Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Anwalt und hartz4

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.04.2009, 13:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2008
Beiträge: 7
Standard Anwalt und hartz4

Guten Tag,

ich brauche einen Anwalt und bin HARTZ4 Empfänger. Meine Frage nun. muss ich für den Anwalt bezahlen, oder wird nur ein Teil der Kosten übernommen oder wie ist das? Ich habe gehört, dass man lediglich nur 10 Euro bezahlen muss, aber wenn man den Prozess verliert, muss man alles bezahlen. Ist das wahr?

Danke für Antworten,

ANNA
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 14.04.2009, 16:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
Standard

Hallo,

wenn man Prozesskostenhilfe gewährt bekommt, zahlt man für den Fall, dass man vor Gericht verliert, die gesetzlichen Anwaltskosten des Gegners.

Das mt den 10 Euro ist der Beratungsschein, den du wahrscheinlich erstmal brauchst. Wenn du den bewilligt bekommst, musst du nur 10 Euro selber zahlen. Die Anwälte dürfen glaube ich sogar auf diese Seblstbeteiligung verzichten, aer wer macht das schon freiwillig ...

LG, Jana
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.04.2009, 17:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.06.2008
Beiträge: 350
Standard

Also noch mal zu dem Beratungsschein, Der kostet nur 10,,-E und dann wir dir Prozesskosten Hilfe gewährt. Solltest du aber den Prozess verlieren musst du trotzdem bezahlen, nach dem Motto:
Wer verliert bezahlt!

Gruß Chief
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.04.2009, 18:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Am besten du holst dir erstmal diesen Beratungsschein und dann läßt du dich in deinem Fall ordentlich beraten.Meistens gehen die Anwälte nur dann vor Gericht wenn es auch eine Aussicht gibt zu gewinnen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 15.04.2009, 09:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
Standard

also beratungshilfeschein gibt es für außergerichtliche tätigkeit, aber auch nicht immer, gerade bei widersprüchen ist das streitig

für den prozess (klageverfahren) kann man bei gericht pkh beantragen
da die gerichtsverfahren vor dem sozialgericht kostenfrei sind, wird von der pkh der anwalt bezahlt, weil ansonsten keine kosten entstehen
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Jobcenter zahlt trotz Anwalt und Sozialgericht nicht Benedictus Anspruch und Leistungen 68 03.10.2010 10:09
Hartz4 und Anwalt Damaja Anspruch und Leistungen 2 01.08.2008 21:20
Hartz4 und Anwalt Damaja Anspruch und Leistungen 2 22.05.2008 23:21