Beiträge von deci2001

    Hallo, ich bin gerade erst hier eingestiegen und schon wieder brennt mir eine Frage auf der Seele:


    Wird der neue Kinderbetreuungszuschlag für Bafög-Empfänger auf ALG II angerechnet?
    Mein Mann studiert nämlich und die Kinder und ich bekommen ergänzend ALG II, weil mein Einkommen so niedrig ist.


    Wenn das BAFÖGAMT nun den neuen Kinderbetreuungszuschlag zahlt, muss ich eine ANrechnung befürchten?


    Danke für zuverlässige Antworten, deci2001

    Hallo,


    also mein Mann fiel bisher aus meiner ALGII-Berechnung raus (nur der Mietanteil von ihm wurde abgezogen), da er als Student kein Einkommen und nur Bafög hat.


    Nun macht er aber bald ein Praktikum, für das er auch etwas Geld bekommt. Stellt sich die Frage ob es zur Anrechnung von Pflichtpraktikums-Entgelt auf mein ALG II kommen wird, selbst wenn das Praktikumsentgelt ganz oder teilweise auf das Bafög angerechnet wird?


    Wenn ja, wäre das ja eine doppelte Anrechnung und wir würden unterm Strich noch weniger haben als jetzt.


    Wer hat da schon ähnliche Erfahrungen in Berlin gemacht?


    Gruß deci2001

    Hallo,


    also ich habe eine sehr dringende Frage an Euch:


    Wird das Praktikumsentgelt für ein Pflichtpraktikum im Studium voll auf's Bafög angerechnet?


    Wenn ja, auch dann wenn der Bafög-Empfänger 2-facher Vater ist und eigentlich schon das 2. Semester Anspruch auf die Bafög-Förderung als Zuschuss hätte (ohne Rückzahlungspflicht wegen der Kids)?


    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.


    Gruß deci2001


    PS: Die Förderungshöchstdauer ist bereits überschritten und es ist das letzte Semester vor dem Diplom.

    Hallo,


    also wir sind 2006 auch zusammen gezogen. Ich mit Kind und Hartz IV (ergänzend zum Arbeitseinkommen) und mein Mann als Student.


    Ergebnis war, dass man mir den Miet- und Heizkostenanteil meines Mannes abgezogen hat beim Bedarf und er ansonsten als Bafög Empfänger nicht auftauchte. Allerdings entfiel nebenbei auch der alleinerziehenden Mehrbedarf und ich bekam nicht mehr den Regelsatz für Alleinstehende von z. Zt. 347,- € sondern den für Partner in Höhe von 312,- €.


    Darüber hinaus bekommt der Bafög-Empfänger in diesem Falle mein Mann natürlich auch nicht mehr den höchsten Mietzuschuss zum Bafög und jedes Einkommen, dass ich als Ehefrau (bei Lebenspartner ist das nicht anders) beziehe, muss beim Bafögamt angegeben werden und wird, wenn es gewisse Freibeträge übersteigt angerechnet.


    Soviel zu unseren Erfahrungen. Wir hatten einiges weniger unterm Strich, sind aber irgendwie (mit Hängen und Würgen) klar gekommen und kommen es auch heute noch. Gruß deci2001