Insolvenz-kein Unterhalt mehr?

  • Hallo alle zusammen,


    ich hatte ja schon mal in einem früheren Thread geschrieben, dass mein Ex-Mann den Unterhalt für unser gemeinsames Kind vom Jugendamt (Beistandschaft) gepfändet bekommt. Das Jugendamt hat mir dann monatlich den Unterhalt überwiesen.
    Nun ist folgendes Problem:
    Mein Ex-Mann hat Privat-Insolvenz angemeldet. Diese läuft nun offiziell seit dem 01.04.2009, laut seiner Aussage. Prompt bekam unsere Tochter auch keinen Unterhalt. Auf mein Nachfragen bei ihm, sagte er mir das ihm das Geld trotzdem noch gepfändet wurde. Das Jugendamt sagt aber, sie dürfen nun nicht mehr pfänden. Jetzt frag ich mich, wo ist das Geld? Desweiteren dachte ich, dass Unterhaltszahlungen für Kinder Vorrang vor anderen Gläubigern haben. Wieso muss meine Tochter darunter leiden, dass er sich schuldenfrei machen will? Sie hat doch damit nix zu tun.
    Hat jemand von euch ne Ahnung wie das mit den Unterhaltszahlung bei einem Insolvenzverfahren läuft? Muss ich evtl. den Unterhaltsanspruch meiner Tochter anderweitig geldent machen, trotz Beistandschaft beim Jugendamt?
    Für hilfreiche Antworten, bedanke ich mich im Voraus.

  • Desweiteren dachte ich, dass Unterhaltszahlungen für Kinder Vorrang vor anderen Gläubigern haben


    richtig gedacht: aber zahlt er denn jemandem etwas ???


    Siehste !!!


    Die Privatinsolvenz anzumelden heisst ja nicht das andere Gläubiger befriedigt werden!


    Gruss

  • Hallo Horst,


    ich weiß ja, dass er ein nicht so mageres Gehalt hat. Und bei einem Insolvenzverfahren verteilt der Insolvenzverwalter ja das Geld, was über dem Selbstbehalt bleibt, an die Gläubiger, oder sehe ich das falsch?
    Das Jugendamt konnte ja auch nur pfänden, weil er mit seinem Gehalt über dem Selbstbehalt liegt. Im übrigen muss er für insg. 3 Kinder Unterhalt zahlen. Mich würde einfach interessieren, ob ich die Ansprüche auch geldent machen muss, so wie die anderen Gläubige auch ihre Ansprüche anmelden müssen, bei einer Insolvenz.....???


    Hat keiner Erfahrung oder Info's zu diesem Thema? Im Netz hab ich leider nicht konkretes finden können..


    Danke

  • nun mit der privatinsolvenz werden alle am stichtag zurückliegenden forderungen "ausgesetzt" und die schonphase beginnt, bei guter führung (wohlverhaltensphase) wird am ende die sinnvollerweise beantragte restschuldbefreiung ausgesprochen... natürlich vom insolvenzgericht
    eine privatinsolvenz hat aber keinen einfluss auf die laufenden unterhaltszahlungen, vielmehr verschafft die insolvenz ja freiraum um wieder zahlungsfähig zu sein
    laufende unterhaltszahlungen werden nicht von einer privatinsolvenz aufgefangen, sollten die unterhaltszahlungen ausbleiben (sofern kein mangelfall vorliegt, diesen würde ich als mutter aber von einem gericht überprüfen lassen) entstehen neue schulden und die können wenn die anderen geprellten gläubiger davon wind bekommen sogar zu einer versagung der restschuldbefreiung führen...


    unter umständen kann eine privatinsolvenz sogar ohne antrag des insolventen vom gericht betrieben werden, um den unterhalt für minderjährige kinder zu sichern... das nur mal neben bei


    der vergangene unterhaltsanspruch kann durch die privatinsolvenz untergehen, aber der laufende nicht... ich hoffe damit ist die frage ersteinmal beantwortet, insolvenzrecht ist aber kompliziert und an termine gebunden, wenn du einen anwalt hast, würde ich mich mit dem beraten, immerhin geht es ja auch um ne menge geld

  • Da ich selber eine Privat-Insolvenz hinter mir habe, weiß ich genau, das Zwangsmassnahmen (dazu zählen Pfändungen aller Art) nicht mehr gemacht werden dürfen.
    Wie es sich dabei genau mit eine Unterhaltszahlung beläuft, solltest du beim zuständigen Insolvenzgericht nachfragen.
    Erkläre denen, was Sache ist und frag, ob das so richtig ist.


    Denn deine (euere) Tochte bracht ja ihren Unterhalt, der ist ja schließlich auch Zweckgebunden.


    Ich drück dir die Daumen!