Beiträge von hartz1000euro

    "Die Unterkunftskosten von Hartz-IV-Beziehern dürfen nach einem Umzug in ein anderes Bundesland nicht begrenzt werden. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Damit bekam ein 56-jähriger Mann Recht, der aus dem bayerischen Erlangen nach Berlin gezogen war und dort monatlich höhere Mietkosten in Höhe von107 Euro geltend gemacht hatte (Az.: B 4 AS 60/09 R).


    Die Bundessozialrichter hoben ein Urteil des Landessozialgerichts aus der Vorinstanz auf. Sie befanden, dass auch höhere Kosten für Unterkunft und Heizung vom Amt bezahlt werden müssten, wenn diese laut Mietspiegel angemessen sind."


    aus: http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=12742616.html

    Interessanter Artikel in der Süddeutschen online:


    "In einem neuen Programm für "Bürgerarbeit" will die Bundesregierung öffentlich geförderte Jobs für Arbeitslose schaffen - und 230 Millionen Euro investieren."


    "Das Ministerium geht davon aus, dass sich so 33.000 Bürgerarbeits-Jobs schaffen lassen. Offiziell heißt es dort zu diesen Zahlen, es handele sich um ein "mögliches Förderszenario". Eine Sprecherin wies darauf hin, dass die Bewerbungsfrist für Kommunen und Jobcenter am Donnerstag ausgelaufen sei. Noch sei offen, wo die Bürgerarbeit umgesetzt wird."


    mehr: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-und-buergergeld-billige-besenmaenner-1.951574

    Interessanter Artikel in der Frankfurter Rundschau online:


    "In der Bild-Zeitung bekräftigte FDP-Generalsekretär Lindner die alte FDP-Idee, Hartz-IV-Empfängern eine regional gestaffelte Pauschale für ihre Wohnkosten zu gewähren, statt die jeweilige Miete zu bezahlen. Dies transportierte die Bild mit der Schlagzeile: "Wird jetzt auch bei Hartz IV gekürzt?" Daraufhin sah sich Lindner genötigt, in einer Erklärung die Frage mit Nein zu beantworten. Leistungskürzungen oder eine Verschlechterung der Wohnsituation seien weder damit verbunden noch beabsichtigt, betonte Lindner. "Kosten werden wir nur durch den Abbau von Bürokratie sparen."


    weiter hier: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2694757_Mietpauschale-fuer-Hartz-IV-Schwarz-gelbe-heisse-Luft.html


    In der Süddeutschen online steht auch ein Artikel zum Thema, mit etwas anderem Tenor:


    "Der Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnet aber damit, dass sich dadurch (Pauschale für Wohnkosten) trotzdem ein dreistelliger Millionenbetrag einsparen lässt. Dies liegt vor allem daran, dass mit der Pauschale die Bürokratie abgebaut wird. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht davon aus, dass die Beschwerdeflut gegen Hartz-IV-Bescheide deutlich zurückgehen würde."


    "Durch die Mietpauschalen werden Familien und Kinder im Hartz- IV-Bezug mutwillig zu einem Umzug in billige und abbruchreife Wohnungen verführt", warnte der Paritätische Wohlfahrtsverband."


    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-neue-mietpauschale-jetzt-wird-bei-den-armen-gespart-1.951560

    Ich habe gerade folgenden Artikel in der Frankfurter Rundschau online gelesen:


    Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
    "Hartz-Sanktionen sind zu hart"
    VON EVA ROTH


    Kritik an Hartz IV kommt jetzt auch aus dem Innern der Arbeitsagenturen. Jobvermittler halten die scharfen Sanktionen gegen junge Arbeitslose für falsch. Der totale Leistungsentzug kann demnach Kleinkriminalität und Verschuldung fördern.


    Zu diesem Ergebnis kommt eine Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Autoren der Studie appellieren an den Gesetzgeber, die Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger grundlegend zu überdenken. Ihr Wort hat Gewicht, denn das IAB ist die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Doch die Behörde schlug den Rat der Wissenschaftler zunächst in den Wind: BA-Vorstand Heinrich Alt verteidigte gestern den Leistungsentzug: "Wir müssen konsequent in der Ansage sein statt herumzueiern", sagte er der Nachrichtenagentur dpa.


    Junge Arbeitslose bis 24 Jahre werden besonders oft und besonders scharf bestraft: Eine einzige "Pflichtverletzung" genügt, und das Arbeitslosengeld II wird komplett gestrichen, für bis zu drei Monate. Bestraft wird etwa, wer ein Bewerbungstraining grundlos abbricht, einen Ein-Euro-Job oder eine Ausbildung ablehnt.


    Ältere Hilfsempfänger müssen dagegen "nur" mit einer Kürzung rechnen. Im Wiederholungsfall erhalten junge Jobsuchende auch kein Geld mehr für Wohnung und Heizung. Der Staat hat rund 30300 Menschen zwischen Januar 2008 und Juli 2009 sämtliche Leistungen gestrichen, berichtet das IAB.


    Die meisten interviewten Vermittler und Fallmanager betrachten den kompletten Hilfsentzug als "zu hart und oft wenig sinnvoll", heißt es in dem IAB-Bericht. Der Straf-Schuss kann sogar geradewegs nach hinten losgehen: Das Hartz-IV-System soll eigentlich die Aufnahme eines dauerhaften Jobs fördern. Doch die Sanktionen und ihre Folgen wie Verschuldung und die Aufnahme "perspektivloser Jobs" könnten genau dies erschweren.


    Die mittellosen Menschen seien "nur noch damit beschäftigt, sich über Wasser halten", sagte ein Jobcenter-Mitarbeiter den Wissenschaftlern. Ein anderer erklärte: "Es ist zu hart, die fliegen aus der Wohnung und kommen keinen Schritt weiter. Ziel des SGB II ist Integration in den Arbeitsmarkt. Leute obdachlos zu machen, geht am Ziel vorbei, finde ich."


    Die Dachorganisation der Wohnungslosenhilfe habe bereits 2008 von einem deutlichen Anstieg der Zahl obdachloser junger Menschen berichtet, so das IAB.


    Der Hilfsentzug könne die Gefahr von Schwarzarbeit und Kleinkriminalität erhöhen. Eine Jobcenter-Fachkraft erzählte: "Hat mir eine Mutter schon vorgeworfen: Was kürzen Sie denn meinen Sohn, jetzt klaut er wieder."


    Eher positiv bewerten Vermittler mildere Sanktionen wie eine Hilfskürzung um zehn Prozent bei Meldeverstößen. Auch bei größeren Verstößen würden sie ein abgestuftes Vorgehen vorziehen.


    Im Dezember wurden zehn Prozent der unter 25-Jährigen mit Sanktionen belegt, bei älteren Arbeitslosen waren es nur drei Prozent. Oft werden sie zu Unrecht gemaßregelt: 2008 waren 37 Prozent aller Widersprüche erfolgreich. Auch deswegen fordert ein Bündnis aus Wissenschaftlern, Kirchenvertretern, Gewerkschaftern und Politikern, die Hartz-Sanktionen auszusetzen.


    http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/2642631_Institut-fuer-Arbeitsmarkt-und-Berufsforschung-Hartz-Sanktionen-sind-zu-hart.html

    Ich habe gerade auf Spiegel online folgenden Artikel gelesen:


    "Schüler und Hartz IV
    Arme Familien müssen Nachhilfe selbst zahlen


    Eine Bremer Gymnasiastin wollte Nachhilfeunterricht in Mathe und Deutsch nehmen. Das konnte sich ihre Familie kaum leisten und forderte einen Hartz-IV-Zuschlag. Dazu seien die Behörden bei "normalen Lernschwierigkeiten" jedoch nicht verpflichtet, urteilte das Sozialgericht Bremen.


    Die Oberstufenschülerin eines Bremer Gymnasiums und ihre Eltern bekommen keinen Zuschuss zu ihrem Hartz-IV-Satz, um Nachhilfeunterricht in den Fächern Mathe und Deutsch zu bezahlen. Das hat das Sozialgericht Bremen entschieden.


    Die Familie hatte 210 Euro im Vierteljahr zusätzlich beantragt. Ihr Argument: Das sei ein besonderer Bedarf, der ihnen seit dem Urteil des Bundesverfassunsggerichtes im Februar zustehe. Die Verfassungsrichter hatten eine Revision der Hartz-IV-Gesetzgebung gefordert und recht allgemein formuliert, dass ALG-II-Empfänger einen "besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen" geltend machen können, wie es in schönstem Juristendeutsch heißt.


    Die zuständige Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales, getragen von der Arbeitsagentur und der Stadt Bremen, lehnte den Antrag der Familie ab. Das Sozialgericht Bremen entschied jetzt: Das ist korrekt - Schüler aus Hartz-IV-Familien haben in der Regel keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht.


    Das Gericht entschied in einem Eilbeschluss, dass "normale Lernschwierigkeiten" nicht als "außergewöhnliche Bedarfslage" gelten (Aktenzeichen 23 AS 409/10 ER).


    Eine "Atypik", wie es in dem Beschluss heißt, sei im Falle der Bremer Schülerin nicht zu erkennen. Die Lehrer hatten der Schülerin zwar dauerhaften Nachhilfe-Unterricht empfohlen, um gegen eine Lern- und Rechenschwäche vorzugehen.


    Die Eltern hatten zudem angeführt, dass an dem Gymnasium laut Schulleitung "für diese Art von Förder- und Nachhilfebedarf keine hinreichend qualifizierten und ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung" stünden. Doch das erkannte das Gericht nicht als außergewöhnlich an, zumal etwa jeder dritte Gymnasiast Nachhilfeunterricht bekomme.


    Das Argument lautet also: Was für so viele Schüler normal ist, kann für Kinder aus Hartz-IV-Familien nicht als außergewöhnlich gelten.


    Ein Sprecher des Gerichts wies darauf hin, dass damit nicht entschieden sei, wann eine Ausnahme vorliege. Als Ausnahmefall könnten "besondere familiäre Schwierigkeiten oder ein einschneidendes, nachhaltig wirkendes Ereignis in Betracht kommen". Wenn aber keine Anhaltspunkte für eine solche Ausnahme gegeben seien, könnten die Kosten nicht übernommen werden. Gegen den Beschluss des Sozialgerichts kann Beschwerde eingelegt werden."


    http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,694260,00.html

    Abgesehen von Deinen eigentlichen Fragen möchte ich -kein Experte- Dein Augenmerk auf die Pflicht zur Krankenversicherung lenken.


    Ich habe ebenfalls sehr lange im Ausland gelebt und als ich 2008 nach D zurückkehrte -und zwar ohne die Jahre zuvor krankenversichert gewesen zu sein- mußte ich aufgrund des bestehendes Gesetzes rückwirkend ab April 2004 Beiträge entrichten. Diese Pflichtbeiträge werden von allen Kassen gnadenlos eingefordert, inclusive Säumniszuschlägen und Zinsen. Deshalb unbedingt Nachweise zur Krankenversicherung besorgen, falls nicht vorhanden - sonst fängt man in D mit einem Schuldenberg an!


    Leistungen erhält wohl jeder, der unverschuldet arbeitslos wurde, dessen Vermögen incl. Kraftfahrzeug einen gewissen Wert nicht übersteigt, der insofern bedürftig ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Genaueres kann ich nicht sagen.

    Folgenden Artikel habe ich gerade gelesen:


    Deutsche Arbeitslose bekommen kein Geld für Computer
    11.05.2010 | 16:05 | (DiePresse.com)
    Ein Gericht hat entschieden, dass Hartz-IV-Empfängern kein Geld für den Kauf eines PCs zusteht. Eine geordnete Haushaltsführung sei auch ohne Computer möglich, heißt es in dem Urteil.


    Hartz-IV-Empfängern steht kein Geld für die Erstanschaffung eines PCs zu. Empfänger von Leistungen der Grundsicherung könnten nicht verlangen, bei der Erstausstattung ihrer Wohnung wie die Mehrheit der Haushalte gestellt zu werden, entschied das Landessozialgericht des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.


    Es komme nicht darauf an, in welchem Umfang PCs in Haushalten in Deutschland verbreitet seien, sondern ob sie für eine geordnete Haushaltsführung notwendig sind. Ein Haushalt lasse sich aber problemlos ohne einen PC führen. Mit Informationen könnten sich Hartz-IV- Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen (Az. L 6 AS 297/10 B).


    Die Essener Richter bestätigten damit einen Beschluss des Sozialgerichts Detmold, das der Klägerin wegen fehlender Erfolgsaussicht ihrer Klage keine Prozesskostenhilfe bewilligt hatte. Die Frau aus Minden hatte von der zuständigen Behörde die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines PC samt Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software sowie die Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang verlangt.


    Die Behörde lehnte ab, weil ein PC nicht zur Erstausstattung einer Wohnung gehöre, deren Bezahlung Hartz-IV-Empfänger zusätzlich zu ihrer Regelleistung zusteht.


    http://diepresse.com/home/techscience/hightech/564461/index.do?_vl_backlink=/home/index.do

    Hallo, ich lese hier ab und zu gern mal Einiges durch, aber wenn Themen beliebig in irgendein Unterforum geschrieben werden, könnte man die Unterforen auch gleich auflösen.


    Dieses hier ist jedenfalls das Unterforum "Reformen und Allgemeines zur Sozialpolitik" und die "Frau, 48 Jahre in ALG II gerutscht" gehört hier wohl nicht rein. Ich habe das jetzt hier reingeschrieben, damit die Thread-Teilnehmer das Problem was ich meine bemerken....


    Ich meine das als konstruktive Kritik; "Politik und Allgemeines" und "Änderungen und Reformen" finde ich sehr interessant und wenn dann öfter was anderes dazwischensteht, was eigentlich zu "Anspruch und Leistungen" gehört oder anderes, dann nervt das Durcheinander irgendwann.


    In diesem Sinne..... Es lebe die Optimierung von sozialleistungen.info !!!!! In diesen schwieriger werdenden Zeiten sind gute Webseiten über Soziales/Unsoziales/Hartz4 wichtiger denn je.

    Gelesen in der Süddeutschen online:


    "Das Kindergeld darf auch in Zukunft in voller Höhe auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden. Diese Praxis verstößt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz.


    In dem am 8. April veröffentlichten Beschluss (Az: 1 BvR 3163/09) heißt es, die Hartz-IV-Leistungen für Kinder sicherten deren Existenzminimum. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sei folglich bei der vollständigen Verrechnung des Kindergelds nicht verletzt."


    Weiter: http://www.sueddeutsche.de/politik/915/508065/text/

    @ HARTZ1000


    unter dem Deckmantel der EU und einer sogenannten Globalisierung kann man doch super argumentieren. Was daraus resultierend alles zum Wohle des Deutschen Volkes abzuleiten ist sieht man ja an Afghanistan!


    Afghanistan hat ja für "uns", also Deutschland, erstmal keinerlei direkte Bedeutung, ich meine: da gibt es erstmal nichts zu holen. Es geht hier um amerikanischen Imperialismus, dem sich die Machthaber/Politkommissare in Brüssel angeschlossen haben. Die Ölquellen in östlich von Afghanistan gelegenen Ländern können nicht ungestört Richtung Westen pumpen, solange nebenan "der Taliban" oder eine dem Westen nicht ins Konzept passende Regierung an der Macht ist.


    .... ruckzuck biste ein Nazi, weil viel zu National denkend!


    Wenn ich betone, daß laut Grundgesetz "alle Macht vom Volke ausgeht" (damit ist das deutsche gemeint!) und uns die nicht durch Wahlen an die Macht gekommenen EU-Politkommissare in Brüssel eine fragwürdige "EU-Verfassung" in völlig undemokratischer Weise aufs Auge gedrückt haben, dann nehme ich damit keine "deutsch-nationale" Position ein.


    Ich sehe das von einem linken Standpunkt aus. Die EU-Verfassung ist für mich illegal, denn deutsche Regierungen haben die Souveränität Deutschlands in unzulässigerweise eingeschränkt, also an Brüssel "verkauft". EU-Streitkräfte, die noch im Aufbau sind, werden künftig in Nicht-EU-Länder einmarschieren können, aus welchem Vorwand auch immer. Truppeneinsatz im Ausland verbietet uns bekanntermaßen jedoch unser Grundgesetz.


    Ferner ist in die "Lissaboner Verträge" die Möglichkeit der Todesstrafe eingebaut.


    So wie die verfluchten Amis sich jetzt erdreisten, irgendwo auf der Welt sogenannte "Terroristen" / Regimekritiker / Muslime einfach abzuschießen -ohne jegliche Anklage oder Verurteilung in einem rechtsstaatlichen Verfahren- so wird künftig im Fall von "Unruhen" mancher systemkritische Demonstrant von der neuen EU-Polizei EuroGendFor (Die europäische Sondereingreiftruppe für zukünftige Bürgerkriege) von der Straße geschossen werden und -im Extremfall- sogar zum Tode verurteilt werden können!


    Gegen solche Brüsseler Diktatur-Strukturen könnten Linke und Rechte sogar gemeinsam demonstrieren.

    ... Art. 20, Abs. 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“


    Ich möchte nur in Bezug auf diesen Aspekt des Beitrages meinen Senf dazu geben:


    Hiermit (Art.20GG...) ist doch wohl das DEUTSCHE Volk gemeint; und eben NICHT irgendein anderes!!! Insofern ist für mich die Brüsseler Polit-Kommissar-Diktatur grundgesetzwidrig.


    Selbst wenn in Brüssel eine parlamentarische Demokratie etabliert wäre: die Staatsgewalt hierzulande ginge vom DEUTSCHEN Volke aus, und nicht unter Beteiligung irgendeines anderen (europäischen) Volkes.


    Die Meinung oder die Interessen irgendeines lettischen, französischen, italienischen, demnächst vielleicht türkischen oder sonstwas-Politikers hat mich überhaupt nicht zu interessieren.


    Was mich im Endeffekt interessiert, ist das was im DEUTSCHEN Parlament vor sich geht (und, nebenbei gesagt, NICHT das was anstelle einer Diskussion im Parlament in all jenen fragwürdigen "Ausschüssen" gemauschelt wird.


    Die Funktionsfähigkeit/Zuständigkeit des deutschen Parlaments einschließlich einer dort und nur dort stattfindenden lebhaften Diskussion und Auseinandersetzung gilt es zu erhalten.

    Herr Alt, Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Arbeit, schreibt in einem Gast-Beitrag in der Frankfurter Rundschau: “Warum gewähren wir nicht ein Stück Vertrauensvorschuss, ein wenig Freiheit zu gestalten, erfolgreich wenigstens partiell sein Leben zu organisieren?” (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=2471271&)


    Schöne salbungsvolle Worte, die Sand in die Augen streuen. Hartz4-Empfänger benötigen keinen “Vertrauensvorschuß”, sondern wenigstens ETWAS mehr Geld - dann haben Sie ETWAS mehr “Freiheit”, “erfolgreich ihr Leben zu organisieren”.


    Wenn Herr Alt nun vorschlägt, daß die Pauschale freiwillig akzeptiert werden könne von denen, die das wollen, dann halte ich das für einen Versuch, schon mal den Fuß in die Tür zu bekommen - Richtung Kürzung. Dann hat man schon mal Terrain erobert und kann später leichter nachfordern - Richtung Pauschale für alle.


    Herr Alt vertritt nicht die Interessen der Empfänger von Arbeitslosenunterstützung, sondern die Interessen der Bundesregierung - nämlich die Sozialausgaben zu reduzieren.


    Ich halte es für asozial, den Rotstift bei den Ärmsten der Armen anzusetzen. Das satte Gehalt von Herrn Alt und das vieler hoher Funktionsträger im öffentlichen Dienst bietet übrigens reichlich finanziellen “Speck” zum Einsparen. Geh’n Sie da doch mal mit gutem Beispiel voran, Herr Alt - statt von “Freiheit” und “Vertrauen” zu faseln, wenn es tatsächlich um Kürzungen gehen soll.

    (...) "Ich könnte mir vorstellen, die Wohn- und Heizkostenerstattung in eine Wohn-Pauschale umzuwandeln", sagte der Vizechef der BA, Heinrich Alt, der "Rheinischen Post".


    Es scheint sich das Ziel heraus zu kristaliesieren, das man uns Hartz IV Opfer permanent Angst machen will!


    (...) Jeden Morgen ein neuer Tiefschlag. Man will schon gar keine Nachrichten mehr sehen, kann sich dem aber trotzdem nicht entziehen. Was haltet Ihr davon?


    Ich halte die Äußerung von diesem Heinrich... für unverschämt; wo lebt oder wohnt der eigentlich? Solche Behördenleiter bzw. Vize... kriegen natürlich Druck von oben, die sollen irgendwann mal die Henkersarbeit machen und substantiell einsparen. Aber im Moment ist sowas noch nicht durchsetzbar.


    Mich kotzt es auch an, in kurzen Abständen solche und ähnliche Drohungen lesen zu müssen. Dann denke ich auch: soll ich dann in eine Obdachlosenbude ziehen oder im Stadtpark zelten, wenn die ARGE die Miete nicht mehr voll zahlt?


    Aber noch ist es nicht soweit - sowas ist derzeit nicht durchsetzbar. Da muß erst in der kommenden Phase des Zerfalls der bestehenden Weltordnung weiteres passieren: beispielsweise noch eine gravierende Finanzkatastrophe oder ein Staatsbankrott (letzterer im Euro-Raum, oder auch USA, wobei die kurz vorher dann den Krieg gegen den IRAN beginnen um dann in der instabilen geopolitischen Gesamtsituation noch radikaler agieren zu können - und die Hand auf weiteres Erdöl legen).


    Meine persönliche Hilfsstrategie: keine Schulden machen bzw. versuchen Schulden abbauen, damit einem dann nicht noch eine shit Bank oder Gläubiger das Fell über die Ohren ziehen können. Also wenigstens etwas flexibel und "unabhängig" bleiben.
    Auf jeden Fall möchte ich dann dabei sein, wenn die Montags-Demo in Berlin oder in anderen Städten richtig Dimensionen annimmt... also freiwillig sollten wir das Existenzminimum nicht mehr rausrücken.


    Wenn die da oben radikal werden, werde ich es auch. Das ist mein Grund- und Verfassungsrecht. Und wir sind ja nicht allein.

    Danke für die Antwort.


    "Richtlinie UVG: 1.3.4." habe ich mal gegoogelt aber noch nichts gefunden, gibt es da eventuell auch unterschiedliche Richtlinien in den Bundesländern?
    Du hast geschrieben: "...wenn die tatsächliche Personensorge unter den Eltern gleichmäßig verteilt wird...". Da würde mich interessieren, was das ganz genau heißt. Also gleichmäßig wäre halber Monat Vater/halber Monat Mutter, aber wenn es beispielsweise eine Relation ist 12/18 Tage...?
    Ob die Jugendämter da Spielräume haben, wenn sie beispielsweise die finanzielle Situation der (keine ALG-Leistungen erhaltende) Mutter in Augenschein nehmen und diese Situation eine Vorschußzahlung rechtfertigt?
    Naja ich weiß es demnächst und gebe meine Informationen dann hier weiter.
    Gruß

    Hallo einen schönen guten Tag auch,
    hat jemand brauchbare Infos für mich, in folgender Sache:


    Ich bin ALGII-Bezieher, seit kurzem Bedarfsgemeinschaft mit 2 Kindern, die knapp die Hälfte des Monats bei mir sind. Bis vor kurzem (bis zu meiner Antragsstellung für Leistungen für die Kinder) erhielt die Mutter (keine ALG-Bezieherin) Unterhaltsvorschuß, welcher nun (nicht durch Bescheid) gestrichen wurde.
    Ich weiß, daß beide Leistungen zusammen (also U-Vorschuß und ARGE-Leistungen für die Kinder - in voller Höhe) nicht möglich sind.


    Aber: Ich erhalte ja Leistungen nicht für den kompletten Monatszeitraum. Da müßte das JA doch dann zumindest die Hälfte des Vorschusses an die Mutter zahlen, da die Kinder ja (etwas mehr als) einen halben Monat bei ihr leben??!!


    Oder sehe ich da was falsch?
    Danke für eine Antwort

    Schau doch mal auf deinem Bescheid ob du das volle Sozialgeld für die Kinder erhältst oder ob der halbe Betrag als Einkommen gegengerechnet wird.


    Also ich erhalte 8,37 Euro pro Kind und pro Tag. Die Miete wird rechnerisch verteilt auf mich und Kinder. Aber was heißt, "ob der halbe Betrag als Einkommen gegengerechnet wird"?



    Ebenso solltest du mal nachsehen ob das Kindergeld in voller Höhe als Einkommen der Kinder angerechnet wird.


    Das ist wohl gegenstandslos, weil die Mutter ja das Kindergeld erhält. Oder wie kann ich das verstehen? Ist das Kindergeld Einkommen der Kinder, das dann bei meinem Bedarf abgerechnet werden kann? Kann ja wohl nur sein, wenn ICH das Kindergeld erhalten würde, oder irre ich da total?


    Also ich erhalte jetzt wie gesagt 8,37 Euro pro Tag und Kind, was schon mal sehr erfreulich ist.
    Da der Bescheid für die einzelnen Tage spezifiziert war (jeweils einzelne Tage, aber auch mal Wochenende) und für jeweils diese einzelnen Tage auch der jeweilige Mietanteil errechnet wurde -für den ersten Monat umfaßte der Bescheid 18 Seiten- war es selbst für mich Hochschulgebildeten nicht sofort verstehbar. Es fehlte auf dem Bescheid irgendwo der absolut klare, fett umrandete Kernsatz: "Sie erhalten pro Tag soundsoviel und das macht für die aufgezählten Tage soundsoviel, Punkt. Oder halt so ähnlich.


    Also mir ist es jetzt schon klar - bis auf die obengenannten Aspekte; aber ich wollte die Materie halt verstehen.


    Bedarfsgemeinschaft mit Hälfte des Monats anwesenden Kindern heißt ja übrigens auch, daß mir per Gesetz mehr Wohnraum zusteht. Das hatte der ARGE-Mitarbeiter bei Antragstellung jedoch mehrmals glatt verneint. Ich werde jetzt auch versuchen, für rund ein halbes Jahr rückwirkend die Leistungen zu erhalten, obgleich ich diese seinerzeit nur mündlich, SCHRIFTLICH jedoch erst vor einem Monat beantragt habe.

    Hallo, könnte mir bitte jemand Infos geben über folgendes:
    Ich bekomme seit knapp 1 Jahr ALG2. Meine 2 Kinder (bin auch sorgeberechtigt) sind oft bei mir, ca. 10 Tage pro Monat. (lebe getrennt/nicht verheiratet/Mutter keine Bezieherin von ALG). Habe kürzlich deshalb Unterstützung bei der ARGE beantragt und bewilligt bekommen. Bilde jetzt eine Bedarfsgemeinschaft.


    Macht es einen Unterschied (in geldlicher Hinsicht), ob die Kinder bei mir LEBEN oder "nur" zu BESUCH kommen? Im letzteren Fall wäre das offenbar keine Bedarfsgemeinschaft.


    Und wird nun im Fall einer jetzt definierten Bedarfsgemeinschaft der Mutter das Kindergeld gekürzt?


    Danke schon mal im voraus!


    Soll er doch von der ARGE ein Darlehen erhalten und die Rückständigen Beiträge zahlen und das Darlehen an die ARGE abstottern. Was ist daran falsch?


    Ich finde es nur nicht in Ordung sich dem Sozialsystem durch Nchteinzahlung zu entziehen und dann wenn nötig vom Sozialsystem Hilfe zu fordern und auch noch beleidigt zu sein, wenn nicht alles so geht wie Mann/Frau es sich vorgestellt hat.


    Gruß Klaus




    Ja wenn die ARGE das macht, stotter ich eben ab, aber ob diese das macht....?


    "....vom Sozialsystem Hilfe zu fordern...." : nun, ICH FORDERE NICHT, sondern BEANTRAGE eine gesetzlich verankerte Leistung.....


    Von mir aus zahle ich im Prinzip rückwirkend Krankenkassenbeiträge, die in der Vergangenheit auf dem Papier aufgelaufen sind.... allerdings ist es dann vielleicht auch logisch, daß ich im Prinzip rückwirkend für die zurückliegenden zwei Jahre Leistungen nach ALGII erhalte, weil dafür möglicherweise besondere Gründe vorliegen...