Beiträge von Hoppel

    Hallo,


    nein, leider bedeutet es nicht, daß Ihr einen Vorschuß erhaltet. Wenn Ihr ALG II überwiesen bekommt, bedeutet das nicht mehr und nicht weniger, als daß das Amt den Zahlungsvorgang nicht stoppen konnte.


    Ihr habt die Möglichkeit, für den fehlenden Monat ALG II als Darlehen zu beantragen. Das bedeutet, daß Ihr die Summe zurückzahlen müßt, sie aber Euch jetzt zur Verfpgung steht.


    Diesen Antrag würde ich stellen - mehr als abgelehnt werden kann er nicht.


    Gruß!

    Hallo,


    nicht böse sein - aber solch einen von sich selbst überzeugten Mandanten würde ich dann auch nicht unbedingt gerne vertreten wollen...


    Irgendwie lese ich nur was von Polemik, eigener Unschuld (wohlweislich ohne irgendwelche Details zum Fall selbst) und der Überzeugung, daß man ja selbst Die Arbeit der Gerichte, der Fachanwälte und überhaupt selbst am besten machen könne. Von dem in Deinen Aussagen enthaltenen Unterton, daß alle anderen Schuld an den Auseinandersetzungen haben, will ich gar nicht erst anfangen.


    Stellen sich für mich zwei Fragen: warum stellst Du hier irgendwelche Fragen in den Raum, wenn eigentlich alles sowieso trotz Deines Wissens und trotz Deiner Überzeugung falsch ist und sowieso keine ARGE, kein Fachanwalt und erst recht kein Gericht richtig Recht sprechen können?


    Zweite Frage:warum überrennst Du dieses Forum mit Deiner Polemik, Deinem "Fachwissen" und Deiner eigentlich herauslesbar in Stein zementierten Ansichten über die Rechtmäßigkeit Deiner Forderungen? Geht es Dir nur darum, ein Forum für Deine (durch nichts belegte) Ansichten, Forderungen und Meinungen zu finden?


    Irgendwie habe ich das Gefühl, daß hier kein Problem der ARGE, der Fachanwälte, der Medien und was weiß ich vorliegt, sondern ein ganz ganz persönliches, was unter Umständen fachärztlich behandelt werden sollte.


    In diesem Sinne


    Gruß!


    PS.: Ich wette, daß ich jetzt auch Gegenstand der Verschwörung werde... :-)

    Hallo,


    Zitat

    meine Ausbildung als Erzieherin machen. Dh, durch Bafög ist ab August meine Miete gesichert


    Das bezweifele ich dann doch. Es mag sein, daß Du mit dem BaföG (sofern Du Anspruch darauf hast, was ich auch nicht unbedingt sehe) Deine Miete zahlen kannst - aber kaum beides, also Miete UND Lebensunterhalt. Und das BAföG ist nicht primär für die Mietzahlung gedacht.


    Zitat

    Bekomme ich denn vom Arbeitsamt dann gar kein Geld mehr wenn ich ausziehe


    Sofern Du ohne VORHERIGE Genehmigung des Amtes ausziehst, wirst Du maximal 278 € und keinerlei Mietzuzahlung bekommen. Den 278 € gegengerechnet wird dann u.U. Dein Einkommen, so daß es durchaus dazu kommen kann, daß Du gar nichts erhälst.


    Zitat

    wir suchen schon seit Monaten ein Haus zur Miete, finden aber keins, weil wir zu viele Leute sind


    Diese Aussage verstehe ich nicht. Es muß ja nicht unbedingt ein Haus sein - auch eine Mietwohnung würde durchaus in Betracht kommen.


    Gruß!

    Hallo,


    dann kannst Du im Normalfall nur mit VORHERIGER Genehmigung des Amtes eine eigene Wohnung anmieten, um Problemen mit dem Amt irgendwann später aus dem Weg zu gehen.


    Das Argument mit den 50 km zieht nicht - das würde als durchaus "zumutbar" eingestuft werden.


    Gruß!

    Hallo,


    aus Sicht des Amtes findet eine Überzahlung statt, die wahrscheinlich zurückgefordert werden wird.


    Im Normalfall wird kein Geld von der ARGE gezahlt - ob dies aber so ist, hängt vom Einzelfall ab, also wann die entsprechenden Meldungen an das Amt erfolgten und ob das Amt dann die Zahlungen stoppen konnte. Insofern mußt Du Dich auf beide Möglichkeiten gefaßt machen: entweder wird gezahlt (und zurück gefordert) oder es wird nicht gezahlt.


    Gruß!

    Hallo,


    Zitat

    Was passiert eigentlich, wenn die Arge trotz Sozialgerichtsschreiben nicht reagiert ?


    Eigentlich sollte das dann nicht Dein Problem sein. Die Justiz hat genügend Zwangsmittel, um gerichtlich angeforderte Stellungsnahmen zu erwirken.


    Das Problem dabei ist natürlich, daß durch eine solche Verweigerungsmethode der Prozeß unnötig verlängert wird. Hier kann ich nur die Einschaltung eines Fachanwaltes empfehlen, der entsprechende rechtliche Maßnahmen einsetzen kann, um das ganze zu beschleunigen.


    Gruß!

    Hallo,


    Zitat

    Gibt es eigentlich so etwas wie eine Unterstützung zur Anschaffung von Möbeln und anderen Dingen?


    Sofern es sich um die Erstausstattung einer Wohnung handelt, kann es entsprechende Hilfe geben, die auch Haushaltsgeräte einbezieht. Umfang und Art dieser Erstausstattung ist von Kommune zu Kommune verschieden, so muß man sich in vielen Kommunen auch mit Gebrauchtmöbeln und -geräten zufrieden geben. Die Erstaustattung wird nur auf Antrag hin gewährt.


    Gruß!

    Hallo,


    ist ja mal wieder eine sehr informative Frage... :-(


    Hast du vor den 9 Monaten in den letzten beiden Jahren bereits gearbeitet? Wenn ja - mußtest Du für diese Arbeit Beiträge zur Sozialversicherung zahlen (also z.B. für die Arbeitslosenversicherung)? War Dein 9-Monate-Job sozialversicherungspflichtig? Wie alt bist Du?


    Zitat

    bin seit 1 woche arbeitslos


    Hast Du Dich arbeitslos gemeldet? Warum ist der Job zu Ende?


    Gruß!

    Hallo,


    spontan fällt mir da nichts ein.


    Ein Anspruch auf Kindergeld dürfte an bestimmten Voraussetzungen, die im vorliegenden Fall nicht vorhanden sind, scheitern (es gibt ein Abkommen über das Kindergeld mit Tunesien), andere Sozialleistungen wie ALG II oder Sozialgeld dürften am Wohnort der Kinder scheitern.


    Gruß!

    Hallo,


    ich habe mit der Senatsverwaltung und dem Jobcenter gesprochen und es wurde für den Einzelfall die Übernahme von Taxigebühren zugesichert. Allerdings haben beide Stellen darauf verwiesen, daß die S-Bahn fahre und somit durchaus auch mit den öffentlichen Verkrehsmittel und ggf. einem längeren Fußmarsch ein Termin wahrgenommen werden können. Immerhin müßten auch die Mitarbeiter der JobCenter trotz Streik erscheinen.


    Danke für Euere Gedanken.


    Gruß!

    Hallo,


    die Tafel in HVL kann durchaus etwas mit Spielzeug und Kleidung (aber auch Möbel) anfangen, da sie dort ein kleines Kaufhaus für Bedürftige betreibt. Das ganze befindet sich in Nauen und Du kannst unter (03321) 450 746 anrufen.


    Aber auch das Frauenhaus in Rathenau ist immer auf der Suche nach Spielzeug und Kleidung. Das erreichst Du unter (03385) 50 36 15


    Gruß!


    Gruß!

    Hallo,


    Zitat

    Lass dich von Hoppel nicht einschüchtern und mit dem StGB bedrohen.


    Welch sinnlose Äußerung Deinerseits - auf solchen (und anderen) Blödsinn von Dir werde ich nicht weiter eingehen, dafür ist mir meine Zeit zu schade.


    Gruß!

    Hallo,


    ich habe nichts anderes gesagt, mich jedoch mißverständlich ausgedrückt. Was ich meinte, war, daß es nicht ausreicht, einfach zu behaupten, man führe eine WG, wofür z.B. getrennte Zimmer allein nicht ausreichen würden. Das Nicht-Vorliegen einer WG kann anhand verschiedener Indizien relativ einfach durch das Amt nachgewiesen werden.


    Im übrigen ist in dem von Dir geposteten Link etwas weiter unten auch nachzulesen, daß es durchaus zu Fällen kommen kann, in denen der Zeitraum des Zusammenlebens auch unter dem einen Jahr liegen kann.


    Gruß!

    Hallo,


    ja und? Eine WG liegt hier nicht vor, also sind Deine Ausführungen nicht relevant. Im übrigen ist der Nachweis, eine WG zu führen, ziemlich aufwendig und bedingt einiger Voraussetzungen - es reicht also nicht, nur getrennte Zimmer zu haben.


    Gruß!

    Hallo,


    Zitat

    Wenn die Einkünfte aus dem Ferienjob bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt werden, wovon ich ausgehe, dann können sie nicht nochmals bei der ALG 2-Berechnung berücksichtigt werden.


    Das ist so richtig.


    Gruß!

    Hallo,


    das mag zwar sein, ändert jedoch nichts an meinen Ausführungen, daß es sich um eine fragwürdige Idee handelt, das ganze als WG zu führen (obwohl es dies nicht ist). Auch wenn also das 1 Jahr noch nicht erreicht wäre, handelt es sich nicht um eine WG, sondern immer noch um eine Lebensgemeinschaft, die jedoch im Sinne des Gesetzes noch nicht berücksichtig wird.


    Gruß!