Beiträge von BineNRW

    hallo,


    bezieht sich dein anliegen bezüglich der renovierung auf die alte oder neue wohnung?


    was soll das für eine pauschale sein?


    kannst dich auch gern privat bei mir melden, über icq oder hier als pn..(ich bin aus detmold)


    lg
    BineNRW

    @ Horst grunert


    ich danke dir für deine antwort..aus dieser sicht habe ich es noch nie gesehen, nunja, ich habs auch noch nicht erlebt..resultierte nur aus meinem erlesenen wissen..und ich habe die vorgehensweise der argen in diesen fällen für richtig betrachtet..man lernt eben doch nie aus..


    dankeschön habe wieder was dazugelernt..


    lg
    BineNRW

    guten morgen andi,


    ich schreibe dir mal wie es bei uns abläuft, hatte auch so ein problem der überzahlung.


    wir bekamen ein schreiben wegen überzahlung, anhängend ein anhörungsbogen, auf dem wir stellung nehmen mußten, natürlich auch ein rückzahldatum..
    ich habe den bogen zurück geschickt, dann bekam ich eine antwort zurück, mit dem zusätzlichen vermerk die zahlung wird nicht einbehalten sondern muß an die rechnungsstelle der arge, mit denen mußte dann auch einen ratenplan austüfteln..
    seither läuft das ohne probleme in niedrigen raten (15€) mtl.


    vl kannst du damit ja was anfangen..


    wenn ihr *angeblich* eine aufforderung zum umzug erhalten habt, dann ist es aber für deinen vater nun sehr wichtig, das er auch umzieht..bzw. sich nach was günstigerem ( was bei euch so übich ist für 1 person, telef. zu erfragen bei der arge) umschaut..er sollte angebote von wohnungen vorlegen bevor er den mietvertrag unterzeichnet..dann kommt alles ins rollen..sonst bekommt er irgendwann nur noch die kosten für eine person und muß den rest selber drauf legen..ich denke das ihm das nicht möglich ist auf dauer..am besten nochmal mit dem sb rücksprache halten, wegen der frist..


    lg
    BineNRW

    guten morgen,


    hast du dich schon einmal nach der möglichkeit folgender anträge erkundigt, bei deinem SB?


    Antrag auf Mobilitätshilfe
    Antrag auf Beschaffung von Arbeitsmitteln/Arbeitskleidung


    LG
    BineNRW

    moinsen,


    ich denk mal, bei Euch steht eine Wohngemeinschaft in Betracht..
    zu beachten sei..
    jeder sein eigenes Zimmer, den Kühlschrank aufgeteilt, wie schrader schrieb zwei Zahnbürsten im eigenen Becher und 2x Duschgel..
    dann dürfte im Grunde nichts schief gehen..
    einige Wohngemeinschaften (wie man es immer wieder liest) stellen sich gegenseitig ein Schreiben aus, aus dem hervor geht das keiner den anderen finanziell unterstützt, jeder seinen teil der Miete zahlt..


    LG
    BineNRW

    hallo,


    ich versuchs mal auseinanderzu nehmen:



    ich denke es wird erst einmal helfen, aber hier wird bestimmt noch jemand was dazu beitragen, ob ich überall richtig liege..
    wünsche jedenfalls viel glück..
    lg
    BineNRW

    hallo,


    soweit ich weis kann eine rückerstattung der kosten für einen gebrauchten tv dabei rauskommen..


    eine waschmaschine bekommt man meist nur als darlehen, da wäre es sinnvoll 2-3 angebote vorzulegen..
    am besten im antrag darauf hinweisen, das jemand vom außendienst kontrolliert, ob evtl. eine reparatur möglich ist..


    lg
    BineNRW

    moin,


    also dein text is schon schwierig zu lesen, aber ich denke mal habs verstanden..*g


    du wohnst derzeit mit deinem kind in eigenen 4 wänden, hast leistungen beantragt und auch bewilligt bekommen..richtig ?
    er (der vater) wohnt noch bei den eltern, da in ausbildung, möchte aber gern zu euch ziehen, wegen gemeinsamen kind..richtig?


    auf was für einen bescheid wollt ihr warten, damit er einziehen kann?
    wenn du schon seit 4 mon. da wohnst, wirst du doch einen haben..*denk


    versucht doch mal einen termin bei deinem SB zu bekommen, geht beide dort hin und erklärt euer vorhaben..
    wie alt seit ihr denn überhaupt, wenn ich mal fragen darf..denn da gibt es gewisse unterschiede mit dürfen und wollen..


    soviel von mir, aber es wird dir bestimmt noch wer anderes hier eine antwort geben können..
    LG
    BineNRW

    hallo,


    ich frage mich welche spirale möchtest du..das klingt ja nach wucher..
    es gibt da so viele: Kupfer-, Hormon- u.a. -spiralen..
    Erkundige Dich doch mal bei mehreren Ärzten.


    Ich denke vom Amt wirst du weder Zuschuß/Übernahme noch Darlehen dafür bekommen.


    Habe mal das für dich:


    LG
    BineNRW

    hallo,


    du schreibst:
    ..Also dann würden wir noch ca 4000 Euro aufgebrauchen dann hätten wir kein Vermögen mehr was übrig ist bald....


    ist das das letzte von ALLEM ? dann teilt es doch so auf, wie lirafe geschrieben hat, dann könntet ihr es wenigstens behalten, aber dennoch hilfe beantragen..

    hallo sascha,


    die kaltmiete kannst du ganz leicht selbst erfragen...beim servicecenter in heidelberg anrufen und auskunft hierrüber geben lasssen..


    wenn du von einer stadt in die andere ziehen möchtest, solltest du dir vorher eine genehmigung zum umzug einholen, beim jetzigen amt..dafür sind meist ein begründeter grund oder eine arbeitsaufnahme notwendig..


    am besten nach wohnung umschaun, nach dem anruf: dann diese vorschläge vorlegen und genehmigung einholen, wenn grund oder arbeitsaufnahme vorgelegt werden kann..


    wenn dies nicht vorliegt, dann seh ich schwarz für einen voll finanzierten umzug, über das amt..


    lg
    BineNRW

    hallo,


    wenn ich das richtig lese, hast du ein kind und die frist läuft schon zum 20.08.


    ich würde alle papiere nehmen, die kündigung und ab damit aufs amt, laß dich nicht abwimmeln, erkläre denen das du durch plötzlichen wohnungsverlust auch deine arbeit verlieren würdest, kein geregeltes leben fürs kind da ist ud bittest um dringlichkeit zur mithilfe..


    du schreibst hort, wenn es betreuung nach der schule ist, versuche mal nachzufragen ob du da noch eine ermäßigung oder gar übernahme bekommen kannst..


    ich wünsche dir sehr viel glück und vorallem die kraft sich dabei durchzusetzen


    lg
    BineNRW

    hallo,


    ja ist leider so, wir haben auch Witwen- und Halbwaisenrente, wird alles angerechnet..


    öhm, hab ich da mit der Erziehungsrente was verpaßt? (hat sich schon erledigt)
    Ich bekomme Witwenrente nach vorletztem Ehegatten, also steht mir die Erziehungsrente nicht zu.


    LG
    BineNRW

    hallöchen,


    normalerweise wird doch bei einem 400€ Job von einem fiktiven Einkommen ausgegangen und man erhält trotzdem Leistungen, eben halt mit Anrechnung der jeweiligen Beträge; so ist es jedenfalls bei mir..


    wenn ich das richtig lese, sie will Klassenfahrt den Rest bezahlen, hat sie die Übernahme denn nicht auf dem Amt beantragt?
    Sowas gibt es nämlich auch.


    Gruß
    BineNRW