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Bundesverfassungsgericht zu Hartz4 und Kindergeld

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Alt 12.04.2010, 22:10
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Standard Bundesverfassungsgericht zu Hartz4 und Kindergeld

Gelesen in der Süddeutschen online:

"Das Kindergeld darf auch in Zukunft in voller Höhe auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden. Diese Praxis verstößt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz.

In dem am 8. April veröffentlichten Beschluss (Az: 1 BvR 3163/09) heißt es, die Hartz-IV-Leistungen für Kinder sicherten deren Existenzminimum. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sei folglich bei der vollständigen Verrechnung des Kindergelds nicht verletzt."

Weiter: http://www.sueddeutsche.de/politik/915/508065/text/
__________________
Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
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