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2 Elternabhängige Bafög einkommen +KDU

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  #1  
Alt 11.05.2011, 15:38
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Standard 2 Elternabhängige Bafög einkommen +KDU

Guten Tag ,

Meine Freundin und ich bekommen Elternabhängiges Schüler Bafög (da wir in einem Kolleg sind wird das Erste Jahr angerechnet).

Das einkomme meiner Eltern überschreitet den mindest betrag für Bafög, von daher bekomme ich keins. Nun wollten wir einen KDU antrag stellen. Ist dieses möglich. obwohl ich kein Bafög bekomme?
Wird das einkommen meiner eltern mit einbezogen?

Hinweis: Wir sind beide über 25, von daher nicht mehr unterhaltspflichtig.

Vielen Dank
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  #2  
Alt 11.05.2011, 15:45
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Ihr könnt zwar beim Jobcenter den Mietzuschuss beantragen, allerdings musst du deine vorrangigen Ansprüche geltend machen. Das ist entweder der Unterhalt der Eltern oder aber dass du bei Nichtzahlung des Unterhaltes durch die Eltern einen Vorausleistungsantrag auf Bafög stellst.

Das mit über 25 und (ich gehe mal davon aus, du meinst das) dass die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, ist übrigens ein Irrglaube.

Turtle
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  #3  
Alt 12.05.2011, 08:58
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Unterthaltspflichtig wären die Eltern nur dann nicht wenn es bereits eine abgeschlossene Ausbildung gibt.Bei dem Alter eigentlich anzunehmen.
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  #4  
Alt 12.05.2011, 11:33
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das stimmt, sowohl ich als meine freundin sind voll ausgebildet. War außerdem eine vorrausetzung für das Kolleg
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  #5  
Alt 12.05.2011, 12:41
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Das kommt auch wieder darauf an. Offensichtlich geht ja die Bafögstelle von einer noch vorhandenen Unterhaltspflicht aus und die müssten es wissen. Es geht immerhin auch um die Neigungen des Kindes, so dass Eltern, die wussten, welche Neigungen das Kind hat, u. U. auch noch weitergehende Ausbildungen finanzieren müssen. Aus diesem Grunde gibt es z. B. für Fachhochschüler, die erst eine Ausbildung gemacht haben um dann zu studieren trotzdem noch einen Anspruch auf elterlichen Unterhalt. Das lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

Es bleibt dabei: Wenn kein Unterhalt, dann Bafög über einen Vorausleistungsantrag. Erst dann kann geprüft werden, ob es überhaupt einen Mietzuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft gibt.

Turtle
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  #6  
Alt 12.05.2011, 12:48
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Sie wollen ja nicht studieren.
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  #7  
Alt 12.05.2011, 13:37
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Ich gehe mal davon aus, dass sie am Kolleg sind, um Abi zu machen und dann zu studieren... Oder? Aber selbst wenn es eine weitere Ausbildung wäre: auch hier erlischt nicht immer die Unterhaltspflicht der Eltern. Es gibt auch Rechtsprechung, wonach eine weitere Ausbildung gezahlt werden muss, z. B. weil die Eltern das Kind zur ersten Ausbildung trotz anderweitiger Neigungen gedrängt haben. Ob das vorliegend der Fall ist, weiß ich nicht. Es ging mir nur um die pauschale Aussage, dass die Eltern aus der U-Pflicht raus sind. Das kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

Wobei es bei der Beantwortung der Fragestellung unerheblich ist, es ging ja um den Mietzuschuss. Und da muss erstmal Unterhalt oder halt Bafög als Vorausleistung geltend gemacht werden, da vorrangige Leistungen.

Turtle

Geändert von Turtle1972 (12.05.2011 um 13:39 Uhr)
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  #8  
Alt 12.05.2011, 14:27
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ich erleutere es mal mehr,

wir sind an einem kolleg, für das Abi. soweit richtig. Soweit richtig ist es auch das wir später studieren wollen. Allerdings weis ich wie da die finanzlage ist.

Für mich zählt aber gerade die lage von der jetzigen Ausbildung. Wir haben beide die Anträge für das Schüler Bafög ausgefüllt und abgeschickt. Grundsetzlich sind wir beide berächtigt auf das Bafög. Meine Freundin bekommt die volle höhe. Bei mir ist es so das meine Eltern den Bafög Freibetrag übersteigt. ich bekomme aber nur eine geringe Pauschale von meinen eltern da sie selber gerade in einer art "notlage" sind (wurde den bafög amt mitgeteilt, spielte aber keine rolle).

Die frage ist nur das nun die laufenden kosten kaum gedeckt werden und wir deswegen einen Antrag auf Mietzuschuss stellen wollen. Ist dies also möglich oder muss ich es eher als darlen deklarieren, da ich erst ab August Elternunabhängiges Bafög bekomme.

Geändert von warwolf (12.05.2011 um 14:29 Uhr)
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  #9  
Alt 12.05.2011, 14:51
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Die Frage habe ich jetzt bereits mehrfach beantwortet: Wenn deine Eltern den errechneten Unterhalt nicht zahlen, musst du einen Vorausleistungsantrag auf Bafög stellen. Und wenn dann alle vorrangigen Leistungen ausgeschöpft sind, dann kannst du den Mietzuschuss prüfen lassen.

Btw: Sei mir nicht böse, aber fürs Abi musst du deine Rechtschreibung noch ganz stark verbessern. Du hast ja wirklich arg böse Fehler in deinen paar Sätzen.

Turtle
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  #10  
Alt 12.05.2011, 15:08
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ok, wird schon irgentwie hinhauen und ja es ist mir bewusst das ich eine Legastheni habe. Es ist aber nicht einfach so etwas los zu werden. aber das spielt hir keine rolle.
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