Beiträge von deci2001

    Hallo Hansi,


    also meines Wissens darf weder das Bafög noch der Kinderbetreuungszuschlag angerechnet werden. Da du von Kindergeld sprichst das du bekommst, gehe ich davon aus das du du noch sehr jung bist.


    In einem anderen Fall aus meiner Bekannntschaft (beide studierend mit 1 Kind und unter 25) haben sie auch das Bafög auf den Bedarf des Kindes angerechnet und erst nach einem langwierigen Widerspruchsverfahren haben sie recht bekommen und das ganze Geld wurde nachgezahlt.


    Ich denke wenn bei dir was angerechnet wird, was nicht sein soll, solltest du auf jeden Fall sofort schriftlich Widerspruch einlegen und dich für die zurückliegende Zeit in der abgezogen wurde auf jeden Fall von einem Anwalt (mit Beratungshilfeschein) gründlich beraten lassen. Du selbst kannst ja hier mal recherchieren was du zum Thema Bafög findest:


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_27834/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/Wissensdatenbank-SGB-II.html


    Sorry, aber ich muss mich jetzt schon wieder abmelden, habe da selbst ein paar haarige Baustellen, schaue aber die Tage ab und an vorbei,


    Gruß

    ....... und beim nächsten Mal eben lieber doch zum Arzt mit dem Kind, auch wenn du es nicht als unbedingt nötig erachtest - wenn wichtige Termine davon abhängen ist das einfach sicherer eine Krankschreibung zu haben.



    Gruß

    Also grundsätzlich würde ich sagen, dass dir wegen der Absage eigentlich keiner was kann. Nur leider hast du eben keine Krankschreibung oder ähnliches, was deine Absage untermauern könnte.


    Bist du denn mit einer Arbeitgebervereinbarung im Erziehungsurlaub und beziehst sozusagen nur vorrübergehend ALG II bis du wieder an die Arbeit gehst?


    Wenn nicht sieht es natürlich nicht so toll aus wenn du sagst dass du im Erziehungsurlaub keinen Anlass siehst über deine weitere berufliche Situation/Zukunft zu reden.


    Da ich denke das du vom menschlichen Standpunkt nicht anders konntest als abzusagen und ja auch korrekterweise gleich Montag früh den Termin für Dienstag abgesagt hast, würde ich erst einmal einen schriftlichen Widerspruch formulieren und als Begründung den Sachverhalt genau rein schreiben.


    Den in der Tasche gehst du noch mal zum betreffenden Sachbearbeiter und sagst ihm, dass du das mit dem Widerspruch allen lieber ersparen würdest und bittest ihn noch einmal seine Entscheidung zu überdenken und die Sanktion zurück zu nehmen. Ist er nicht bereit dazu verlange seinen Abteilungsleiter/Teamleiter und wenn alles nichts bringt lasse den Widerspruch gegen eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt (auf einer Kopie) da. Dann heißt es eben auf diese Entscheidung warten.


    Gruß


    PS: Vielleicht kannst du ja noch jemanden mitnehmen (nur so als Zuhörer)

    Hallo Hansi,


    kannst du bitte mal deine Fragen als eigenes Thema erstellen. Auch dir zu liebe, denn dann hast du viel mehr Chancen auf hilfreiche Antworten als wenn du deine Fragen in einem inzwischen alten Thema von mir stellst.


    Auf deine Fragen genauer eingehen kann ich im Moment aus Zeitgründen leider nicht aber wenn du sie mit einer guten Überschrift als eigenes Thema eröffnest, hast du wie gesagt gute Chancen auf Hilfe.


    Ich selbst befasse mich die Tage auch noch einmal mit deinen Fragen, wenn meine drei Kinder es zulassen, die haben zur Zeit auch so ihre Probleme.


    Gruß

    sorry, ich habe jetzt gerade keine Zeit. Ich versuche dir heute Abend etwas zu schreiben und als Private Nachricht zu schicken. Das kannst du dann kopieren und ausdrucken und unterschreiben. Wenn du einen untermietvertrag hast ist das schon mal gut. Keine Panik! Es wird alles gut. Auf jeden Fall hast du auch Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende. Wie gesagt lasse uns heute Abend schreiben.


    Gruß deci2001


    PS: Hast du schon den Unterhaltsvorschuss beantragt?

    Erst einmal: Ja, für meine Berufssparte sind die Kurse wichtig. Ich habe vor 7 Jahren eine Umschulung zur Bürokauffrau gemacht und normalerweise gehört Englisch da dazu. Bei mir gab es keinen Englischunterricht. Wenn ich aber die Stellenanzeigen durchforste wird es überall verlangt.


    Also habe ich einen Einstufungstest bei der VHS gemacht und besuche dort nun den 2. Kurs. Einen Anschlusskurs habe ich schon gebucht und bezahlt. Dann kommt die Sommerpause und danach weiter zu machen wäre dann schon schön mit ein wenig finanzieller Unterstützung.Ziel ist es mich dann auch irgendwann prüfen zu lassen um Englisch bei Bewerbungen über einen entsprechenden Nachweis mit angeben zu können.


    An wen wende ich mich denn wegen der Kosten nun am besten?


    Gruß

    ............ Hast du schon daran gedacht zu deinem Bafög den Kinderbetreuungszuschlag zu beantragen ;) ?
    Der darf übrigens vom Job Center/der ARGE nicht angerechnet werden und mach 113,- € mehr in deiner Bedarfsrechnung vom Bafögamt aus :D lohnt sich also!


    Nochmals Gruß deci2001

    Hallo!



    Hier eine kleine Korrektur:


    - 233€ für die Warmmiete
    - 312€ für deinen Mann (da ihr in einer Partnerschaft lebt und er nicht Alleinstehend/-erziehend ist)
    -208€ für deinen Sohn (Regelsatz für Kids bis 14 Jahre)
    _______________________________________________
    = 753€ insgesamt
    -154€ Kindergeld
    ____________________
    =599€


    Die Rechnung stimmt also bis auf 2,- € !!!


    Herzlichen Gruß

    Ich kenne mich mit der Selbstständigen-Geschichte leider nicht aus. Das mit dem Widerspruch - und den möglichst gut und ausführlich begründet - halte ich aber für eine gute Idee. Parallel dazu würde ich empfehlen das persönliche Gespräch - mit Termin - zu suchen und die Sache noch einmal ganz in Ruhe dem entsprechenden Sachbearbeiter der Leistungsabteilung darzulegen. Manchmal siegt ja dann doch die Menschlichkeit und sie haben ein Einsehen :) Nur Mut!


    Gruß

    hast du vielleicht nen netten Chef, der dir auf Dauer weitere Beschäftigung in Aussicht stellen kann - vielleicht auch über den 400 Euro Job hinaus und dann noch so cool ist dir das schriftlich zu bestätigen? Das wäre so was wo das Amt dann schon mal einlenkt und sagt: OK hier besteht Aussicht, dass jemand demnächst aus dem Leistungsbezug rausfällt und sie belassen es möglicherweise bei den bisherigen Maßnahmen - ist aber meines Wissens reine Ermessenssache des Sachbearbeiters... und natürlich sehr von deiner ARbeit und den dortigen Aussichten auf Weiterbeschäftigung abhängig.


    Gruß

    Danke für die STellungnahme sozialleistungen.info. Verstehe das Problem. Aber es wäre schon toll wenn es eine Liste gebe z. B. mit folgenden Spalten:


    Name des Anwalts, Stadt, Fachrichtung, Kontakt oder so ähnlich.



    Wenn da dann jeder seine Tips hinterlegen könnte - völlig wertungsfrei ;) wäre das sicher für manchen von uns schon eine große Hilfe.


    Ähnlich wäre es mit einer Liste, wo die Nutzer des Forums informative Links zu bestimmten Themen hinterlegen könnten. Weiß nicht wie es da mit der rechtlichen SEite aussieht aber man bekommt oft gute LInks geschickt oder liest sie in den Themen anderer und wenn man sie nicht gleich abspeichert verschwinden sie im Nirwana.


    Suchen hilft dann viel später oft auch nicht mehr.


    Da würde ja schon reichen:


    Thema, Link, und maximal noch Seite (bei pdf-Dokumenten und so)


    Geht sowas? :o



    Gruß deci2001

    Hallo,


    ich besuche seit Ende 2007 Englischkurse zur Auffrischung meines Schulenglisch und zur Weiterqualifizierung für meinen Job. Nach 2 Kindern und 2 Elternzeiten (zwischendrin habe ich nur kurz gearbeitet) ist mein Vollzeitjob nun dahin und ich kann nur noch Halbtags arbeiten.


    Um mich aber irgendwann mal wieder auf etwas anderes mit mehr Stunden bewerben zu können, dachte ich, ich nehme mal meine Weiterbildung in selbst in die Hand.


    Weiß jemand hier, ob das Job Center einen bei solchen Kosten unterstützt und sie wenigstens anteilig übernimmt, selbst wenn man Arbeit hat.


    Mein Ziel ist ja schließlich, mit der Weiterqualifizierung vom Amt weg zu kommen.


    Gruß

    So nun mal an den beiden Streithähnen ;) vorbei geantwortet:


    Ich denke da du deiner Mitwirkungspflicht erst verspätet nachgekommen bist, wird es irgendeine Form von Strafe geben. Wahrscheinlich ist tatsächlich eine dreimonatige Sanktion in Form von reduzierter Leistungszahlung. Beantrage vorsorglich schriftlich bei einem persönlichen Termin in deiner Leistungsabteilung die Wiederaufnahme deiner Zahlungen und erkläre - auch schriftlich - das du mittellos bist und es ein Versehen deinerseits war, das du den geforderten Bescheid erst später gebracht hast, da du ja den Brief nicht richtig gelesen hast.


    Mit etwas Glück kommst du mit einem blauen Auge davon.


    Gruß


    PS: Welches Datum trägt denn der Einstellungsbescheid deiner Leistungen?
    Wenn du noch in den Widerspruch gehen willst bzw. musst, musst du dich eventuell beeilen.

    Hallo Andre K.,


    wenn ich dich richtig verstanden habe hast du deinen Zuverdienst in diesen 3 Monaten gar nicht gemeldet sondern auf die Anmeldung als geringfügig Beschäftigter vertraut, die die Person gemacht haben soll, für die du gearbeitet hast. Stimmt das?


    Gruß