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#1
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Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage. Herr XXX, hatte aufgrund von unbezahlter Rechnungen eine Pfändung auf Konto XXX. Laut der neuen Regelung, wurde eine P.Konto eingerichtet, zum Schutz des Existzenzminimum. Herr XXX startet nun in eine schulische Ausbildung und beantragt BAföG. Nun erhält XXX ungefähr 400 € und erhält eine Nachzahlung in Höhe von 1200. Dadurch wird der Freibetrag überschritten. Das Geld darf ja nicht direkt an den Pfänder überwiesen werden. Wie siehts nun aus? Wenn das Geld am 31.10 drauf wäre. Springen die 150 € oder wieviel zuviel ist, automatisch in den Novembermonat oder wie läuft es dann ab? Oder muss XXX zur Schuldenberatung? Ein kompliziertes Thema aber vielleicht gibt es ja Experten hier. LG |
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#2
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Zitat:
U.a. ist es wichtig, in welchem Jahr das ganze angegangen ist. |
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