Anwalt und hartz4

  • Guten Tag,


    ich brauche einen Anwalt und bin HARTZ4 Empfänger. Meine Frage nun. muss ich für den Anwalt bezahlen, oder wird nur ein Teil der Kosten übernommen oder wie ist das? Ich habe gehört, dass man lediglich nur 10 Euro bezahlen muss, aber wenn man den Prozess verliert, muss man alles bezahlen. Ist das wahr?


    Danke für Antworten,


    ANNA

  • Hallo,


    wenn man Prozesskostenhilfe gewährt bekommt, zahlt man für den Fall, dass man vor Gericht verliert, die gesetzlichen Anwaltskosten des Gegners.


    Das mt den 10 Euro ist der Beratungsschein, den du wahrscheinlich erstmal brauchst. Wenn du den bewilligt bekommst, musst du nur 10 Euro selber zahlen. Die Anwälte dürfen glaube ich sogar auf diese Seblstbeteiligung verzichten, aer wer macht das schon freiwillig ...


    LG, Jana

  • Also noch mal zu dem Beratungsschein, Der kostet nur 10,,-E und dann wir dir Prozesskosten Hilfe gewährt. Solltest du aber den Prozess verlieren musst du trotzdem bezahlen, nach dem Motto:
    Wer verliert bezahlt!


    Gruß Chief

  • also beratungshilfeschein gibt es für außergerichtliche tätigkeit, aber auch nicht immer, gerade bei widersprüchen ist das streitig


    für den prozess (klageverfahren) kann man bei gericht pkh beantragen
    da die gerichtsverfahren vor dem sozialgericht kostenfrei sind, wird von der pkh der anwalt bezahlt, weil ansonsten keine kosten entstehen