Beiträge von ahhpunkt

    Hallo,
    ich habe mich heute von meinem Freund getrennt.
    Ich habe eigentlich eine feste Arbeitsstelle. Ich habe blöder Weise gerade vor kurzem meine Elternzeit noch einmal bis Juli 2013 verlängert (hatte noch aufgesparte Zeit von meinen beiden älteren Kindern).
    Beim Arbeitgeber ist es auch nicht möglich, die Arbeit vorzeitig wieder aufzunehmen, die haben bis Juli 2013 anders geplant, habe heute schon nachgefragt.
    Meine kleinste Tochter wird aber im August bereits 3.
    Würden mir da jetzt überhaupt irgendwelche Leistungen zustehen? Ich habe mal gehört, daß das nur wäre bis das Kind 3 ist.
    Kennt sich da jemand aus?
    Ich kann natürlich versuchen, eine ander Arbeitsstelle zu finden. Aber so schnell wird sowas ja wahrscheinlich auch nicht klappen, wenn überhaupt.
    LG
    ahhpunkt

    Hallo,
    na ja, das wäre ja für einen Übergang machbar.
    Nach eine Frage? Wie berechnen sich die 18 % bei den Nebenkostenabrechnungen? Weil die Wohnung etwas um soviel zu teuer ist? Oder ist das ein genereller Prozentsatz?
    Von den qm oder Nebenkosten her ist meine Wohnung gar nicht/ fast gar nicht zu teuer. Die Kaltmiete ist halt recht hoch, weil es eine relativ neue Wohnung ist.
    LG
    ahhpunkt

    Hallo,
    ich wohne mit zwei Kindern in einer 78 qm großen Wohnung. Die Wohnung kostet warm 615 EUR ; gem. Amt dürften es nur 505 EUR und 75 qm sein.
    Ich beziehe eben keine Leistungen, habe ich auch noch nie.
    Aber wenn mein Elterngeld ausläuft, bin ich noch ein weiteres Jahr zu Hause, in dem ich kein Einkommen habe. Anschließend fange ich wieder bei meinem Arbeitgeber an.
    Nun werde ich in dem einen Jahr wohl leider auf finanzielle Hilfe angewiesen sein. In meiner Wohnung würde ich schon gerne bleiben, da ich ja definitiv nach einem Jahr wieder arbeite und genug Geld haben werde.
    Wie sieht das seitens der Arge aus? Wenn ich in der Wohnung bleibe, was würde da vom Amt dann übernommen , was nicht?
    (Im Grund genommen würde sich das ja gar nicht rechnen, für diese eine Jahr umzuziehen. Diese Kosten und Aufwand dafür wäre letztlich viel teurer. Das das kein Argument ist, ist mir natürlich klar. Die können ja nicht wissen oder davon ausgehen, daß ich wirklich ein Jahr später wieder arbeite.)
    Grüße
    ahhpunkt

    Hallo,
    folgende Situation liegt vor (aus meiner Verwandtschaft):
    Eltern haben sich getrennt, als der Sohn 19 Jahre alt ist. Die Mutter ist in eine 1,5 Zimmer Wohnung gezogen. Der Vater blieb im Haus (5 Zimmer). Der Sohn zog zu seiner Freundin (ob der auch da oder anderswo gemeldet war, weiß ich nicht). Der Vater hat inzwischen eine neue Beziehung und zwei kleine Kinder. Der Sohn hat sich von seiner Freundin nun getrennt, aus der Wohnung muß er raus, weil es ihre Wohnung war/ist.
    Hat der Sohn unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf eine eigene Wohnung, obwohl er noch nicht 25 ist?
    Viele Grüße
    ahhpunkt

    Hallo,
    ich werde mich von meinem Freund trennen. Ich werde fast alles neu anschaffen müssen, da die Sachen derzeit fast alles seine sind.
    Was steht einem da vom Amt aus zu? Habe zwei kleine Kinder.
    Viele Grüße
    ahhpunkt
    PS: Und wie ist das bei einer Genossenschaftswohnung? Ich könnte evtl. eine bekommen, müßte aber 1500 EUR Anteile einzahlen. Das Amt würde die ja wohl kaum übernehmen, weil die Anteile auf meinen Namen eingezahlt werden würden. Oder kann man sowas abstottern?

    Hallo,
    ich habe eine Rentenversicherung nach Rürup. In der sind jetzt um die 14000 EUR drin. Also mehr als mir bei Hartz IV (bin jetzt 41) zustehen würde. Was passiert, wenn ich Hartz IV beantragen muß mit diieser Versicherung? Geld würde ich da jetzt gar nicht rauskriegen, das geht erst ab 60. Wird mir der Überschuß dann trotzdem irgednwie abgerechnet? :confused:
    LG
    ahhpunkt

    Hallo,
    ich bin noch bis April 2010 in der Elternzeit.Meine Kinder sind eben 1/2 und 2 1/2 . Mein Einkommen beläuft sich derzeit auf 308 EUR Kindergeld und 385 EUR Elterngeld.
    Ich werde mich evtl. von meinem Freund trennen. Vorrausgesetzt, daß dieser keinen Unterhalt an mich zahlen kann (was noch zu klären wäre, er verdient aber nicht viel), kann ich dann Hartz IV beantragen? Ich bin nicht sicher, weil ich ja nicht arbeitssuchend bin. Nach der Elternzeit werde ich ja wieder in meinem alten Job arrbeiten. Und wenn nicht, was für Leistungen könnten mir ansonsten zustehen? :confused:
    Viele Grüße
    ahhpunkt