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Anrechenbares Mutterschaftsgeld??? Bitten um Hilfe!

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  #1  
Alt 11.02.2009, 20:54
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Beiträge: 2
Standard Anrechenbares Mutterschaftsgeld??? Bitten um Hilfe!

Hallo,
Ich hab da mal 2 Fragen und hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich bekomme seit dem 01.01.2009 von der Maßarbeit Alg 2, da mein Partner vorher schon Alg 2 bezogen hat, ich habe allerdings bis zum Mutterschutz gearbeitet.
Ich habe dann von meiner Krankenkasse für die 6 Wochen vor der Geburt Mutterschaftsgeld bekommen, was aber direkt an die Maßarbeit überwiesen wurde.
Am 25.01.2009 ist unser Sohn zur Welt gekommen und wir haben dann das Mutterschaftsgeld für die 8 Wochen nach der Geburt bekommen was wieder direkt an die Maßarbeit überwiesen wurde.

Meine 1. Frage: ist das Mutterschaftsgeld was für die 8 Wochen nach der Geburt gezahlt wird an das ALG 2 anrechenbar?

Letzte Woche haben wir Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen, allerdings nicht für die ersten 8 Wochen nach der Geburt, da wir da Mutterschaftsgeld bekommen haben, was aber direkt an die Maßarbeit ging.

So jetzt meine 2. Frage: Darf die Maßarbeit das Mutterschaftsgeld einbehalten, oder müssen sie es uns auszahlen da das Elterngeld für die 1. beiden Monate nicht gezahlt wird?

Ich hoffe ihr könnt uns helfen.

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 11.02.2009, 23:19
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Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
Standard

Hallo Doggilein,

ich hab vorab auch eine Frage: Was ist denn die Maßarbeit? Meinst du damit das Jobcenter bzw. die ARGE?

Weiterhin: Wenn du bis zum Mutterschutz gearbeitet hast und du auch Elterngeld bekommst, wieso beziehst du dann ALG II? Als Aufstockung?

Im Prinzip wird innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die dein Partner und du wahrscheinlich bilden, jedes Einkommen angerechnet. Und da gehört wahrscheinlich Mutterschutz auch dazu. Allerdings bleibt Elterngeld (jedenfalls der Mindestsatz) anrechnungsfrei. Wie das mit lohnbezogenem Elterngeld ist, weiß ich nicht.
Also, falls du den Mindestsatz bekommst, sollten doch wohl zumindest die monatlichen 300,- € euch von der ARGE zusätzlich ausgezahlt werden.

Aber vielleicht weiß jemand anderes hier mehr darüber?!

LG, Jalale.
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  #3  
Alt 12.02.2009, 09:43
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Registriert seit: 11.02.2009
Beiträge: 2
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hallo, die Maß Arbeit ist bei uns das, was woanders die arge ist, beziehe alg2 als aufstockung bzw jetzt nach der Geburt komplett da ich ja dem Arbeitsmarkt zur Zeit nicht zur verfügung stehe. es geht ja eigentlich darum das die ersten 2 Monate vom Elterngeld nicht gezahlt werden wegen dem Mutterschaftsgeld, das Mutterschaftsgeld sich aber die Maß Arbeit ( arge ) unterm Nagel gerissen hat, somit fehlen mir ja 2 monate vom Elterngeld was irgendwie nicht fair ist
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  #4  
Alt 12.02.2009, 10:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 141
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Hallo doggilein,

Ich kann dir nur die Auskunft geben das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird. Welchen genauen Anspruch die Arge darauf hat, kann ich dir leider nicht sagen. Du gehst am besten zu deiner Krankenkasse und erkundigst dich dort. Die können dir auf jeden Fall genauere Auskünfte erteilen.
__________________
L.G. melffi
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  #5  
Alt 12.02.2009, 19:48
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Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 2
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Hallo,
das Mutterschaftsgeld wird dir auf das Elterngeld angerechnet. Die Leistungen werden also nicht glechzeitig ausgezahlt und der Anspruch verlängert sich auch nicht um 2 Monate.

http://www.mein-elterngeld.de/eltern...aufteilung.htm
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  #6  
Alt 12.02.2009, 21:19
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Ort: Im schönen Harz :-)
Beiträge: 260
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Hallo
Verstehe einiges bei Dir nicht ganz...Bist Du vom Arbeitgeber gekündigt worden?
Du kannst doch arbeiten gehen, da Dein Partner doch auch Alg2 bekommt... Oder zumindest kannst Du Dich doch arbeitssuchend melden... Sprich Du würdest dann Alg1 beantragen müssen...

Mutterschaftsgeld wird angerechnet auch wenn Du kein Elterngeld bezogen hast in dieser Zeit

Lieben Gruß, Sabine
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