Beiträge von Oliver L

    Danke für die Auskunft Lirafe,


    aber - ohne jetzt hochnäsig zu sein - sollte mein Fall, wie jeder andere Fall in dem man bei Nothilfe, Zivilcorage oder ähnliches eine Rolle spielt anders gereglet werden?
    Denn man riskirt ja seine eigene Gesundheit um die Gesundheit eines anderen zu schützen.
    Das sollte doch vom Staat, der...das sag ich jetzt nicht, honuriert werden.
    Jetzt nicht sowas wies Verdienstkreuz oder so, da leg ch wenig Wert drauf.


    LG


    Oliver

    Hallo,


    jetzt gehts aber los.
    Ich habe am 24.05.2001 Nothilfe geleistet und dabei 95 % meiner Sehkraft eingepüsst.
    Von der Unfallkasse hatte ich gesagt bekommen, dass ich dadurch das Recht hatte einen Arbeitsunfall zu erleiden. Die Wortwahl alleine ist schon eine Frechheit. Aber egal.
    Jetzt haben die mir wirklich die gesammte Verletztenrente angerechnet. ca. 800,- €.
    Die Verletztenrente steht aber in meinem Fall für das Schmerzensgeld, welches ich von den Tätern bekommen hätte, wenn man sie gefunden hätte.
    Ich habe jetzt zwei Paragrafen gefunden, die sagen dass dadurch, dass es Schmerzensgeld ist, nicht angerechnet werden darf.


    OEG §5


    und


    BVG §81 a


    Stimmt das jettzt oder nicht?

    Hallo Überarbeitet99,


    Wenn du wirklich krank bist, dann verstehe ich nicht, wieso du nicht bei der ARGE auf den Tisch haust und dich über die Sachbearbeiterin beschwerst.
    Natürlich ist es nicht schön als Krankenschein bezeichnet zu werden. Aber nur wenn sie recht hat, hält man die Füße still. Wenn nicht, dann geh in den Angriff über.


    LG


    Oliver

    Mir wurde von der Unfallkasse Hessen "gestattet" einen Arbeitsunfall zu erleiden. Dort wurde mir das so gesagt.
    Verstanden hab ich das auch nicht. Aber muss ich ja auch nicht. Ich für mienen Teil habe damals eh leicht den Überblick verloren. Da kam aus jeder Ecke jemand, der ein Gutachten haben wollte.


    Die Unfallkasse hat schon mal ein Jahr gebraucht, bis sie merkten, dass sie für mich zuständig sind. Dann fing ich eine Ausbildung zum Telekomunikationsoperador an. (Telefonist) In der Zeit bekam ich Übergangsgeld, als dann die Ausbildung feritg war, kam die Rente, das war so 2005.
    als ich mich dann arbeitslos meldete, wurde mir von der Agendur für Arbeit gesagt, dass sie den Rentenbescheid nicht sehen wollen. Da es ein nicht anrechenbares Einkommen sei.
    Jetzt wird mir von AEG 2 gesagt, dass es anrechenbar sein soll.
    Wenn ihr mehr erfahren wollt, dann geht doch einfach auf die Seite


    www.darkdigger.de.tl


    Dort findet ihr alles über die Sache und noch mehr.


    LG


    Oliver

    Hallo


    am 24. 05. 2001 kam ich in die Verlegenheit einer Frau zu helfen, die von drei Männern zusammengeschlagen wurde. Ich war zwar nicht alleine aber trotzdem bekam ich was ab. Einer dieser drei Männer schlug mir seine ausgestrekte Finger ins rechte Auge und so verlor ich auf dem Auge 90 % meiner Sehkraft. Der Mist ist nur, dass mein linkes Auge von Geburt an blind war. Jetzt hab ich nur noch 10 % Sehkraft (an guten Tagen).
    Mir wurde gesagt, dass ich dadurch, dass ich Nothilfe geleistet hatte, einen Arbeitsunfall erleiden durfte.
    Jetzt bekomme ich eine Verletztenrente, obwohl ich ein Opfer einer Gewalttat wurde. Ich dachte eigendlich, dass die Verletztenrente, da sie für meinen Einsatz gezahlt wird, nicht anrechenbar ist. Kriegsopfergesetz, Opfer von Gewalttaten.
    Bei mir ist das irgendwie ganz komisch. Keiner weiß genau, wie sich das bei mir verhält.
    Kann mir da jemand helfen?


    Wenn die Rente anrechenbar sein soll, fühle ich mich schon bestraft,dafür, dass ich Nothilfe geleistet habe.


    MfG


    Oliver