Alg2+Eltern+ü25=Frage!

  • Hi!


    Ich habe folgende Frage!


    ich gerade 25 geworden habe einen Alg2 antrag gestellt! Ich wohne noch bei meinen Eltern! Im letzten Jahr 2007 habe ich ca. 6 monate gearbeitet! Anschliessend Arbeitslos geworden und da unter 25 gewesen kein anspruch aug Alg2 gehabt da Eltern zuviel verdienten!


    So nun möchte ich wissen ob ich Alg2 bekomme und wieviel! Meine Eltern und ich bilden ja keine Bedarfsgemeinschaft mehr sondern eher eine Wohngemeinschaft! Wir Wirtschaften jeder für sich!


    Müssen meine Eltern weiter für mich Bezahlen? Und wird die Miete durch 3 geteilt bei 3 im Haushaltlebenden Personen (Eltern+ich)?


    Ist es sinnvoll ein Schreiben aufzusetzten in dem meine Eltern versichern mich Finanziell nicht mher zuunterstützen?


    Ps: im antrag unter Bedarfsgemeinschaft wo die ganzen Vermögens sachen abgefragt werden muss ich meine Eltern nicht angeben ihr Verdienst und so ?


    Danke für antworten!

  • Solange du bei den Eltern wohnst, vermutet das Amt, dass eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt, § 9 Abs. 5 SGB 2:


    § 9 Hilfebedürftigkeit


    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht


    1.
    durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
    2.
    aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen


    sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.


    (2) 1Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. 2Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen. 3Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.


    (3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.


    (4) Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde.


    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

  • Hallo!
    Bei mir ist es ähnlich: bin Ü25, wohne mit Eltern zusammen, welche einigermaßen verdienen.


    Frage:
    Habe ich Anspruch auf ALG II ???
    ...falls ja; in welcher Höhe?
    ...falls nein; wieso nicht? ...d.h. welche Bedingung er fülle ich nicht? was müsste ich gegebenen falls abändern?


    Vielen Dank schonmal

  • Ganz klar - JA!


    Bei mir auch so gewesen, haben über die Miete die ich bezahlen muss, einen Untermeitvertrag.


    Denk aber daran, das Deine Eltern das an das FA melden, das Miete eingenommen wird, daraus aber keine Gewinne erzielt werden, sondern nur die Gesamtmiete beglichen wird.
    Falls Gewinne ezielt werden, müssen diese Einnahmen versteuert werden.


    Bitte nicht das Datum in den Untermietvertrag zurückdatieren, eine Klausel das eure mündliche Vereinbarung aus dem Jahr XXXX, aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich fixiert wurde, genügt.


    Stelle Deinen Antrag und lass Dich nicht entmutigen, denn wenn Dein Auskommen nicht aus einen Topf mit Deinen Eltern bestritten wird, dann steht dir eine Grundsicherung zu.


    Edit: Das Einkommen Deiner Eltern musst Du im Antrag angeben.


    Viel Glück!

  • Stelle Deinen Antrag und lass Dich nicht entmutigen, denn wenn Dein Auskommen nicht aus einen Topf mit Deinen Eltern bestritten wird, dann steht dir eine Grundsicherung zu.


    Nunja, das ist ja gerade meine Frage?!
    Kann das Arbeitsamt einfach so behaupten, dass ich (28 Jahre) von dem Geld meiner Elttern leben muss?


    In Sachen Miete gibts bei uns nichts zu klären: Ich zahle keine Miete, wohne umsonst bei meinen Eltern im eigenen Haus. Mir gehts also wirklich nur um die Grundsicherung!


    Bibts da evt. Bedingungen an meinen Wohnraum? Ich habe nämlich kein eigenes Bad und auch keine eigene Küche, einfach nur 2 Zimmer... ???

  • Hallo Keyser Soze!


    Was steht den im Gesetz?


    Bis wann sind die Eltern denn grundsätzlich verpflichtet, also längstens für Ihre Kinder aufzukommen?


    Daraus ergibt sich doch alles weitere von selbst!


    Mit 28 jahren liegst Du doch ganz offensichtlich über dieser Verpflichtung!


    Damit zählst Du als eigene Bedarfsgemeinschaft und sollten die Fallmanager dies aller Orten immer noch anders sehen gibt es die Möglichkeit der Widerspruchsverfahren und der Sozialgerichte!


    Ich denke auch Eltern haben irgendwann das Recht Ihr Leben ohne die Verpflichtungen gegenüebr der Kinder fortzuführen und aus diesem Grund gibt es ja nicht zuletzt besagte Altersgrenze. Was dann so mancher Fallmanager daraus ableitete, sollte er auch untermauern können und kann er dies nicht hat der Staat eben diese Verpflichtungen zu leisten - da gibst kein Wenn und Aber, sondern nur noch blödsinnige Aussagen!


    Gruß

  • Hallo Horst,
    o.k., danke, das macht mir erstmal Mut!


    Sorry, aber ich bin neu in der Materie!


    Was im Gesetz steht, hab ich inzwischen kapiert. Nur hab ich irgendwie Angst, dass ich trotzdem weniger als 347 oder gar nix bekomme?


    ...wenn jemand die Wohnverhältnisse kontrollieren kommt, sieht er ja, dass ich weder Kühlschrank noch Dusche habe, und somit das Essen bzw. das Wasser verbrauche, das meine Eltern gezahlt haben!
    ...spielt das gar keine Rolle, weil ich über 25 bin???????????:confused:

  • Solange Du selber kochen kannst, besteht immer noch Hoffnung.


    Jetzt mal im ernst, Du bist älter als 25 und wie Horst GRUNERT schon erwähnt hat, besteht für Deine Eltern keine Verpflichtung mehr.


    Die ARGE wird auf jeden Fall versuchen Dich zu entmutigen, auf den langen Weg des Erstantrags.
    Damit musst Du fertigwerden, oder Dich von Sozialverbänden unterstützen / Beraten lassen. (Caritas, VDK...)


    Frag nicht wie die "Herren" mich behandelt haben, habe nach dem vierten Besuch vor Wut die Scheibe des Autos meiner Mutter mit der Faust eingeschlagen.


    Wenn mensch dann nach den ersten Besuch ein Merkblatt bekommt, mit den Schlußsatz:


    "Wir arbeiten eng mit den Steuerbehörden zusammen, um die Gemeinschaft der Steuerzahler (vor mir) zu schützen."


    Da kann dann einen schon der Gedanke kommen, das zumindest beim Verfasser dieses Schreibens, ein Grundgedanke von Rassismus und Ausgrenzung vorhanden ist.


    Ich empfehle Dir in Deinem Fall: Hole einen Antrag - Mache einen Termin bei VDK (5 € / monatlich) oder Caritas etc. und besprich diesen mit denen, diese helfen Dir auch beim Ausfüllen und sind auch hinterher für Dich da.
    Ein Freund von mir hat es so gemacht und war begeistert von der Hifestellung.