Beiträge von mini-hulk

    Kfz-Steuer hat nichts mit Alg ll zu tun. Wenn Einkommen vorliegt wird die Auto-Haftpflicht angerechnet.
    MfG


    ich danke dir will,für deine schnelle antwort.
    was ich aber überhaupt nicht verstehen kann ist,warum der eine sb das behauptet hat.
    das man auch die kfz-steuer anrechnen kann und die anders sb sagt,das es nicht geht.
    die sind doch wirklich ......:mad:

    hallo freunde,


    ich hoffe,das wenigstens ihr mir hier helfen könnt. :-(


    das problem ist,das ich überhaupt nicht weiss,ob die kfz-steuer nun angerechnet wird oder nicht.


    zum fall,habe vor paar wochen hartz ıv beantragt,da aber die sb,die für uns zustaendig ist im urlaub war,hat die vertretung das ganze mit den antraegen und so gemacht.
    dann hat der mir alles aufgezaehlt,was er von mir braucht...welche unterlagen...unter den ganzen unterlagen,war auch der kfz-steuer bescheid.
    als ich dann fragte,warum die auch den kfz-steuer bescheid brauchen,da meinte der,das auch das als ausgabe von meinem verdienst abgezogen wird...darauf ich mich natürlich voll gefreut,weil das fast 400 euro sind.


    als ich dann alles abgegeben hab und letzte woche den ablehnungsbescheid wegen 7,53 euro bekommen habe und ich gemerkt habe,das die kfz-steuer überhaupt nicht berechnet habe,dachte ich mir,wollen die mich verarschen?!


    ich dann da angerufen und die zustaendige sb meinte,das die kfz-steuer überhaupt nicht berücksichtigt wird.


    was denn nun?!


    ja oder nein?


    vielen dank im voraus...

    guten morgen freunde,


    dass ist ja wirklich super hier...wie schnell man eine antwort auf seine frage bekommt.
    echt spitze!!!!!
    besten dank...an alle.


    den unterhalt von knapp 400 euro muß ich gerichtlich bezahlen,es liegt also ein beschluß vor.


    wäre es vielleicht möglich,dass ihr mir mal knapp ausrechnet,was wir ungefähr an hilfe bekommen würde...das wäre echt lieb von euch,weil den sachbearbeiter ein riesen großes arschloch ist....er meinte schon am telefon,dass ich eigentlich keinen anspruch hätte...weil ich zu viel verdienen würde.deswegen hatte ich auch noch keinen antrag gestellt.


    schöne grüße,wülker

    hallo freunde,


    ich bitte um eure hilfe...


    also,kurz zu mir...


    ich bin verheiratet,bin am arbeiten,habe eine nicht-eheliche tochter.


    ich verdiene im durchschnitt 1400 euro netto.meine frau hat keine arbeit.
    wir haben also im monat 1400 euro zu verfügung.
    ich muß knapp 400 euro unterhalt für meine tochter bezahlen,
    zahlen kalt 300 euro (warm 450 euro) miete,
    jeden monat gehen 250 euro an die bank,tilgung vom kredit.


    das heißt also,dass uns jeden monat knapp 300 euro zum leben bleibt.
    nun meine fragen an euch,auf welche leistungen haben wir anspruch,was muß ich beantragen?
    hartz 4? oder bei der arbeit sagte ein arbeitskollege zu mir,ich sollte einen antrag auf ergänzende hilfe zum lebensunterhalt beantragen?!


    nun bitte ich euch um eure hilfe...was soll ich machen,ich kenn mich mit diesem thema wirklich überhaupt nicht aus.und wenn ich zum amt gehen,wird dort einem eh nicht geholfen.


    vielen dank im vorraus.


    gruß wülker