Opfer von Gewalttaten und ALG 2

  • Hallo


    am 24. 05. 2001 kam ich in die Verlegenheit einer Frau zu helfen, die von drei Männern zusammengeschlagen wurde. Ich war zwar nicht alleine aber trotzdem bekam ich was ab. Einer dieser drei Männer schlug mir seine ausgestrekte Finger ins rechte Auge und so verlor ich auf dem Auge 90 % meiner Sehkraft. Der Mist ist nur, dass mein linkes Auge von Geburt an blind war. Jetzt hab ich nur noch 10 % Sehkraft (an guten Tagen).
    Mir wurde gesagt, dass ich dadurch, dass ich Nothilfe geleistet hatte, einen Arbeitsunfall erleiden durfte.
    Jetzt bekomme ich eine Verletztenrente, obwohl ich ein Opfer einer Gewalttat wurde. Ich dachte eigendlich, dass die Verletztenrente, da sie für meinen Einsatz gezahlt wird, nicht anrechenbar ist. Kriegsopfergesetz, Opfer von Gewalttaten.
    Bei mir ist das irgendwie ganz komisch. Keiner weiß genau, wie sich das bei mir verhält.
    Kann mir da jemand helfen?


    Wenn die Rente anrechenbar sein soll, fühle ich mich schon bestraft,dafür, dass ich Nothilfe geleistet habe.


    MfG


    Oliver

  • Hallo Oliver!


    Es ist schon komisch, wer andern in diesem Lande hilft kriegt vom Staat eine rein! Siehe meine Sanktion!


    Ich schlage vor, gegen den Bescheid der Anrechnung bis vor das oberste Sozialgericht zu ziehen!


    Erst musst Du den Widerspruchsweg gehen und dann solltest Du Klage beim Sozialgericht erheben!


    Rechtsmittel erhälst Du in Form von Beratungshilfe auf dem Amtsgericht beim Rechtspfleger der Dir die Möglichkeit einen Rechtsanwalt zur Unterstützung eröffnet!


    Viel Erfolg!

  • Als Opfer einer Gewalttat hast du Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) Beratung in solchen Fällen erteilt der "Weisse Ring". Zuständig für Anträge auf Opferentschädigung ist das Versorgungsamt.


    "Mir wurde gesagt, dass ich dadurch, dass ich Nothilfe geleistet hatte, einen Arbeitsunfall erleiden durfte."


    Wer hat das gesagt?


    Die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, wird beim ALG II nicht angerechnet (§ 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II).
    Das OEG sieht eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vor ( § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG):


    § 1 Anspruch auf Versorgung
    (1) 1Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes.

  • Mir wurde von der Unfallkasse Hessen "gestattet" einen Arbeitsunfall zu erleiden. Dort wurde mir das so gesagt.
    Verstanden hab ich das auch nicht. Aber muss ich ja auch nicht. Ich für mienen Teil habe damals eh leicht den Überblick verloren. Da kam aus jeder Ecke jemand, der ein Gutachten haben wollte.


    Die Unfallkasse hat schon mal ein Jahr gebraucht, bis sie merkten, dass sie für mich zuständig sind. Dann fing ich eine Ausbildung zum Telekomunikationsoperador an. (Telefonist) In der Zeit bekam ich Übergangsgeld, als dann die Ausbildung feritg war, kam die Rente, das war so 2005.
    als ich mich dann arbeitslos meldete, wurde mir von der Agendur für Arbeit gesagt, dass sie den Rentenbescheid nicht sehen wollen. Da es ein nicht anrechenbares Einkommen sei.
    Jetzt wird mir von AEG 2 gesagt, dass es anrechenbar sein soll.
    Wenn ihr mehr erfahren wollt, dann geht doch einfach auf die Seite


    www.darkdigger.de.tl


    Dort findet ihr alles über die Sache und noch mehr.


    LG


    Oliver