen müssen selbst meine Kinder dorthin und ich finde dass Sie dadurch etwas lernen!!!


    Sohn steht in Ausbildung und Tochter fängt im Sommer eine Ausbildung an....


    Lieben Gruß, Sabine



    Interessanter Ansatz Sabine, aber inwiefern lernen denn meine Kinder (Zwillingspärchen, Tochter 2 Jahre alt, Sohn 2 Jahre alt und zu 100% schwerbehindert) etwas bei diesen ach so tollen Terminen die dort trotz völliger Sinnlosigkeit veranlasst werden?



    Xel

    Und wenn Dich die Anzahl meiner Traeds zu stören scheint, ich kann ja mal Phillip fragen ob er das irgendwie löschen oder ausblenden kann weil das wohl eines der Hauptprobleme von Leuten ist die mein Verhalten anzuprangen versuchen!


    Bitte nicht die Tatsachen umdrehen lieber Horst. Du warst derjenige der darauf aufmerksam gemacht hat wo die Beitragszahl zu finden ist und wie daraus herleitend erfahren ein entsprechender Nutzer dieses Forums wohl sei.



    Der sitzt auf einem so hohen Ross, das ich es ihm persönlich sogar wünsche das er mit dem Anwalt auf die Schnauze fliegt!
    Wenn es so läuft wie der Herr sich das denkt dann fragen demnächst die Mitarbetier vom Amt in jedem Haushalt persönlich nach ob irgend ein Antrag gestellt werden muss, ob man eine Zahlung haben möchte und und und ....


    Eigeninitiative ist doch gar nicht gegeben, sondern nur Ausreden und Anweisungen an andere (siehe RA).


    Den Tip mit der Vorschusszahlung habe ich mir verkniffen, Benedictus ist eienr der kann das alles anderes und darüber hinaus auch noch viel besser! Dan kann er sicherlich auch noch etwas länger ohne Leistungen auskommen!?


    Bei allem Respekt Horst aber diese Bemerkungen von Dir sind schlicht und einfach unsachlich und unangebracht. Jemandem zu wünschen, dass ihm schlimmes bzw. negatives widerfährt ist nicht nur subjektiv betrachtet unsachlich sondern auch objektiv.


    Die Bemerkung in Bezug auf die Eigeninitative des Themenerstellers und seiner angeblichen, wie Du es formulierst, Ausreden, zeigen ebenfalls auf, dass diese Äußerungen Deinerseits unsachlich und angebracht waren.


    Jemandem vorzuhalten, dass er seine ihm zustehenden Rechte ausschöpft und entsprechend anwendet ist unsachlich. Selbstverständlich ist es Deine Meinung, aber ich bin doch gespannt wer der anderen Leser dieses Beitrages Dir in Bezug auf Deine derartigen Formulierungen zur Seite steht.


    Ungeachtet dessen hast Du natürlich recht mit einer Deiner zuletzt getätigten Aussagen:



    ...in Deinen Augen und von mir aus auch in denen einiger anderer, aber und das ist für mich entscheidend eben nicht in allen Augen und insbesondere nicht von einigen Usern die sich bereits nach der Fragestellung vom Tread verabschiedet haben!


    Denn in Deinen Augen waren Deine Bemerkung natürlich nicht unsachlich und unangebracht. Damit einhergehend wäre ja die Erkenntnis, dass dem wirklich so war.


    Xel

    Ich beginne mit einem Auszug aus dem BGB


    "§ 1968 Beerdigungskosten
    Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers."


    Somit bist Du in keinster Weise betroffen, sofern Du nicht das Erbe annimmst. Solltest Du dies dennoch tun bist Du zur Zahlung der Beerdigungskosten verpflichtet, da diese als Nachlassverbindlichkeiten gelten und aus dem Erbe bezahlt werden müssen.


    Sollte aus dem Erbe weniger an Finanzen kommen als die Bestattung kostet, muss der Erbe ggf. draufzahlen.


    Irgendwas in die Wege leiten musst und solltest Du auch nicht.


    Bezüglich der Beerdigung wird nach einer gewissen Zeit von Amts wegen eine sogenannte Ersatzvornahme veranlasst. Im Rahmen dieser wird dann der Verstorbene beerdigt. Soweit ich informiert bin im Rahmen einer einfachen Erdbestattung. Eine Feuerbestattung ist heute zwar billiger, kann aber von den Ämtern nicht ohne weiteres veranlasst werden. Grund hierfür ist das wohl in der Tat die Religion (teilweise verbreiteter christilicher Glauben).


    Nochmal zum Erbe: Da Dein Freund keine Frau und keine Kinder hatte, ist seine Mutter als nächste an der Reihe, was die Erbfolge anbelangt. Danach folgen sogar noch Geschwister und deren Kinder. Wir haben diesen Fall durch, daher weiß ich das genau. In unserem Fall ist der Halbbruder des Vaters meiner Frau verstorben. Auch wir wurden bezüglich des Erbes angeschrieben und haben dieses dann ausgeschlagen beim Amtsgericht. Dies mussten wir sogar im Namen unserer noch nicht volljährigen Kinder tun.


    Wenn nicht klar ist, dass man Vermögen erbt, sondern gar Schulden hinterlassen wurden, dann sollten alle Erbberechtigten das Erbe beim zuständigen Amtsgericht ausschlagen. Wichtig hierbei ist, dass man nicht von allein hinrennt und das tut, sondern auf die Benachrichtigung vom Amtsgericht wartet. Sonst würde man schlafende Hunde wecken.


    Das Sozialamt selbst wird versuchen irgendeinen "Dummen" zu finden, der das Erbe antritt und damit dann auch zur Zahlung der Bestattungskosten verpflichtet ist. Sofern dies nicht möglich ist, werden die Kosten vom Amt vollständig bezahlt.


    Abschliessend sei noch zu erwähnen, dass Bestattungskostenbeihilfe beantragt werden kann. Dazu ein Auszug aus dem SGB XII:


    ------------------------
    § 74
    Bestattungskosten


    Text ab 01.01.2005


    Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
    ------------------------


    Ich bin mir jedoch nicht sicher, in wie fern das Gesetz inzwischen überarbeitet worden ist.


    Xel


    Ich kann nur sagen, ich habe vielleicht Glück mit meiner Sachbearbeiterin, aber wie es hinein schallt so schallt auch hinaus....


    Biene, Du magst durchaus recht und mit Deiner SB auch Glück haben. Aber gerade in meinem Fall sieht es völlig anders aus.


    Selbstverständlich trete ich nicht von Beginn an extrem aggressiv und schon gar nicht überheblich bei irgendwelchen Ämtern auf. Wenn man sich aber gezwungenermaßen anfängt, sich mit der Materie (SGB-Gesetzesgrundlagen) zu beschäftigen, weil man ja den Antrag stellen muss und dann feststellt, dass die Leute die dort sitzen und meinen Antrag bearbeiten teilweise derart unqualifiziert sind und sich nicht mit den einfachsten Grundlagen im SGB auskennen, dann hast Du irgendwann genug.


    Auch ich bin schon vor Ort gewesen und habe darum gebeten, aufgrund unserer persönlichen Situation (viele besondere Konstellationen aufgrund unseres schwerbehinderten Sohnes) einen Ansprechpartner (SB) zu haben, der für unsere BG zuständig ist und nicht vierteljährig wechselt.


    Wenn so etwas dann abgelehnt wird und man jedes Quartal einen neuen Änderungsbescheid bekommt, weil wieder der Mehrbedarf für unseren behinderten Sohn nicht anerkannt bzw. eine Aufforderung zur Wohnflächenreduzierung bekommt (wir haben angeblich zuviel m² ... da hat der neue SB wieder nicht begriffen, dass wir aufgrund der Behinderung unseres Sohnes Anspruch auf 15m² mehr haben), dann platzt Dir echt der Kragen.


    Wenn Du dann noch, mittlerweile 5x per Einschreiben und Rückschein mitgeteilt hast, dass meine Frau bis September diesen Jahres arbeitsvermittlungstechnisch nicht zur Verfügung steht, da sie 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nimmt, dann hast Du irgendwann genug. Und obwohl man die ARGE darüber 5x informiert hat, kommt einmal im Monat ein Brief für meine Frau mit einem Termin zur Beratung bzw. Vermittlung eines Arbeitsplatzes (Bewerberangebot).


    Obwohl alles bei Antragstellung durch uns mitgeteilt wurde begreifen die bei der ARGE nicht einmal, dass das Beschäftigungsverhältnis meiner Frau (Krankenschwester) aufgrund der Elternzeit nur ruht.


    Aufgrund der tollen Einladung muss meine Frau dann zur ARGE hin zu völlig unmöglichen Zeiten. Vorher kümmert sie sich dann noch darum, dass sie jemanden findet, der während der Zeit auf unseren Sohn aufpasst. Dann fährt sie zur ARGE und erklärt vor Ort, dass sie im Erziehungszeitraum ist (steht eigentlich alles in der Akte). Der SB sagt dann "Oh das schreib ich mal besser auf..."


    Ein Quartal später dann der gleiche Brief. Diesmal vom neuen SB, der wieder auffordert zum Termin zu erscheinen.


    Mit Verlaub, bei diesem Werdegang knallt Dir irgendwann echt der Hintern. Und da würdest Du oder aber auch Horst dann hinfahren (kostet wieder Deine Zeit, Dein Geld und Deine Nerven) und mündlich vorsprechen?


    Xel

    Ganz genau so sieht es aus. Die ARGE wäre in dem Fall in der Nachweispflicht. Bei Antragstellung wurden Angaben gemacht wer noch mit Dir wohnt. Wenn Du dort angegeben hast allein zu wohnen gilt dies bis zur Bekanntgabe, dass Dein Freund bei Dir eingezogen bzw. Ihr zusammengezogen seid.


    Aber Vorsicht....


    Du sprachst davon, dass er am Sonnabend bei Dir einzieht. Ich bin mir nicht sicher, in wie fern seitens der ARGE dann ggf. der ganze Januar so gewertet wird, als würdet Ihr vom 1. Januar an auch zusammen leben.


    Der morgige Sonnabend ist nämlich der 31.01.09. Um ganz sicher zu gehen würde ich daher beim Einwohnermeldeamt mitteilen, dass Ihr erst am 01.02.09 zusammengezogen seid.


    Wie schon erwähnt solltest Du bei Nichtzahlung schnellstmöglich von Deinen rechtlichen Möglichkeiten gebrauch machen.


    Xel

    Und Du meine kleine Kampfgöttin "XelaleeX" schreib nicht so Quatsch von Zeitproblemen bei mir, wenn ich Tagsüber nicht zum Schreiben komme, es gibt ja auch noch eine Nacht! Rest musste Dir denken, aber rühr den Quark nicht zusehr!



    ....und weg!!!!


    Nichts für ungut Horst, aber ich bin 1.) ein ER, 2.) war meine Bemerkung bezüglich Deiner Zeitgestaltung mit Humor zu verstehen, wenn ich nicht irre habe ich dies sogar extra angekündigt. Und 3.) werter Horst, solltest Du nicht vergessen, dass Du derjenige warst, der sich hier kritisch und, zumindest in meinen Augen unsachlich und unangebracht darüber geäußert hat, wie Benedictus sein vor ihm liegendes Problem in Angriff nimmt.


    Das zeugt nun wirklich von wahrer Größe und lässt unter anderem auch Rückschlüsse darauf zu, wie Du unter Umständen zu Deiner hohen Beitragszahl gekommen sein magst.


    Dieses Forum sollte doch einem Meinungsaustausch dienen, der vor allem eins sein sollte: Sachlich.


    Und das lieber Horst bist Du nun leider gar nicht gewesen.


    Xel