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Anrechnung des Kindergeldes und Unterhaltes auf ALG II

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  #1  
Alt 15.10.2008, 16:32
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Beiträge: 2
Frage Anrechnung des Kindergeldes und Unterhaltes auf ALG II

Hallo

Meine Frage ist folgende:

Ich bin in der Elternzeit, erhalte bis Ende dieses JAhres Elterngeld, ab Januar wollte ist ALG II in Anspruch nehmen. (nach den drei JAhren wieder arbeiten)

Ich habe gelesen, dass sowohl Kindergeld (rd. 150,-€ und Unterhalt, ca. 125,-€ als Einkommen mit angerechnet werden.

Allerdings sind doch sowohl der KINDESunterhalt (Unterhaltsvorschuss!) als auch das Kindergeld für das Kind. Wären also "kindliches Einkommen". zusammen sind das immerhin ca. 275,-€.
Bei ALG II hat das Kind jedoch nur Anspruch auf 207,-€.

Wie geht das denn?!

Oder wird es doch nicht voll mit angerechnet?!

Ansonsten würde ich ja lieber für mei kind keine Sozialleistungen beantragen (wäre ja MINUS). Ginge das?

Bin etwas irritiert.

Herzlichen Gruß an alle
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  #2  
Alt 15.10.2008, 17:28
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Registriert seit: 29.09.2008
Ort: leipzig
Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Monteverdi Beitrag anzeigen
Hallo

Meine Frage ist folgende:

Ich bin in der Elternzeit, erhalte bis Ende dieses JAhres Elterngeld, ab Januar wollte ist ALG II in Anspruch nehmen. (nach den drei JAhren wieder arbeiten)

Ich habe gelesen, dass sowohl Kindergeld (rd. 150,-€ und Unterhalt, ca. 125,-€ als Einkommen mit angerechnet werden.

Allerdings sind doch sowohl der KINDESunterhalt (Unterhaltsvorschuss!) als auch das Kindergeld für das Kind. Wären also "kindliches Einkommen". zusammen sind das immerhin ca. 275,-€.
Bei ALG II hat das Kind jedoch nur Anspruch auf 207,-€.

Wie geht das denn?!

Oder wird es doch nicht voll mit angerechnet?!

Ansonsten würde ich ja lieber für mei kind keine Sozialleistungen beantragen (wäre ja MINUS). Ginge das?

Bin etwas irritiert.

Herzlichen Gruß an alle


hallöchen...

deinem kind stehen 211,- Euro Regelleistung zu...kindergeld und Unterhalt werden zusammengerechnet...was dann davon über 211,- Euro gehen,zieht die Arge von deiner <Regelleistung wieder ab...ist Schwachsinn,aber ist so...

Lieben <Gruss
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  #3  
Alt 15.10.2008, 18:24
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Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 2
Cool

mmmh. Danke. das sind wohl Dinge, die bei der Gesetzgebung entstehen, wenn man sich vom "Draufblick" entfernt und nur noch versucht, überall hektisch Krümel zu regeln.

Ich habe eben noch gelesen, dass es eine Mehrbedarfsregelung gibt, u.a. auch für Alleinerziehende mit Kind unter 7 Jahren, das wären wohl 126 ,-€. Das wäre dann zumindest kein Minus mehr.

Ich habe übrigens gestern mit einer Mitarbeiterin des Job Center gesprochen, die ich privat kenne. Bei meinen Fragen konnte sie mir leider nicht abschli8eßend weiterhelfen. Sie erzählte gab aber Tips für die Antragstellung und erzählte auch, dass die Leistungssachbearbeiter oft aus ganz entfernten Berufen kämen (z.B.Kaufmännisch) und dabei nicht die kompetentesten Gegenüber sind. Deshalb solle man beharrlich bleiben und sich am besten schon selbst informieren.

Zudem - und das finde ich auch krass - bekämen diese Leute kaum mehr Gehalt, als einer HArtz IV-Leistung entspricht. DAS finde ich ebenfalls ein Unding. Solche Leute, die als Staatsvertreter arbeiten und unbestechlich sein sollen, kriegen ein Minigehalt und sind anscheinend noch nicht einmal richtig ausgebildet. Aber das ist allmählich im gesamten öffentlichen Bereich so.
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  #4  
Alt 15.10.2008, 18:34
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Registriert seit: 29.09.2008
Ort: leipzig
Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Monteverdi Beitrag anzeigen
mmmh. Danke. das sind wohl Dinge, die bei der Gesetzgebung entstehen, wenn man sich vom "Draufblick" entfernt und nur noch versucht, überall hektisch Krümel zu regeln.

Ich habe eben noch gelesen, dass es eine Mehrbedarfsregelung gibt, u.a. auch für Alleinerziehende mit Kind unter 7 Jahren, das wären wohl 126 ,-€. Das wäre dann zumindest kein Minus mehr.

Ich habe übrigens gestern mit einer Mitarbeiterin des Job Center gesprochen, die ich privat kenne. Bei meinen Fragen konnte sie mir leider nicht abschli8eßend weiterhelfen. Sie erzählte gab aber Tips für die Antragstellung und erzählte auch, dass die Leistungssachbearbeiter oft aus ganz entfernten Berufen kämen (z.B.Kaufmännisch) und dabei nicht die kompetentesten Gegenüber sind. Deshalb solle man beharrlich bleiben und sich am besten schon selbst informieren.

Zudem - und das finde ich auch krass - bekämen diese Leute kaum mehr Gehalt, als einer HArtz IV-Leistung entspricht. DAS finde ich ebenfalls ein Unding. Solche Leute, die als Staatsvertreter arbeiten und unbestechlich sein sollen, kriegen ein Minigehalt und sind anscheinend noch nicht einmal richtig ausgebildet. Aber das ist allmählich im gesamten öffentlichen Bereich so.


.... wem sagst du das?????das sind auch alles nur hartzis....keine ahnung, aber der staat hier stellt gesetze auf, mit denen nicht einmal die sachbearbeiter einer arge durchblicken...jeder erzählt was anderes und keiner weiss wirklich bescheid....wichtig ist, dass du dich GENAUESTENS informierst...der mehrbedarf von 126 euro steht dir auf jeden fall zu, wenn du alleinerziehend bist...dieser geht zwar in deinen bedarf über, aber alles, was du oder deine kinder (komisch...dabei ist kinderarbeit ja verboten..lol...) an einkommen habt, wird dir wieder abgezogen...
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  #5  
Alt 17.10.2008, 13:54
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Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
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Eine Trennung von dir und deinem Kind ist nicht möglich, da ihr eine BG bildet.

Die Regelsätze sind Bemessungsgrenzen, dass heißt, dieses Geld muss einem Menschen mindestens zur Verfügung stehen. Es ist jedoch egal, auf welcher Weise dieser Betrag zustande kommt. Für dein Kind wird dieses durch den Unterhalt und das Kindergeld gewährleistet. Für dich besteht jedoch der Anspruch auf RL als Alleinerziehende + Mehrbedarf.

Zusätzlich zu den RL kommen noch die Kosten der Unterkunft, die geltend gemacht werden können. Sollte jedoch das "Einkommen" eines BG-Mitgliedes höher sein als sein ihm zustehender RL, wird das "überschüssige" Einkommen spätestens hier abgezogen.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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