Elternzeit bis Juli 2013; Kind wird im August schon drei ; Leistungsansprüche?

  • Hallo,
    ich habe mich heute von meinem Freund getrennt.
    Ich habe eigentlich eine feste Arbeitsstelle. Ich habe blöder Weise gerade vor kurzem meine Elternzeit noch einmal bis Juli 2013 verlängert (hatte noch aufgesparte Zeit von meinen beiden älteren Kindern).
    Beim Arbeitgeber ist es auch nicht möglich, die Arbeit vorzeitig wieder aufzunehmen, die haben bis Juli 2013 anders geplant, habe heute schon nachgefragt.
    Meine kleinste Tochter wird aber im August bereits 3.
    Würden mir da jetzt überhaupt irgendwelche Leistungen zustehen? Ich habe mal gehört, daß das nur wäre bis das Kind 3 ist.
    Kennt sich da jemand aus?
    Ich kann natürlich versuchen, eine ander Arbeitsstelle zu finden. Aber so schnell wird sowas ja wahrscheinlich auch nicht klappen, wenn überhaupt.
    LG
    ahhpunkt