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  #11  
Alt 04.12.2010, 12:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2009
Beiträge: 239
Standard Das falsche Brett erwischt...

Hallo Frieda,

Zunächst noch mal genau in den Bescheid schauen, was dort steht ( z.B. Änderungsbescheid o.ä. ) und auf welchen Teil der Leistungen sich die 262 € beziehen. ( Vermutlich " Regelleistungen " )
Nun ist bei der BG davon auszugehen, das die Renteneinkünfte des Freundes auf die BG mit angerechnet werden.

mfg

allo
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