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#1
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Hallo
Ich hab folgendes Proble, ich werde am 17.06.2008 Die Ausbildung zum Dachdecker beenden, werde dann meinen Gesellentietel tragen. Nun wollte ich nach dieser Ausbildung in eine Schule gehn und mein Fachabi machen, nun war ich gestern bei bafög amt und wollte bafög beantragen, dort sagten sie mir, dass es nicht möglich sei, da ich schon 1 Ausbildung beendet habe. Doch ohne Geld kann ich diese schule nicht besuchen, da ich ausgaben von ca 300 Euro im monat habe (Ich lebe noch zu hause) Ich weiss wirklich nicht was ich machen soll..! bitte um hilfe !! Mit freundlichem gruß Matthias K. |
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#2
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Die Auskunft ist unrichtig. An welcher Schule willst du das Fachabi machen (Name, Ort, Bundesland)?
Willst du während der schulischen Ausbildung weiter bei den Eltern wohnen? Geändert von nataly (23.04.2008 um 18:50 Uhr) |
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#3
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Bei der Ausbildung zum Dachdecker handelt es sich um eine betriebliche Ausbildung, so dass schon aus diesem Grund dein Anspruch auf BAföG nicht verbraucht ist:
"Eine berufsqualifizierende Ausbildung ist eine Ausbildung, die eine berufliche Grundbildung oder berufliche Fachkenntnisse und im Regelfall auch eine berufliche Qualifikation vermittelt. Betriebliche Ausbildungen verbrauchen den Grundförderungsanspruch nach § 7 Abs. 1 BAföG nicht. Dies gilt auch für allgemeinbildende schulische Ausbildungen, die nach § 7 Abs. 1 BAföG zeitlich unbegrenzt bis zum Erreichen der Hochschulreife förderungsfähig sind, ohne dass hierdurch der Grundförderungsanspruch für eine mindestens dreijährige berufsbildende Ausbildung berührt wird. Allgemeinbildende schulische Ausbildungen sind daher selbst dann keine "weiteren Ausbildungen" im Sinne des § 7 Abs. 2 BAföG, wenn zuvor bereits ein Berufsabschluss erworben wurde. " http://www.das-neue-bafoeg.de/de/194.php |
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#4
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Außerdem ergibt sich dein Anspruch auf BAföG auch aus § 7 Abs. 2 Nr. 4 a BAföG:
(2) 1Für eine einzige weitere Ausbildung wird Ausbildungsförderung längstens bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluß geleistet, 1. (weggefallen) 2. wenn sie eine Hochschulausbildung oder eine dieser nach Landesrecht gleichgestellte Ausbildung insoweit ergänzt, als dies für die Aufnahme des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist, 3. wenn im Zusammenhang mit der vorhergehenden Ausbildung der Zugang zu ihr eröffnet worden ist, sie in sich selbständig ist und in derselben Richtung fachlich weiterführt, 4. wenn der Auszubildende a) eine Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, eine Abendhauptschule, eine Berufsaufbauschule, eine Abendrealschule, ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht oder b) die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde weitere Ausbildung an einer der in Buchstabe a genannten Ausbildungsstätten erworben hat, auch durch eine Nichtschülerprüfung oder eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule, oder 5. wenn der Auszubildende als erste berufsbildende eine zumindest dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule oder in einer Fachschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, abgeschlossen hat. |
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#5
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"Ich weiss wirklich nicht was ich machen soll..! bitte um hilfe !!"
Das einzig richtige ist, einen Antrag auf BAföG zu stellen. Eine Frage noch:Wie ist denn das Einkommen der Eltern? Weil: Die meisten Ausbildungen werden elternabhängig gefördert, das heißt,wenn die Eltern mit ihrem Einkommen über bestimmten Grenzen liegen, gibt es kein BAföG, bzw. nicht in vollem Umfang. Geändert von nataly (23.04.2008 um 20:09 Uhr) |
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#6
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Erstmal danke,
Also, ich möchte eine Vollzeit schule besuchen, im berreich Sozial und gesundheitswesen! Was eine ganz anderes Berufsrichtung ist, desshalb mache ich mir so große sorgen dass ich keine Finanzielle unterstützung bekomme. Die schule: Berufskollegs Bergisch Gladbach bereich: Sozial- +Gesundheitswesen das einkommen meiner Mutter, die das alleinige sorgerecht hat, ist wenig. Genau weis ich es nicht. Und ich würde ungern ausziehn. MFG Matthias K |
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#7
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Fachoberschule für Sozialpädagogik
Wenn Sie mehr aus sich machen wollen .... Ein Weg von der Berufsausbildung zum Fachabitur: Die Fachoberschulen für Sozial- und Gesundheitswesen Zwar schon im Schuljahr 1970/71 erstmals eingerichtet, aber heute aktueller denn je: Die Fachoberschule in Bergisch Gladbach. Wer nach einem einjährigen Praktikum oder mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder im Gesundheitswesen eine höhere Qualifikation anstrebt oder wer etwa als diplomierte Sozialarbeiterin bzw. als Sozialarbeiter im breit gefächerten Arbeitsfeld sozialer Dienste arbeiten möchte, der liegt mit diesem Bildungsangebot richtig, denn hier bietet die Fachoberschule eine Fülle von Möglichkeiten. Auf jeden Fall können Sie nach diesem Bildungsgang Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern. Schülerinnen und Schüler, die über die Fachoberschulreife (Schulabschluss der Klasse 10 Typ B) oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung in den genannten Bereichen verfügen, können in die Klassen der Fachoberschule aufgenommen werden. Ein Besuch der Klasse 12 der FOS führt nach erfolgreichem Abschluss zur Fachhochschulreife, also zum Studium an einer Fachhochschule bzw. an einer Gesamthochschule im gesamten Bundesgebiet. Studienziele sind meist die Qualifikationen: Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge oder Diplom-Sozialarbeiterin/Diplom-Sozialarbeiter. Wer sich vor einem Studium noch weiter qualifizieren möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen (Nachweis von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache) eine Klasse 13 der FOS besuchen, um die allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erlangen, oder es ist ein Wechsel in die Jahrgangsklasse eines differenzierten Gymnasiums möglich. Der Bildungsgänge dauern jeweils ein Schuljahr; die Klasse 12 schließt mit einer Prüfung ab. Der Unterricht erfolgt in der Klasse 11 an eineinhalb Tagen in der Woche und umfasst 12 Wochenstunden; in der Klasse 12 wird in Vollzeitform unterrichtet, der Unterricht umfasst 32 Wochenstunden |
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#8
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Hast du denn vom Berufskolleg die Zusage, dass du aufgenommen wirst?
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#9
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Ja habe ich bekommen
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#10
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Direckt, als ich die zusage bekommen hatte, bin ich zum Bafög amt gegangen, diese meinte, dass ich kein anspruch auf bafög habe, da dieser Schulische werdungsgang nicht mit einem "Abschluss" endet.
Ich will unbedingt diese schule machen und muss im Monat auf min. 320+150(kindergeld) Euro kommen, damit ich weiterhin miete bei meiner mutter zahlen kann, (Essen, miete, Etc..) alleine kann meine mutter die kosten nicht decken! Zu dem sagen mir alle, dass ich abendschule machen soll und neben bei arbeiten soll, aber ich sehe das jetzt schon scheitern wenn ich 8-10h arbeiten gehn soll und dann noch 2-4 Stunden schule.. das schaff ich einfach nicht ... Desshalb brauch ich Finanzielle unterstützung, Jugendamt arbeitsamt bafög... gibt es da keine möglichkeit? |
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