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#1
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Hallo, habe ein sehr großes Problem!
Wurde zum 9 monatigen grundwehrdienst einberufen welchen ich vom 1.10.2007 bis 30.06.2008 absolviert habe, vorher war ich in arbeit. Meine Sachbearbeiterin sagte zu mir das die 9 monate als arbeitszeit angerechnet werden somit war ich durchgehend 18monate beschäftigt und habe daher anrecht auf sozialhilfe. Habe meine Arbeitsbescheinigung meiner alten firma abgegebn und musste leider 5 wochen warten, habe nun anfang letzter woche den antrag und die ganzen bescheinigungen in der leistungsabteilung eingereicht! Ich habe also seit dem 01.07.2008 bis heute(18.09.2008) kein einkommen oder zahlung vom amt erhalten, lebe also derzeit vom ersparten und krediten. Wohne war noch zuhause, aber wie jeder habe auch ich rechnungen wie handy, auto, freizeit, essen & trinken! bin ab dem 06.10.2008 wieder in arbeit. und würd gern wissen ob mir das amt rückwirkend vom 01.07.-06.10.08 das arbeitslosengeld zahlt? da ich ja in den 3 monaten nur miese gemacht habe und eigentlich recht auf unterstützung habe. Danke schonmal für eure Hilfe...... |
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#2
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leistungen gibt es ab zeitpunkt der antragstellung
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#3
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@advokat:
Nicht ganz. der Antragsteller ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung alle notwendigen Unterlagen vorzulegen. Andernfalls wird erst ab dem Zeitpunkt ein Anspruch begründet, an dem alle Unterlagen vollständig vorliegen. (Generelle Klausel). Da hier aber die Verzögerung nicht vom Antragsteller zu beeinflussen war, hat er Anspruch auf Zahlungen ab dem Antragsdatum.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#4
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der kommentar war doch jetzt überflüssig, oder?
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#5
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Hallo Advokat!
Meinste wirklich? Ich finde hat "The Next One" richtig gut gemacht, auf alle Eventualität zu verweisen und lass ihm doch den einen Beitrag mehr, so kann ich meine Schlagzahl auch um einen Beitrag erhöhen! Hahaha, so haben alle ihren Spaß - am Leben!!! Gruß und schönes Wochenende! |
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#6
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Der Kommentar war nicht überflüssig, da eine Pauschalaussage missverstanden werden kann.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#7
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dann solltest du den Eingang überdenken (" Nicht ganz"!!!)
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#8
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So die absolute Krönung kommt! hatte ja meine Alg antrag + wehrsoldbescheinigung + arbeitsbescheinigung abgeben! und heute kam tatsächlich ein brief das der alg net mit eingereicht wurde! ich glaub die wollen mich verarschen......am montag geh ich hin und verhau den sachbearbeiter!die papiere wurde extra nochmal durchgeschaut ob alles dabei ist und jetz so ein schreiben! ich bekomm keinerlei leistung und jetzt drohen sie mit nicht einhaltung der abgabetermine!!!!! wenn das so weiter geht schalt ich ein anwalt ein, eskann ja nich sein das die arge die papiere verschwinden lässt und mich verantwortlich dafür macht!
jetz muss ich mir montag einen neuen antrag holen und eine neuen termin zur abgabe, das zögert sich immer weiter raus......und dann heist es am ende villeicht noch das es nicht bewilligt wird......ich rast echt langsam aus und bin so froh das ich wieder arbeiten bin! das is so ein asi laden! |
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