Beiträge von Keyser Soze

    okay, hatte nochmal auf dem amt nachgehakt:


    ich muss hier im vorhinein keine konkreten angaben machen! einfach antrag auf erstausstattung, mit wohnungsangabe, dann wird das bearbeitet, später wahrscheinlich genauer nachgefragt, worum genau es geht. auf jeden fall gibts für alles, was man brauchen/kaufen könnte, nur pauschal-zahlungen.


    und wie gesagt "zusammen ziehen auf probe"! inwiefern dann die bereits vorhandenen möbel zählen oder stören, müssen wir mal sehen. aber wie gesagt will ich ja auch kein geld abzocken, sondern nur zuschüsse für dringend benötigte dinge.


    ich melde mich wieder ...

    Ich werde mit meiner Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenziehen, nicht in einer WG. Ein eigenes Zimmer habe dort auch nicht, da gemeinsames Schlafzimmer! Wir wollen auch nicht versuchen, jemandem eine WG vorzugaukeln, um Geld zu kassieren!


    Aber das müssen wir auch gar nicht! Wie ich auf dem Amt erfahren habe, kann ich einen Antrag auf "Zusammenzug auf Probe" (so heißt das offiziell) stellen. Das funktioniert ein Jahr lang, in welchem wir wie eine WG behandelt werden, und meine Zuschüsse nicht das Einkommen meiner Freundin belasten!


    Dann werd ich wohl meiner Bearbeiterin klar machen müssen, dass ein eigener Schrank auch nötig ist, z.B. weil ihre Schränke schon voll sind (was ja auch stimmt). Und bei ein paar anderen Dingen funktioniert es vielleicht auch, die wir uns zwecks Zusammenzug neu bzw. erstmals anschaffen wollen.


    Da ich nach dem Schreiben meiner Eltern nix eigenes besitze...
    (was ja für lebenswichtige Dinge auch stimmt - mir bleibt nur sowas wie Computer, was eh kein Amt sponsort)
    ...müsste ich mal noch wissen, welche Dinge denn eigentlich vom Amt bezuschusst werden?
    Gibts dafür offizielle Listen???

    Hallo,


    d.h. dann wahrscheinlich, dass erstmal jemand zu mir kommen würde, um zu überprüfen welche Möbelstücke (o.ä.) mir noch fehlen, oder?


    Da stellt sich mir die nächste Frage: WOHIN ???
    ...denn im Moment wohne ich noch bei meinen Eltern in meinem "Kinderzimmer".
    ...und nach dem Umzug wohne ich mit meiner Freundin zusammen, die jetzt bereits in der Wohnung lebt.


    Also falls da jemand was prüfen will, kommt der dann eher►
    ► in mein Elternhaus? ...dann wäre alles recht einfach, da meine Eltern sagen könnten, dass ich nix mitnehmen darf (falls den Satz in deinem "P.S." richtig lese). Bei der Waschmaschine wäre der Fall eindeutig, da ich die natürlich nicht mitnehme. Bei einem Schrank schon schwieriger!?
    ► oder zu meiner Freundin in die Wohnung? ...das wäre viel komplizierter, da sie natürlich ein paar Dinge besitzt (z.B. Schlafzimmerschrank), bei denen man sagen könnte, dass ich diese mit nutzen soll.


    Vielen Dank für die Hilfe

    Hallo Jana 1987,


    kannst du mir eventuell näheres bzgl. der Pauschale sagen?


    • Ist die bei jedem gleich hoch? Oder wonach wird die berechnet?
    • Muss ich überhaupt angeben, was ich davon kaufen werde, wenn es sowieso ein Pauschalbetrag ist?


    Ich war auch bei meiner Leistungsabteilung, da ich umziehen will. Und man sagte mir, dass es eine Pauschale für die Erstausstattung gibt, anstatt mir bereits gekaufte Dinge im einzelnen zu bezahlen. Jetzt will ich den Antrag schreiben, bin mir aber nicht sicher, ob ich nun angeben sollte (oder angeben muss??), wegen welchen Einrichtungsgegenständen ich diesen Antrag stelle?


    Mein Problem: Wenn sich die Höhe der Pauschale anhand der Dinge berechnet, die ich nenne, dann würde ich zum Beipsiel auch einen neuen Schlafzimmerschrank angeben. Wenn es eine unabhängige Pauschale ist, könnte ich zum Beispiel noch mit meinem halb kaputten Schrank leben, und die Pauschale anderweitig nutzen, zum Beispiel für einen Geschirrspüler.


    Danke im Vorraus & Viele Grüße

    Hallo Horst,
    o.k., danke, das macht mir erstmal Mut!


    Sorry, aber ich bin neu in der Materie!


    Was im Gesetz steht, hab ich inzwischen kapiert. Nur hab ich irgendwie Angst, dass ich trotzdem weniger als 347 oder gar nix bekomme?


    ...wenn jemand die Wohnverhältnisse kontrollieren kommt, sieht er ja, dass ich weder Kühlschrank noch Dusche habe, und somit das Essen bzw. das Wasser verbrauche, das meine Eltern gezahlt haben!
    ...spielt das gar keine Rolle, weil ich über 25 bin???????????:confused:

    Stelle Deinen Antrag und lass Dich nicht entmutigen, denn wenn Dein Auskommen nicht aus einen Topf mit Deinen Eltern bestritten wird, dann steht dir eine Grundsicherung zu.


    Nunja, das ist ja gerade meine Frage?!
    Kann das Arbeitsamt einfach so behaupten, dass ich (28 Jahre) von dem Geld meiner Elttern leben muss?


    In Sachen Miete gibts bei uns nichts zu klären: Ich zahle keine Miete, wohne umsonst bei meinen Eltern im eigenen Haus. Mir gehts also wirklich nur um die Grundsicherung!


    Bibts da evt. Bedingungen an meinen Wohnraum? Ich habe nämlich kein eigenes Bad und auch keine eigene Küche, einfach nur 2 Zimmer... ???

    Hallo!
    Bei mir ist es ähnlich: bin Ü25, wohne mit Eltern zusammen, welche einigermaßen verdienen.


    Frage:
    Habe ich Anspruch auf ALG II ???
    ...falls ja; in welcher Höhe?
    ...falls nein; wieso nicht? ...d.h. welche Bedingung er fülle ich nicht? was müsste ich gegebenen falls abändern?


    Vielen Dank schonmal

    @ letzte beide Beiträge:
    Das gehört nicht wirklich zum Thema!! Derartige Fragen bitte an die Moderatoren!
    Ich hab mich auch vorgestern erst angemeldet. Wie man ein Thema erstellt, is ja nun nicht schwierig rauszufinden!


    Hat noch jemand Hinweise zu Thema KV?

    Vielen Dank soweit!


    Ja, klingt im Prinzip so ähnlich, wie ich es mir dachte.
    ...also keinen Grundbetrag, da Ellis für ich sorgen (müssen), auch Ü25.


    Was noch offen ist:
    Wie siehts mit den KV-Beiträgen aus?
    Ab 1.4. hab ich ja dann Normaltarif, also 130€ oder so ähnlich (statt 60€, die ich jetzt als Student noch habe).
    Zahlt die das AA?

    Hallo!


    Mich interessiert - wie so viele - mein Anspruch auf Hartz IV oder ALG II oder sonstiges.


    Meine Situation:
    ...habe kürzlich mein (Mathematik-)Studium beendet, und bin ab 1.4.08 (Beginn Sommersemester) offiziell kein Student mehr; ...bin 28 Jahre; ...wohne derzeit bei meinen Eltern (umsonst); ...Krankenkasse ist derzeit noch Studi-Tarif, wird aber ab 1.4. eine normale gesetzliche KV sein; ...großartige Vermögen oder gut bezahlte Nebenjobs wird es voraussichtlich erstmal nicht geben!


    So, ich hoffe die Infos reichen aus, um mit helfen zu können.
    ...falls nicht; welche Info wäre noch wichtig?


    Eine genaue Analyse willl ich hier natürlich nicht wissen, nur eine grobe Einschätzung (falls möglich), ob ich...
    ...a) überhaupt keinen Anspruch habe;
    ...b) den Grundbetrag (Höhe?) bekommen könnte;
    ...c) oder was sonst???


    Vielen Dank schonmal...