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Arbeitslos?Welche Zusatzleistungen kann ich beantragen ?

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  #1  
Alt 12.03.2009, 12:42
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Beiträge: 21
Frage Arbeitslos?Welche Zusatzleistungen kann ich beantragen ?

hallo,
ich bin ab 01.04.09 arbeitslos und habe keine Ahnung, auf was ich neben dem Arbeitslosengeld noch Anspruch habe.
Also mal konkret gesprochen:
ab 1.4. erhalte ich 564,-€ ALG
mein Partner verdient monatlich 400,-€
mein Kind bekommt 164,-€ Kindergeld
Das sind dann unsre Einnahmen. Die Miete beträgt 478,-€ warm im Monat.
Ich weiß , daß ich HartzV beantragen kann.
Habe ich sonst noch Anspruch auf weitere Leitungen, also z.Bsp. Wohngeld und Kinderzuschlag ?
Oder ist es sogar besser Wohngeld anstelle von HarzV zu beantragen ?
Ich wäre Euch echt dankbar für Eure Tipps!
LG miezbabu
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  #2  
Alt 12.03.2009, 12:55
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Registriert seit: 12.03.2009
Beiträge: 5
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Also meines Wissens nach ist das Wohngeld ein Zuschuss zur Miete.Bei H4 bekommst Du auch Mietzuschuss,ABER auch noch Geld für die Personen die in deinem Haushalt lebenwie z.b. das kind.Dem stehen 60% vom Regelsatz zu.Falls Dir andere noch besser helfen können,Ich lasse Mich auch gerne belehren.

MfG
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  #3  
Alt 12.03.2009, 13:04
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danke für die antwort, hoffe noch auf weitere.
weiß eben nicht, ob das zusätzliche H4 dann alles abdeckt, was man vom staat bekommen kann.
das sagt einem ja keiner von den ämtern, da muß man schon selbst nachforschen, auf was man alles so anspruch hat.
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  #4  
Alt 12.03.2009, 15:08
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Beiträge: 1.307
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Hallo,

wenn du ALG2 beziehst sind deine Ansprüche damit gedeckt. Wohngeld und Kinderzuschlag stehen in diesem Fall nicht zu. Was dir im einzelnen an ALG2 Leistungen zusteht, kannst du ganz einfach mit einem ALG2 Rechner ausrechnen.

Was macht dein Partner? Wenn er neben dem 400€ Job keiner weiteren Beschäftigung (z. Bsp. Studium) nachgeht, besteht eventuell auch für ihn Anspruch auf ALG.
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  #5  
Alt 13.03.2009, 17:03
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Zitat:
Zitat von Salle Beitrag anzeigen
Hallo,

wenn du ALG2 beziehst sind deine Ansprüche damit gedeckt. Wohngeld und Kinderzuschlag stehen in diesem Fall nicht zu. Was dir im einzelnen an ALG2 Leistungen zusteht, kannst du ganz einfach mit einem ALG2 Rechner ausrechnen.

Was macht dein Partner? Wenn er neben dem 400€ Job keiner weiteren Beschäftigung (z. Bsp. Studium) nachgeht, besteht eventuell auch für ihn Anspruch auf ALG.
hallo,
also mein partner hat nur diesen job bei dem er 400,-€ bekommt.
wir haben ja bis jetzt schon als bedarfsgemeinschaft ca. 300,-€ dazu bekommen. aber jetzt bin ich arbeitslos ab 1.4., bekomme ca. 300,-€ weniger als ich bisher verdient habe. nun dachte ich, das da die leistungen als bedarfsgemeinschaft auch steigen , aber anscheinend bekommen wir gar nicht viel mehr zuschuß als bisher. ich hoffe nur, das sich die tante von der arge da verrechnet hat.
bei dem alg2 rechner, muß man da das arbeitslosengeld 1 als einkommen mit angeben ?
lg miezbabu
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  #6  
Alt 13.03.2009, 17:29
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Hallo, das Alg1 ist eine Sozialleistung und somit werden bei der Berechnung von Alg2 von diesem Geld nur bestimmte Versicherungen abgezogen. Hingegen wenn du arbeitest hast du beim Lohn Freibeträge( 100€, ab da noch 20%u.s.w.) vom Lohn, das ist beim Alg1 nicht. Deshalb wird die Berechnung eventuell richtig sein, aber du kannst es dir ja auf der ARGE noch mal erklären lassen und wenn du der Meinung bist es stimmt was nicht, ruhig Widerspruch einlegen.
Viele Grüße
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  #7  
Alt 13.03.2009, 19:05
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Hallo,

@ Renate11, bist du dir da sicher mit dem ALG I? Ich meine ALG I ist genauso Einkommen wie alle anderen Einnahmen in einer BG auch. Es gelten die üblichen Freibeträge.

LG, Jalale.
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  #8  
Alt 13.03.2009, 22:54
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Ja da bin ich mir sicher, da es uns selbst schon betroffen hat, und ich mich darüber erkundigt habe.
Viele Grüße
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  #9  
Alt 13.03.2009, 23:02
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Ok, danke. Bin ich wieder etwas schlauer.

LG, Jalale.
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