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#1
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mein problem:
da ich ein 2 monate altes kind habe, will die arge nun, dass ich unterhaltsvorschuss beantrage, da der kindesvater nicht zahlen kann. das möchte ich aber nicht. nun droht die arge sogar den antrag auf unterhaltsvorschuss beim jugendamt selbst zu stellen. kann ich mir den betrag des unterhaltsvorschusses von dem alg II abziehen lassen, damit die mich damit in ruhe lassen? was mach ich jetzt am besten?ich bin erst seit 4 monaten auf alg II angewiesen und kenne mich da nicht aus. danke schon mal für die antworten. lg |
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#2
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Der Vater des Kindes ist diesem grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet. Du kannst nicht einfach sagen "Nee, will ich nicht", weil das nicht zum wohle des Kindes wäre.
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#3
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Da hat Stylewolf Recht. Es gibt gesetzliche Vorschriften; die gelten in diesem Fall auch für dich. Das Amt kann nicht nur, sondern wird dir definitiv den Unterhaltsvorschuß als Einkommen anrechnen, egal ob du ihn beziehst oder nicht beantragen willst. Den Antrag für dich stellen, so wie du schreibst, kann das Amt natürlich nicht; du müßtest ja die entsprechenden Unterschriften auf dem Antragsformular leisten; nicht die. Wie gesagt; sie könnten dir das anrechnen als Einkommen, auch wenn du es nicht hast, und als solches von der Leistung abziehen. Fraglich ist natürlich - und so werden die auch denken -, wie du ohne dieses Geld mit dem ohnehin schon knappen H IV-Geld zurechtkkommen möchtest.
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#4
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Die ARGE hat die Möglichkeit nach erfolgter Aufforderung zur Antragstellung wenn dieser nicht nachgekommen wird stellvertretend Antrag zu stellen (steht irgendwo in § 5 SGB II glaub ich).
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