Beiträge von bastardn

    Hallo und einen Schönen Guten Tag,


    situation bi jetzt: Paar, 2kinder, sie in elternzeit, er selbständig, erhalten aufstockendes algII seit 05/06 (geburt des ersten kindes)


    Problem:sie hat nun endlich wieder arbeit (ja eigentlich positiv), vermutlich wird AlgII dann wegfallen, Arbeitsbeginn-15.4, erster Lohn -15.5., ARGE wurde schon informiert und schickte Einkommensbescheinigung für Arbeitgeber, dauert aber noch bis ausgefüllt zurück.


    Frage: Ab wann wird der Alg-Zuschuss gestrichen-rückwirkend ab Arbeitsbeginn oder ersten Lohnzufluss?Wichtig für ihn, da dann selber KV-versicherungspflichtig


    Danke

    Hallo,


    habe gerade Probleme mit der Einkommensanrechnung. Habe 2 selbständige Tätigkeiten, bei den ersten Bewilligungszeitraum (Dez-Mai) machte ich mit beiden Gewinn, wurde auch zusammengerechnet, nun im zweiten Bewilligungszeitraum (Juni-Nov) machte ich mit einer Verluste, aber nun wird nur die eine Firma mit Gewinn anerkannt. Kann sich die ARGE nur die gewinnbringenden Zeiträume so aussuchen?

    Hallo,


    sitze gerade über meine Abschließendne Erklärung zu Einkommen aus sebständiger Tätigkeit... und habe da mal ne Frage: Wann zählen Einnahmen als Einnahmen, im Monat der Rechnungslegung oder im Monat des Geldeingangs auf das Geschäftskonto?
    Arbeite meist an größeren Projekte, d.h. viele Betriebsausgaben im Monat, wo das Projekt läuft, aber Rechnung wird meist erst Wochen später bezahlt. Falls Zufluß auf Konto zählt, im Bewilligungszeitraum I negativer Gewinn und im zweiten Bewilligungszeitraum fliegen wir warschl. aus den Bezug wegen Gewinn. Gibts auch Anspruch auf ganzjährige Betrachtung ( wie bis Anfanf 2008)?

    hallo,


    hatten vor einen halben jahr das selbe problem, mutterschaftsgeld wurde von beiden ämtern angerechnet. Haben bei der arge widerspruch eingelegt, wurde abgewiesen, ohne aber näher auf das problem der doppeleten anrechnung einzugehen. Habe aber danach in diversen foren gelesen, daß das von der elterngeldstelle angerechnete mutterschaftsgeld bis 300€ je monat von der arge nicht mit berücksichtigt werden darf, da geschütztes einkommen-solltetst du selber nochmal nachforschen.


    bestens-d.h.

    Hallo und einen schönen Guten tag,


    situation: Paar, 2kinder, sie in elternzeit, er selbständig, erhalten aufstockendes algII seit 05/06 (geburt des ersten kindes):


    problem: Sie hat in 12/06 eine im bisherigen vermögen deklarierte fondsgebundene lebensversicherung aufgelöst. Betrag ca 9T€ wurde auf das konto der mutter ausgezahlt zur tilgung eines privatdarlehns. Laut steuerbescheid sind in diesen betrag 2T€ kapitalerträge enthalten, welche jetzt die arge auf 2 monate verteilt hat, und für diesen zeitraum die geleisteten zahlungen zurückfordert.


    frage: Ist dies zulässig, da ja der gesamte betrag vorher als vermögen deklariert und die erträge sich ja in der gesamtem zeit der anlage (ca 10jahre) angesammelt haben. Außerdem ja kein zufluss auf eigenen konto.


    Wäre für hilfe dankbar.