Zurück   Sozialleistungen Forum > Allgemeines zur Sozialpolitik > Änderungen und Reformen

- Anzeige -

Stromkosten einklagen, aber wie?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.01.2009, 18:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 2
Standard Stromkosten einklagen, aber wie?

Hallo,
nachdem ich herausgefunden habe das das Sozialgericht Frankfurt hat am 29. Dezember 2006 (S 58 AS 518/05) entschieden hat, das die ArGe dem Antragsteller die Kosten für Strom zu erstatten hat, soweit diese einen Betrag von, in diesem Fall 20,74 EUR, übersteigen, möchte ich ebenfalls die Stromkosten einklagen.
Da ich kein Jurist bin habe ich zuvor aber noch ein paar offene Fragen:

1)
Wie ich bereits herausgefunden habe muß ich zunächst einen Antrag auf Kostenübernahme an die ArGe stellen. Kann ich diesen Antag auch rückwirkend stellen, wenn ja wie weit?
2)
Was muß ich bei der Formulierung des Antrags beachten? (Was muß rein, was darf nicht rein.)
3)
Wie kann erreicht werden das dieses Verfahren bis zum BSG geführt wird, wodurch es dann für alle SGB II Empfänger zum Vorteil wäre.

Für brauchbare Tipps und Hinweise, auch über meine Fragen hinaus, bin ich sehr dankbar.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 07.02.2009, 13:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 17
Standard Stromkosten

Hallo,

eine Bekannte hat mir folgendes Schreiben zugeschickt:

Mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 27. FEbruar 2008 erfolgt Klarstellung zum Umgang mit Kosten für Warmwasserbereitung und Strom bei HartzIV.

In vielen Kommunen geltende Rechtspraxis, von Sozialleistungen pauschal festgelegte Prozentwerte der Wohnkosten für strom und Warmwasserbereitung, ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts nicht mehr rechtmäßig.

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die monatlichen Abzüge für Haushaltsenergie, die von den Betroffenen zu tragen seien, 20,74€ im Monat nicht übersteigen dürfen (Verfahren: B 14/7b AS 64/06 R).

"Das Bundessozialgericht hat geurteilt, dass HartzIV-Bezieher monatlich nicht mehr als 20,74 € für Stromkosten von ihrem Regelsatz von 347€ (damals) abgezogen werden dürfen. Damit ist das Verwaltungshandeln der Kommunen, Menschen jeinen bestimmten Prozentsatz der Mietkosten für Stromkosten von ihrem Regelsatz abzuziehen, der diesen Berag übersteigt, enannt, welcher angemessen für das Stromgeld wäre.rechtlich nicht mehr haltbar."

Wir raten den Beroffenen daher bei den zuständigen Stellen nachzuforschen, auf welcher Basis ihnen Kosten für Warmwasser- und Stromverbrauch, abgezogen werden.

Ich hab emich daraufhin am meine ARGE gewannt um herauszufinden wie sich eigentlich mein Zuschuss für meine Wohnung errechnet und nach 2x Aufforserung folgende Antwort erhalten:

Nach § 20 Abs. 1 des SGB II sind die Kosten für Haushaltsenergie im Regelsatz enthalten. Es wird Ihnen kein Betrag vom Regelsatz abgezogen. Sie erhalten den vollen REgelsatz von 351 €. Es wurde vom Bundessozialgericht ein Betrag genannt, welcher angemessen für das Stromgeld wäre.

Mitgeschickt wurde mir eine Kopie des § 20 udort unter Absatz 1 steht:

Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung anfallenden Anteile,...................

Ich bin alleinstehend, wohne in einrer 45 qm Wohnung und zahle zwischenzeitlich monatlich 28€ an Strom und habe bereits eine Ankündigung, dass die Stromkosten sich im März erhöhen werden.

Was mich am meisten stört ist, dass ich keine Möglichkeit habe zu erforschen wie sich meine Wohnkosen genau errechnen.

Wie sieht es bei euch aus. HAt mir jemand einen Tipp was man tun kann und war schon jemand erfolgreich?

Schönes Wochenende
Gruß
Dijane
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 07.02.2009, 17:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 154
Standard

Wenn du die Wohnkosten meinst die, die ARGE berechnet? Dann gehe in die Leistungsabteilung und lasse dir den Bescheid ganz genau im einzelnen erklären und die können dir auch einen Ausdruck machen, wo alles draufsteht. Sie zieren sich manchmal und behaupten das geht nicht, aber ich mache das bei jeder Neuberechnung so und habe zum Schluss immer den Ausdruck in der Hand.
Viele Grüße
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 08.02.2009, 13:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 17
Standard

Hallo Renate11,

erst mal danke für deine Antwort, aber das funktioniert bei mir hier nicht, die rücken nichts raus. Hier haben sie die Nase ziemlich weit oben, eigentlich wollen sie mit solchen wie uns nichts zu tun haben.

Gruß Dijane
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 09.02.2009, 10:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
Standard

Weiß einer von euch zufällig, wie viel Geld für Strom und Warmwasser zwei PErsonen maximal aus den Regelleistungen bestreiten müssen???

Oder kann mir einen Tipp geben, wo ich das nachlesen kann?

Liebe Grüße,
Jana
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 09.02.2009, 11:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 17
Standard

Hallo Jana,

steht doch im Forum, habe es doch gestern ganz ausführlich geschrieben. Oder gehe auf:

htp://118242.homepagemodules.delt1230f39-Bundessozialgericht-zu-Stromkosten.html

Gruß Dijane
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 09.02.2009, 12:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
Standard

Hallo Dijane,

du bescheibst es aber für eine alleinstehende Person. Ich gehe mal davon aus, dass von 2 Personen verlangt wird, mehr für Strom auszugeben. Aber wieviel genau finde ich leider nicht.

Die angegebene Homepage von dir scheint es nicht zu geben

Liebe Grüße,
Jana
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 09.02.2009, 13:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 486
Standard

Hallo Jana!

Guck doch mal hier:
http://hartz.blogg.de/eintrag.php?id=919
Wenn ich das richtig verstehe, dann waren im alten Regelsatz von € 345 ganze € 20,74 für Strom enthalten (6,01 %) und da gemäß diesem Urteil Stromkosten zu den Unterkunftskosten gehören, wäre die Differenz zu den tatsächlichen Stromkosten von der ARGE zu bezahlen.
Diese 6,01 % wären dann logischerweise auf den Regelsatz jedes BG-Mitglieds anzusetzen. Bei Partnern also 6,01 % aus 2 x € 316 = € 37,98 enthaltene Stromkosten!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 09.02.2009, 14:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 17
Standard

Zitat:
Zitat von Jana1987 Beitrag anzeigen
Hallo Dijane,

du bescheibst es aber für eine alleinstehende Person. Ich gehe mal davon aus, dass von 2 Personen verlangt wird, mehr für Strom auszugeben. Aber wieviel genau finde ich leider nicht.

Die angegebene Homepage von dir scheint es nicht zu geben

Liebe Grüße,
Jana
Jana, ich wusste nicht, dass du nicht alleine bist. Da kann ich dir leider jetzt auch nicht weiterhelfen. Ich habe aber gerade mit der Diakonie gesprochen und die sagten mir, dass das mit den Stromkosten so schwammig ist und es auch darauf ankommt ob da acuh Warmwasser drüber läuft, also scheint eher so zu sein, dass man da erfolglos ist. Ich persönlich finde das zwischenzeitlich unmöglich, da der Betrag für Strom zwischenzeitlich einfach zu sehr angestiegen ist.

Liebe Grüße Djane
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 09.02.2009, 15:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 486
Standard

Hallo Jana, hallo Dijane!

Ich werde hinsichtlich der Stromkosten einen solchen Überprüfungsantrag stellen, zumal ich mein Warmwasser mittels Elektro-Boiler aufbereiten muss, und zu gegebener Zeit hier darüber berichten, was rausgekommen ist.

Liebe Grüße,

Berthold
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[Alleinstehend] miete OK aber zu viel qm anna_flake Wohnung und Miete 3 09.02.2009 14:41
Unterhalt einklagen aurelia Kindesunterhalt 0 28.12.2008 21:54
Kann ich mir den Unterhalt einklagen? otto1 Kindesunterhalt 0 21.09.2008 08:00
Umziehen? Aber wie? sweet_skibby Wohnung und Miete 3 07.03.2008 14:02
Schön und gut, aber... Hmm Feedback sozialleistungen.info 5 05.10.2007 16:06