Bundesverfassungsgericht zu Hartz4 und Kindergeld

  • Gelesen in der Süddeutschen online:


    "Das Kindergeld darf auch in Zukunft in voller Höhe auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden. Diese Praxis verstößt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz.


    In dem am 8. April veröffentlichten Beschluss (Az: 1 BvR 3163/09) heißt es, die Hartz-IV-Leistungen für Kinder sicherten deren Existenzminimum. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sei folglich bei der vollständigen Verrechnung des Kindergelds nicht verletzt."


    Weiter: http://www.sueddeutsche.de/politik/915/508065/text/