Nebenjob von heut auf morgen kündigen???

  • Hallo zusammen,


    ich hätt da mal wieder ein Anliegen und hoffe es kann mir jemand helfen.


    Familie: 2 Erwachsene/ 2 Kinder (11+ 1 Jahr)


    Folgendes Problem stellt sich mir dar.


    Ich habe seit Februar 09 einen Nebenjob bei dem ich zwischen 200-300 € dazu verdiene. Mein Mann hat bis dato leider noch keinen Job gefunden. Nun hat mein Mann gestern ein Schreiben der Arge bekommen und soll am Montag an einer Maßnahme (Gastronomie) der Caritas teilnehmen. Er bekommt lediglich Fahrtkosten in Höhe von max. 100 € für diese Maßnahme. Die Maßnahme geht von Mo-Fr. von 8-16 Uhr. Dass heißt ich könnte meinen Nebenjob nicht mehr ausführen, da die Betreuung unseres Sohnes (1Jahr) nicht gewährleistet ist. Uns würde somit mein Einkommen fehlen. Desweiteren kann die Kündigungsfrist (4 Wochen), die ja auch bei Nebenjobs gilt, von mir nicht eingehalten werden.
    Des weiteren sehen wir in dieser Gastro-Maßnahme absolut keinen Sinn, da mein Mann ausgebildeter Gastronom ist und schon in sehr angesehenen Hotels (z.B Hilton) gearbeitet hat. Mein Mann möchte arbeiten und nicht lernen wie man kocht, putzt und serviert. Das kann er ja schon alles und hat auch jahrelange Berufserfahrung.


    Meine Frage:
    Gibt es eine Möglichkeit dieser Maßnahme zu entgehen? In der Eingliederungsvereinbarung wurde auch gleich mit Sanktion gedroht, sollte er die Maßnahme nicht antreten. Ist das rechtens? Wie sieht es mit der Einhaltung meiner Kündigungsfrist aus? Muss die Arge sich auch daran halten?


    Und nun noch eine kleine Randbemerkung:


    Mein Mann hätte zum 01.09.2009 einen Festjob (selbst gesucht) in einer großen Hotelkette antreten können. Durch Verschulden der Arge und der Ausländerbehörde blieb ihm dieser Job verwährt.
    Warum?


    Weil die AB keine vorzeitige Aufenthaltsverlängerung genehmigt hat und der potenzielle Arbeitgeber somit keinen unbefristeten Arbeitsvertrag ausstellen konnte. Das muss man sich mal vorstellen. Der Aufenthalt meines Mannes ist bis zum 31.10.09 befristet und erst 4 Wochen vor Ablauf darf man eine Verlängerung beantragen.
    Auch unsere SB hat nicht's dagegen unternommen obwohl sie, wie sich im Nachhinein raustellte, sehr wohl etwas hätte tun können.

  • Wie das mit Aufenthaltsverlängerungen ist kann ich dir leider nicht sagen da kenne ich mich absolut nicht aus.Allerdings wenn du mit deinem Mann verheiratet bist hat er dann nicht automatisch eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung?Im Bezug auf die Maßnahme kann ich dir nur sagen diese wird dein Mann machen müssen ansonsten könntet ihr eine Sanktion bekommen.Was die Betreuung deines Kindes angeht müßtest du ihn in einen Kindergarten geben wo er ja am Tag versorgt wäre.Die Kosten kannst du bei der ARGE beantragen.

  • Hallo Kitty,


    das Thema mit der Aufenthaltsverlängerung ist ja nun eh hinfällig. Das war nur eine Randbemerkung meinerseits um mal darzustellen, wie mit arbeitswilligen Ausländern umgegangen wird.


    Wir waren heut bei der Arge und haben die Hilfevereinbarung abgegeben aber nicht unterschrieben, mit der Begründung, es wären noch ungeklärte Fragen offen. Wir wollten diese Fragen heute mit unserer SB vor Ort besprechen um eine gute Lösung für beide Seiten zu finden. Nur die gute Frau hatte heute keine Zeit für uns weil heut ihr letzter Tag vorm Urlaub ist. Fragen bezüglich dieser Massnahme könne sie erst ab dem 17.10.09 wieder beantworten.
    Ich konnte nur mit dem Kopf schütteln.


    Was den Kindergarten/krippe betrifft. Ich geh ja "nur" 1-2 mal die Woche arbeiten. Kann man einen Krippenplatz für nur 2 Tage die Woche beantragen? Und du bist sicher, dass die Arge dann auch die Kosten dafür übernimmt?

  • Ob es bei euch möglich ist dein kind nur ein paar Tage die Woche zu betreuen kann ich dir nicht sagen.Bei mir gibt es diese Möglichkeit aber ich denke das hängt immer vom Kindergarten ab.Für die Betreuung gibt es eine bestimmte Summe die du auf alle Fälle bekommst wenn du arbeiten gehst und dein Mann eine Maßnahme von der ARGE macht.