Hartz IV und GEZ?

  • Hallo!


    Ich weiß nicht genau in welche Sparte ich das Thema reinschreiben soll, habe mich für dieses entschieden.


    Ich weiß dass wenn man Hartz IV bezieht keine GEZ zahlen muss. Nun gehe ich seit 4 Monaten arbeiten und nur meine Freundin und mein Sohn beziehen Hartz IV. Kann man da auch befreit werden wenn schon 1 in der Bedarfsgemeinschaft Hartz IV bezieht oder muss ich zahlen, da ich arbeiten gehe?



    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, vielen Dank schonmal.


    Gruß Chambes

  • Ungeachtet dessen, ob es noch nicht ganz eindeutig ist sieht mein Tip so aus.


    Für Deine Freundin und Dein Sohn gibt es einen gültigen Hartz IV Bescheid. Zusammen mit dem Bescheid würde ich den Antrag auf GEZ-Befreiuung stellen.


    Ich nehme mal an, dass Ihr alle zusammen wohnt. Und dann kann es doch sein, dass eben nicht Du, sondern Deine Freundin das TV-Gerät zum Empfang bereit hält.


    Und da Deine Freundin Hartz IV Empfänger ist, kann sie sich von den Gebühren befreien lassen.


    Xela

  • Also meiner Meinung nach nützt der Ratschlag sehr wohl.


    Wenn alle zusammen in einer Wohnung wohnen, dann meldet er sich bei der GEZ ab. Grund dafür ist, dass er keinen TV mehr bereit hält. Seiner ist kaputt.


    Seine Freundin hält nun das TV Gerät zum Empfang bereit und lässt sich von den GEZ-Gebühren befreien.


    Wichtig ist nur, dass er sich bei der GEZ abmeldet und seine Freundin gleichzeitig anmeldet in Verbindung mit der Gebührenbefreiung.


    So einfach wäre es dann.


    Xela

  • rechtlich ist das ganz anders


    gez zahlt der, der das gerät zum empfang bereit hält
    das kann ja die freundin sein


    aber das bsg hat festgelegt, dass eine bg, bei dem einer ein einkommen hat, dass einkommen aufzuteilen ist
    damit hat dann jeder einkommen
    und jeder der einkommen hat, kommt in den streit um die gebühren


    einen beispielurteil


    Arbeitnehmer mit niedrigem Gehalt, die zusätzlich noch den ALG-II - Zuschlag erhalten, müssen die GEZ- Gebühren in voller Höhe zahlen.


    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kam zu dem Urteil, dass die Rundfunkgebühren auch dann gezahlt werden müssen wenn der ALG-II- Zuschlag unter der von der GEZ veranschlagten Pflichtabgabe von 17,03 Euro liegt. (Az. OVG 11 B 12.07)

  • Hallo,


    Auszug aus der GEZ:


    In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.


    Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.


    Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Empfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden; ebenso Geräte im eigenen Zimmer.



    Gruß klaus

  • Vielen Dank für die wirklich sehr informativen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen.


    Ja wir wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft, das noch zur Ergänzung.


    Ich werde es mal versuchen so wie Xela es gesagt hat, probieren kostet ja nichts ^^



    Gruß Chambes

  • Hallo Xela,


    du musst niemanden in deine Wohnung lassen. Selbst die Polizei braucht einen Durchsuchungsbefehl, ausser wenn Gefahr in Verzug ist.
    Das gilt für alle ohne Ausnahme.


    Gruß klaus


    Das ist mir klar, ich wollte nur in Bezug auf die GEZ den Hinweis geben.


    Man liest im Netz ja genug darüber, wie sich die GEZ unter irgendwelchen Vorwänden Zutritt verschaffen möchte. Daher hielt ich es für angebracht, darauf noch einmal hinzuweisen.


    Xela

  • Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seit, steht ihr doch alle drei auf dem Bescheid, oder nicht? Dann wird das Einkommen doch aufgeteilt. Mein Mann geht auch arbeiten und wir bekommen noch Hartz4, weil das Einkommen nicht reicht. Wir sind auch von der GEZ befreit.Auch wenn ihr nicht verheiratet seit, zählt das doch wie bei einer Ehe?
    Viele Grüße