Beiträge von melffi

    Hallo babygirl3284,


    ich glaube da kannst du nicht viel machen.
    Ich hatte einen ähnlichen Fall. Ich habe auch Unterhaltsvorschuss vom Ju.Amt bekommen. Als meine Tochter vor einigen Jahren eingeschult wurde habe ich sie auf die Adresse bei meinen Eltern angemeldet. Gewohnt hat sie aber trotzdem bei mir. Es ging mir nur darum das sie in die Schule geht in dem Ort in dem meine Eltern wohnen. Da wir aber in 2 verschiedenen Bundesländern wohnten, musste ich sie ummelden. Es war ne Entfernung von 7 Kilometern aber eben 2 verschiedene Bundesländer. Nach 2 Jahren bekam ich ein Schreiben vom Ju.Amt das ich für diese 2 Jahre zu unrecht Unterhaltsvorschuss erhalten habe. Ich musste auch die kompletten 2 Jahre zurückzahlen.

    Hallo twenty,


    so einen Blödsinn hab ich selten gehört.:confused:
    Geh heut gleich noch mal zur Arge und lass dir einen Antrag geben und bestehe darauf dass auf den Antrag das Datum von heute gestempelt wird. Lass dich nicht wieder mit irgendwelchen fadenscheinigen Ausreden abwimmeln.
    Am besten gehst du auch gleich zum Teamleiter und beschwerst dich über diese Art der Information des Sachbearbeiters. Wer weiß mit wie vielen Menschen er schon einen solchen Unsinn getrieben hat. Es zählt der Tag der Antragstellung und diese Tage fehlen dir dann, wenn du erst in 1 Woche wieder hingehst.
    Bleib standhaft und lass dich auf keinen Fall abwimmeln.

    Hallo zusammen,


    möchte nur eine kurze Rückmeldung bringen, für Menschen die in einer ähnlichen Lage sind.


    Also die Aussage von Joachim war so nicht ganz korrekt.


    Ich habe vor ein paar Tagen einfach einen Antrag bei der Arge gestellt und die oben aufgeführte Situation dargelegt.
    Ergebnis ist nun folgendes:
    Wir bekommen für April die Leistungen auf Dahrlehensbasis und müssen diese dann natürlich zurückzahlen. Man wird also nicht komplett im Regen stehen gelassen. Wir müssen dieses Darlehen auch nicht auf einmal zurückzahlen sondern in Raten. Und schon sieht die Welt wieder etwas positiver aus.:D


    Fazit: Lieber einmal zuviel bei der Arge etwas beantragen als zu wenig.

    Da täuschst du dich. Nur weil ihr heiratet, heißt das nicht, dass der leibliche Vater keinen Unterhalt mehr zahlen muss. Das bleibt bestehen, selbst wenn du ein Großverdiener wärst.


    Wohngeld ist ortsabhängig.

    Hallo du (schreib deinen Namen jetzt mal nicht aus :D)


    Für die Erstausstattung solltest du alles aufschreiben was du wirklich benötigst. Lieber zuviel als zu wenig beantragen. Ablehnen tun die schon von selbst wenn etwas zuviel ist.
    Wenn du wirklich nur noch über ein paar Klamotten verfügst, wird diese Erstausstattungsliste sehr lang und sollte genau überlegt sein.


    Möbel für die einzelnen Räume: Couch, Betten, Tisch & Stühle, Schränke, Küchenschränke etc.


    Elektrogeräte: Waschmaschine, Herd, evtl. Fernseher, Kühlschrank


    Kleidung: Winterbekleidung


    Kleinteile: Geschirr, Besteck, Handtücher, Töpfe etc.


    mehr fällt mir jetzt grad auch nicht ein. Du hast ja noch paar Tage Zeit. Dir wird bestimmt noch ne Menge einfallen.

    Hallo nochmal,


    ja klar, Kindergeld steht ihr natürlich weiterhin zu und Elterngeld habt ihr ja wohl hoffentlich auch schon beantragt. Das läuft beides weiter wie bisher. Unterhaltszahlungen für die große Tochter laufen auch weiter und sind von deinem Einkommen unabhängig.
    Ob ihr außerdem noch Anspruch auf Wohngeld habt kann ich so nicht sagen, da dein Verdienst angerechnet wird.

    Hallo nurija,


    es wäre wichtig zu wissen mit welchem Visum er einreist. Sollte es tatsächlich ein Touri-Visum sein, kann man dieses nicht so einfach in Deutschland umschreiben, selbst wenn du bereits schwanger bist. Sollte er ein Visum zur Familienzusammenführung erhalten, sieht die Sache natürlich anders aus. Dann hat er auch Anspruch auf Hartz IV, denn er erfüllt dann alle notwendigen Voraussetzungen dafür.
    Auch die ABH wird dir keine große Hilfe sein.........das sage ich aus eigener Erfahrung.


    Ich habe mit meinem Mann eine ähnliche Geschichte hinter mir. Bei Interesse meld dich bei mir per PN.


    Ansonsten kannst du im Moment schonmal einen Schwangeren- Mehrbedarf beantragen. Der steht dir zu.

    Hallo Danny,


    wenn du deine Freundin heiratest bist du dann natürlich für ihren Unterhalt verantwortlich. Du sagst ja selbst du verdienst zu viel um noch Hartz IV zu beantragen. Such dir im Netz mal einen Hartz IV Rechner. da könnt ihr alles ausrechnen.

    Hallo Leute,


    da bin ich auch mal wieder...............


    Mein Mann hat nun endlich einen Vollzeitjob gefunden. Jippieh :)


    Somit fallen wir aus Hartz IV raus. Nun ist es leider bei dieser Firma so, dass sie die Löhne erst zum 15. eines Monats auszahlen, immer rückwirkend. Das heißt mein Mann arbeitet nun zwar den kompletten März, bekommt aber sein erstes Gehalt am 15.April.
    Können wir bei der Arge beantragen, dass wir Ende März nochmal Hartz IV für April beziehen und dann dieses Geld am 15. April an die Arge zurückzahlen?
    Biz zum 15. April ist es noch sehr weit hin und das Geld vom März wird bis dahin nicht reichen.
    Wir brauchen ja auch keine Kosten für die Unterkunft, sondern nur die Regelleistung für diese 15 Tage. Wir haben unseren Vermietern schon Bescheid gegeben, das die kommenden Mieten immer erst zum 15. eines Monats kommen


    Wie beantrage ich dies am Besten??? Danke schon mal für eure Info's und eure Hilfe.

    Hallo Kitty,


    das Thema mit der Aufenthaltsverlängerung ist ja nun eh hinfällig. Das war nur eine Randbemerkung meinerseits um mal darzustellen, wie mit arbeitswilligen Ausländern umgegangen wird.


    Wir waren heut bei der Arge und haben die Hilfevereinbarung abgegeben aber nicht unterschrieben, mit der Begründung, es wären noch ungeklärte Fragen offen. Wir wollten diese Fragen heute mit unserer SB vor Ort besprechen um eine gute Lösung für beide Seiten zu finden. Nur die gute Frau hatte heute keine Zeit für uns weil heut ihr letzter Tag vorm Urlaub ist. Fragen bezüglich dieser Massnahme könne sie erst ab dem 17.10.09 wieder beantworten.
    Ich konnte nur mit dem Kopf schütteln.


    Was den Kindergarten/krippe betrifft. Ich geh ja "nur" 1-2 mal die Woche arbeiten. Kann man einen Krippenplatz für nur 2 Tage die Woche beantragen? Und du bist sicher, dass die Arge dann auch die Kosten dafür übernimmt?

    Hallo zusammen,


    ich hätt da mal wieder ein Anliegen und hoffe es kann mir jemand helfen.


    Familie: 2 Erwachsene/ 2 Kinder (11+ 1 Jahr)


    Folgendes Problem stellt sich mir dar.


    Ich habe seit Februar 09 einen Nebenjob bei dem ich zwischen 200-300 € dazu verdiene. Mein Mann hat bis dato leider noch keinen Job gefunden. Nun hat mein Mann gestern ein Schreiben der Arge bekommen und soll am Montag an einer Maßnahme (Gastronomie) der Caritas teilnehmen. Er bekommt lediglich Fahrtkosten in Höhe von max. 100 € für diese Maßnahme. Die Maßnahme geht von Mo-Fr. von 8-16 Uhr. Dass heißt ich könnte meinen Nebenjob nicht mehr ausführen, da die Betreuung unseres Sohnes (1Jahr) nicht gewährleistet ist. Uns würde somit mein Einkommen fehlen. Desweiteren kann die Kündigungsfrist (4 Wochen), die ja auch bei Nebenjobs gilt, von mir nicht eingehalten werden.
    Des weiteren sehen wir in dieser Gastro-Maßnahme absolut keinen Sinn, da mein Mann ausgebildeter Gastronom ist und schon in sehr angesehenen Hotels (z.B Hilton) gearbeitet hat. Mein Mann möchte arbeiten und nicht lernen wie man kocht, putzt und serviert. Das kann er ja schon alles und hat auch jahrelange Berufserfahrung.


    Meine Frage:
    Gibt es eine Möglichkeit dieser Maßnahme zu entgehen? In der Eingliederungsvereinbarung wurde auch gleich mit Sanktion gedroht, sollte er die Maßnahme nicht antreten. Ist das rechtens? Wie sieht es mit der Einhaltung meiner Kündigungsfrist aus? Muss die Arge sich auch daran halten?


    Und nun noch eine kleine Randbemerkung:


    Mein Mann hätte zum 01.09.2009 einen Festjob (selbst gesucht) in einer großen Hotelkette antreten können. Durch Verschulden der Arge und der Ausländerbehörde blieb ihm dieser Job verwährt.
    Warum?


    Weil die AB keine vorzeitige Aufenthaltsverlängerung genehmigt hat und der potenzielle Arbeitgeber somit keinen unbefristeten Arbeitsvertrag ausstellen konnte. Das muss man sich mal vorstellen. Der Aufenthalt meines Mannes ist bis zum 31.10.09 befristet und erst 4 Wochen vor Ablauf darf man eine Verlängerung beantragen.
    Auch unsere SB hat nicht's dagegen unternommen obwohl sie, wie sich im Nachhinein raustellte, sehr wohl etwas hätte tun können.

    Hallo ode,


    also ich hab da andere Info's. Ich bin ja nun vom Amt "gezwungen" worden für meine Überweisungen (Miete, Strom, Gas) einen Dauerauftrag einzurichten. Da ich selbst schon des öfteren verspätete Zahlungen erhalten habe ( wegen irgendwelchen Systemfehlern), fragte ich wer denn dann die Mahnkosten übernimmt wenn wieder mal eine verspätete Zahlung erfolgt, die nicht mir anzulasten ist. Meine SB sagte mir, dass dies dann das Amt übernimmt.
    Ich habe für die Monate April- Juni jedesmal mein Geld persönlich von der Zahlstelle abholen müssen, weil sie diesen Systemfehler (nur bei uns) nicht beheben konnten. Ich habe für diesen Weg auch die Fahrtkosten bezahlt bekommen.
    Ich denke also, wenn es nicht dein Fehler ist, warum die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, kannst du die anfallenden Mahngebühren bei der Arge geltend machen. Zumal es ja auch bei dir, wie du sagst, nicht das erste Mal ist. Halt doch einfach mal Rücksprache mit deinem SB.

    Hallo zusammen,


    heut hätte ich auch mal wieder ein Anliegen.


    Wir haben heute einen neuen Weiterbewilligungsbescheid erhalten. Bei dessen Beantragung hatten wir darum gebeten, dass mein Mann seinen Regelsatz auf sein eigenes Konto überwiesen bekommt, damit auch mal auf seinem Konto Einzahlungen/Abbuchungen zu verbuchen sind. Und alle anderen Zahlungen (mein Regelsatz, sowie der Kinder und die KdU) sollen weiterhin auf mein Konto gezahlt werden. Bisher wurden alle Leistungen meinem Konto gutgeschrieben. Jetzt stand in dem neuen Bescheid, dass dieser Wunsch berücksichtigt wird.


    ABER:(Zitat)
    "Um dennoch die Unterkunftskosten zu sichern, werden wir ab dem 01.07.2009 die Miete und auch die Heizkosten in voller Höhe an die entsprechenden Zahlungsempfänger direkt auszahlen."


    Ist das ein Witz?
    Warum werden wir entmündigt und man unterstellt uns wir können unsere KdU nicht selbst überweisen? Wir haben weder Mietschulden noch offene Posten beim Energieversorger! Sind keine Alkoholiger oder Drogenabhängige! Somit ist eine Leistungszweckentfremdung auszuschließen.
    Kann ich dagegen widersprechen??? Ich möchte mir doch wenigstens ein Stück Würde erhalten und die Ein bzw. Ausgänge meines Kontos selbst verwalten.


    Ich hab natürlich gleich bei meiner SB angerufen und wollte die Sache geklärt haben. Aber leider ist sie wie zu erwarten nicht da weil sie seit heut krank geschrieben ist. Ihre Vertretung konnte mir keine Auskunft erteilen weil sie mit unserem Fall nicht vertraut ist und sich für eine nähere Auskunft erst mal die Akte durchlesen müsse. (bloß nicht zu viel arbeiten)


    Naja, wie schon gesagt möchte ich meinen Zahlungsverpflichtungen selbst nachkommen und wüßte gern, ob und wie ich darauf bestehen kann das die KdU auf mein Konto eingezahlt werden.


    Danke schon mal im Voraus

    Hallo Donna,


    In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen und Thüringen können Eltern zusätzlich zum Bundeserziehungsgeld das Landeserziehungsgeld im dritten Lebensjahr des Kindes beantragen. Diese finanzielle Unterstützung soll die Eltern unterstützen und forcieren, ihr Kind auch noch im dritten Lebensjahr selbstständig zu erziehen. Das Landeserziehungsgeld soll die dafür aufgebrachte Zeit durch ein geringfügigeres Einkommen ausgleichen.



    Andere Bundesländer
    In den Bundesländern Berlin und Rheinland-Pfalz haben Sie ebenfalls im dritten Lebensjahr ihres Kindes Anspruch auf das sogenannte Familiengeld, was dem Landeserziehungsgeld ähnlich ist.


    Quelle:
    http://www.optikur.de/familie/kinder/erziehungsgeld/landeserziehungsgeld/

    Hallo jalale,


    auch von mir herzlichen Glückwunsch zum neuen Job. Ich hoffe du hast viel Spaß bei deiner neuen Aufgabe und ich wünsche dir das du nie wieder auf "Vater Staat" angewiesen sein wirst.
    Alles Gute und laß dich trotzdem mal ab und zu hier hier bei uns "Hartzlern" blicken.

    Hallo Horst,


    ich weiß ja, dass er ein nicht so mageres Gehalt hat. Und bei einem Insolvenzverfahren verteilt der Insolvenzverwalter ja das Geld, was über dem Selbstbehalt bleibt, an die Gläubiger, oder sehe ich das falsch?
    Das Jugendamt konnte ja auch nur pfänden, weil er mit seinem Gehalt über dem Selbstbehalt liegt. Im übrigen muss er für insg. 3 Kinder Unterhalt zahlen. Mich würde einfach interessieren, ob ich die Ansprüche auch geldent machen muss, so wie die anderen Gläubige auch ihre Ansprüche anmelden müssen, bei einer Insolvenz.....???


    Hat keiner Erfahrung oder Info's zu diesem Thema? Im Netz hab ich leider nicht konkretes finden können..


    Danke

    Hallo alle zusammen,


    ich hatte ja schon mal in einem früheren Thread geschrieben, dass mein Ex-Mann den Unterhalt für unser gemeinsames Kind vom Jugendamt (Beistandschaft) gepfändet bekommt. Das Jugendamt hat mir dann monatlich den Unterhalt überwiesen.
    Nun ist folgendes Problem:
    Mein Ex-Mann hat Privat-Insolvenz angemeldet. Diese läuft nun offiziell seit dem 01.04.2009, laut seiner Aussage. Prompt bekam unsere Tochter auch keinen Unterhalt. Auf mein Nachfragen bei ihm, sagte er mir das ihm das Geld trotzdem noch gepfändet wurde. Das Jugendamt sagt aber, sie dürfen nun nicht mehr pfänden. Jetzt frag ich mich, wo ist das Geld? Desweiteren dachte ich, dass Unterhaltszahlungen für Kinder Vorrang vor anderen Gläubigern haben. Wieso muss meine Tochter darunter leiden, dass er sich schuldenfrei machen will? Sie hat doch damit nix zu tun.
    Hat jemand von euch ne Ahnung wie das mit den Unterhaltszahlung bei einem Insolvenzverfahren läuft? Muss ich evtl. den Unterhaltsanspruch meiner Tochter anderweitig geldent machen, trotz Beistandschaft beim Jugendamt?
    Für hilfreiche Antworten, bedanke ich mich im Voraus.

    Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich hab mal wieder ein Frage.


    Zur Situation:


    Ich habe mir einen Minijob in der Gastronomie gesucht. Das Geld wird zwar täglich ausbezahlt aber ich bekomme eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung am Ende jeden Monats. Im Monat April hab ich 210,- € verdient hab auch gleich die Lohnbescheinigung bei meiner SB vorgelegt. Da es letzte Woche ein EDV Problem bei unserer Arge gab mußte ich mir mein Geld persönlich abholen. Sie hat die Lohnabrechnung für April gleich mit einberechnet, was soweit ja ok ist. Nur sie hat mir auch gleich für Mai im Voraus denselben Betrag noch einmal abgezogen, obwohl ich ja noch nicht weiß was ich im Mai verdienen werde.
    Ist das normal?