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#1
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Hallo,
bin 28 Jahre alt und wohne nicht bei meinen Eltern. Habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, aber in meinem Beruf noch nicht gearbeitet. Ich bin Student, bekomme aber kein Bafög, da meine Eltern zuviel verdienen. Meinen Lebensunterhalt „bezahle“ ich mit einem Studentenkredit der KfW. Es sind keine weiteren Einkünfte vorhanden. Habe ich Anspruch auf irgendwelche Zuschüsse? Vielen Dank Siegbert |
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#2
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Nein, weil du eigentlich Anspruch auf Bafög hättest, aber auf Grund des Einkommens deiner Eltern nicht erhälst, hast du keinen Anspruch auf ALG II.
Wohngeld könntest du beantragen, da du keine weiteren Leistungen erhälst.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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Danke für deine schnelle Antwort.
Habe eine Seite übers Wohngeld gefunden: Der Studienkredit und das Wohngeld Dort steht das man ein Mindesteinkommen haben muss und das mein Kredit nicht als solches anerkannt wird. Damit würde auch das Wohngeld flach fallen. Kann das jemand bestätigen? |
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#4
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Ich frage mich immer wieder, woher die Leute diesen passus mit dem Mindesteinkommen nehmen. Bis heute konnte mir keiner eine rechtliche Grundlage dazu nennen. Vielmehr scheint es, dass lediglich in einzelnen Fällen von Betrugsversuch ausgegangen wurde.
Also, definitiv hat jeder Anspruch auf Wohngeld, der seine Miete nicht durch Sozialleistungen (ALG II und Sozialhilfe) finanziert bekommt oder Anspruch darauf hätte. Es sind lediglich Höchstgrenzen des Einkommens gesetzt, die sich anhand der Tabellen in den Anlagen 3ff des WoGG ersichtlich sind. Von BaFöG-Beziehern ist ebenfalls im Gesetz keine Rede. Wenn mich jemand mit Nennung einer Rechtsgrundlage korrigieren kann, bitte ich dringend darum.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#5
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doch, ich habe dir schon ein antwort gegeben, bei einer anderen frage
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#6
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keine genau Rechtsgrundlage...
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#7
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aber selbstverfreilich
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