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ALG II als "Aufstockung" abgelehnt

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  #1  
Alt 18.11.2006, 20:01
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Registriert seit: 18.11.2006
Beiträge: 2
Standard ALG II als "Aufstockung" abgelehnt

Hallo,

ich habe heute meinen Bescheid von Hartz IV bekommen, der abgelehnt wurde.

Ich beziehe seit 1.11.06 ALG I für ein halbes Jahr. Man sagte mir im Arbeitsamt, mit dem Geld komme ich und meine Tochter nicht aus, ich sollte noch ALG II als Aufstockung beantragen. Was ich auch gemacht habe. Heute nun der Bescheid, der abgelehnt wurde, da meine Tochter zu viel Geld hat. Sie hat eine Ausbildungsversicherung, die sie eigentlich erst ausgezahlt bekommt, wenn sie in der Ausbildung ist. Angeblich hat sie genug Geld, sie kann sich selbst decken, steht es im Bescheid.

Letztes Jahr habe ich auch ALG II bekommen (ohne ALG I), da ist die Ausbildungsversicherung nicht angerechnet worden. Ich weiß, dass Lebensversicherungen (meine ist auch nicht angerechnet worden) nicht angetastet werden dürfen.

Ist die Ablehnung berechtigt oder sollte ich Widerspruch einlegen?

Im Bescheid steht immer auch nur drin, dass die Miete und die Nebenkosten "angemessen" sind, aber nicht, dass sie vom Amt erstattet werden. Bekomme ich auch keine Miete erstattet?
Kennt sich da jemand aus?

Ich bräuchte dringend eure Antwort, ob das so rechtens ist.

Lieben Dank sagt Heike
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  #2  
Alt 18.11.2006, 20:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard

Hallo Heike,

um hier mal z.b. eine "Gegenrechnung" bzw. eine "Überprüfung" der Berechnung durchzuführen, fehlen die notwendigen Angaben.

Aus meiner Sicht ist die Ausbildungsversicherung unrelevant für die Berechnung, da diese ja Festgelegt ist, sprich unantastbar ist.

Du kannst dich gern mal bei mir melden über PN. Kann mir gern mal den Bescheid ansehen.

Ich würde im zweifel Widerspruch einreichen.

Liebe Grüße
Kätzchen
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
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  #3  
Alt 19.11.2006, 13:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2006
Beiträge: 15
Standard

Hallo Heike!

Auf jeden Fall SOFORT schriftlich Widerspruch einlegen!! Wegen Frist!!

Dann geh zum Gericht und hol Dir einen Beratungsgutschein ab (damit kannst du mit nur 10 Euro Selbstbeteiligung zum Anwalt). Such dir schnellstens einen Anwalt, leg ihm alles vor (auch den Widerspruch) und lass ihn das regeln.

Kostet wie gesagt nur 10 euro und dann wird es richtig gemacht, die ARGE hat sich schon öfter "geirrt", wie ich aus eigener Erfahrung weiss!

Warte nicht, sonder sofort den Widerspruch per Einschreiben schicken!!!
__________________
flyingwitch

Die hier gemachten Angaben entsprechen lediglich meiner eigenen Meinung und bilden keine Rechtsberatung. Auch distanziere ich mich ausdrücklich davon, meine Beiträge als Aufforderung zu strafbaren Handlungen anzusehen!!!Sollte ein
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