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ALG II oder Wohngeld

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  #1  
Alt 21.10.2008, 11:20
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Beiträge: 1
Standard ALG II oder Wohngeld

Hallo zusammen...

Ich habe mal eine Frage. Ich bin 37 Jahre alt und momentan Bezieher von ALG II, nun habe ich mich bei einer Zeitarbeitsfirma beworben und war schon zu diversen Vorstellungsgesprächen. Jetzt habe ich eventuell zwei Jobs zur Auswahl wo ich allerdings nicht von den Firmen entlohnt werde sondern von der Zeitarbeitsfirma. Soll heißen ich würde Brutto 1200,- Euro bekommen was einem ungefähren Nettobetrag von 900,- Euro entspräche. Allerdings müßte ich meinen Wohnsitz zur Arbeitsaufnaheme wechseln, deshalb habe ich mich in der Nähe der Firma schon einmal auf dem Wohnungsmarkt umgeschaut und eine Wohnung gefunden. Dort beträgt die Kaltmiete 219,- Euro plus Nebenkosten zusammen 300,- Euro, auch ist sie mit 38 qm relativ klein. Wenn ich mir aber den Flyer durchlese den ich von der dortigen ArGe bekommen habe kommen mir zweifel auf. Da steht: 1Person max 45qm , max. Kaltmiete 195,75 Euro, max kalte Betriebskosten 45,- Euro, max Heizkosten 49,50 Euro. Nun zur Frage. Ist es möglich Hilfe zum Lebensunterhalt (ALG II)zu beantragen und diesen eventuell auch zu bekommen ? Auch gehe ich davon aus das ich mir einen Wohngeldantrag sparen kann weil er sowieso nicht bewilligt wird. Desweitern benötige ich sowieso das komplette Paket was da heißt: Förderung zur Aufnahme einer Beschäftigung(Möbilitätshilfen). Weil wenn ich mir den obigen Nettoverdienst hernehme und dann meine laufenden Kosten abziehe(inkl. der etwaigen obigen Wohnung) so bleiben mir am Monatsende nur noch 30,- Euro übrig. Da wäre es doch sinnvoll wenn man ALG II bekommt ?

Mit freundlichen Grüßen
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  #2  
Alt 21.10.2008, 17:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

Von deinem Nettolohn kannst du lediglich Fahrtkosten, eine Versicherungspauschale von 30 € und die Mietkosten geltend machen. Dann müssten dir 351 € noch zur Verfügung stehen. Somit ist keine Hilfebedürftigkeit gegeben. Alle anderen Kosten sind "Privatsache".

Wohngeld würde dir nur gezahlt, wenn bei deiner Miethöhe ein max. Verdienst von 770 € vorliegen würde.

Mobilitätshilfen (Fahrtkosten oder Umzugskosten) werden dir nach SGB III gewährt werden.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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