#1  
Alt 15.07.2008, 15:12
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Registriert seit: 15.07.2008
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Standard Ansprüche nach Erziehungsgeld ?

Hallo bei uns fällt nächsten Monat das Erziehungsgeld weg. Somit haben wir in der Familienkasse ein Minus von 300 Euro. Was können wir nun am besten tun?

Folgende Situation:
Mein Einkommen: 1300 Brutto --> 1030 Netto
Kindergeld: 154 Euro
Einkommen meiner Frau: 400 Euro Job*

*Der 400 € Job ist eine Hausmeister tätigkeit. die sogesehen unsere Kaltmiete (400 € deckt) dazu kommen noch 175 Euro Nebenkosten wovon ca 75 Heizkosten sind.

Was wäre in unsere Situation am besten? Meine Frau möchte nun noch gerne ein Jahr daheim bleiben um sich um das Kind zu kümmern bis die ersten 3 Lebensjahre rum sind. Sie hatt vor der Geburt Vollzeit gearbetiet und die letzten ca. 2-3 Monate Krankengeld bezogen.
Ist es sinnvoll den 400 Euro Job auf meinen Namen umzuschreiebn (ich denke nicht da eh alles zusammen angerechnet wiurd oder)?
Wo sollten wir am sinnvollsten um Unterstützung bitten: Arbeitsagentur, Harz4, Wohngeld ???
Wie wäre die Situation ohne 400 Euro Job?
Welche kompetenten beratungsstellen könnte man aufsuchen ???

Vielen Dank schonmal für Tips
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  #2  
Alt 16.07.2008, 20:46
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Beiträge: 15
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also ausgehend von den daten die du so gegeben hast, hat der alg2 rechner ausgerechnet das ihr einen bedarf von 1404 euro (2x316 euro regelsatz, plus regelsatz kind 211 euro, plus 400 euro miete plus 175 euro nebenkosten abzgl warmwasseranteil), dagegen gerechnet dein einkommen und das deiner frau und dies versehen mit diversen freibeträgen kommt ihr auf einen restbetrag von 271 euro den ihr noch von der arge aufstockend als sozialgeld erhalten könntet.
die frage ist ob der satz an wohngeld höher wäre. einfach antrag stellen und gucken was dort kommt.
pauschal könnt ihr das gerne bei jedem alg2 rechner im netz nachrechnen.
ohne 400 euro job würdet ihr unter umständen probleme bekommen, da ihr euch damit in bedürtigkeit bring (wenn deine frau diesen aufgibt). wenn du ihn auf deinen namen umschreibst, dann ist es einkommen, welches ja auch versteuert werden müsste (lst-klasse 6?)-->m.E.

Geändert von jumba (16.07.2008 um 20:49 Uhr)
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  #3  
Alt 16.07.2008, 21:00
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Hallo,

grob überschlagen solltet ihr Anspruch auf ALG II haben!
Stellt so schnell wie möglich einen Antrag im Jobcenter.
Das Umschreiben des 400€ Jobs ist nicht nötig, da ihr ohnehin eine Bedarfsgemeinschaft seit und das Einkommen zusammen gewertet wird!
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  #4  
Alt 19.07.2008, 23:52
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übrigens ist erziehungsgeld nicht als einkommen bei der alg II-berechnung anzurechnen
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