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#1
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allso.. mein vater muss vermutlich nächsten monat in frührente, und weil die sehr mikrig sein wird, wird grundsicherung beantragt...
ich würde nun gerne mein studienfach wechseln...hätte damit nach bafög keinen anspruch mehr,weils nach dem 4.fachsemester ist.. ist das für das amt nun "okay" und ich bzw. meine eltern bekommen dann einfach den vollen satz für mich , oder krieg ich probleme, weil ich eig. als student doch anspruch auf bafög haben sollte..? andere frage... also hab ja jetzt das soweit verstanden, dass bis 100 euro oder so man dazuverdienen darf, und darüber hinaus bis 799 dann 80% davon wieder verrechnet werden.. also angenommen der lohn meiner ma, und meiner schwester, mein kindergeld und die mini-rente sind "genug",so dass es außer der miete kein geld mehr gibt... und wenn ich dann mir nen nebenjob suchen müsste, müsste ich dann diese 80% ans amt überweise oder wie läuft das? weil abgesehn von der miete, gäbe es ja garnichts,was die streichen bzw.kürzen könnten..wenn man eh nichts bekommt.. zahlen die dann z.b weniger miete oder wie läuft das? ich weiss nicht mehr weiter... und angenommen ich beantrage jetzt diesen studienkredit..darf ich das überhaupt`? wird das auch als einkommen berechnet, obwohl der voll +7% zinsen zurückgezahlt werden muss? so glaub das wars erstmal... könnt ihr mir helfen? |
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#2
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Hallo, also bei den anderen Fragen kann ich auch nicht so richtig weiterhelfen...haben selber Probleme mit dem Bafög.
Aber ich arbeite bei der Bank...Studienkredite werden nicht angerechnet!! Aber am Besten du beantragst einen KfW-Studienkredit....geh einfach auf www.kfw.de und schaue dort nach, welche Bank in deiner Nähe dafür zuständig ist. |
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#3
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Hallo,
Studenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG II (siehe u.a. http://www.n-tv.de/849652.html) - egal ob sie Bafög erhalten, oder nicht. Grüße, Joachim |
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#4
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okay das ist schonmal gut danke
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#5
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@joachimM : ja ich weiss,dass studenten kein algII/harz 4 was auch immer bekommen,wenn sie z.b alleine wohnen.. aber ich wohn ja zuhause und soweit ich weiss, bekommt mein vater dann einfach den satz für mich, und wenn ich was verdiene wird das halt berechnet.. ist dem nicht so?
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#6
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Nochmal: Studenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG II - sie können so (soweit ich weiß) auch nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen.
Grüße, Joachim |
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#7
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hey danke nochmal.... nächste frage: meine eltern bekommen für mich also unter keinen umständen geld vom amt, aber werd ich bei der miete berücksichtigt? sprich,bekommen sie wenigstens den anspruch und die miete für ne wohnung für 3 personen, oder nur für 2,obwohl ich zuhause wohne? und wie ist das,wenn ich dann eben bafög bekomme und/oder arbeiten gehe, ab welchem betrag wird mein geld dann angerechnet und meinen eltern gestrichen? ich selbst bekomme ja garkeinen satz ,den man streichen könnte..
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#8
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Bei der Berechnung der Wohnung werden die Kosten gedrittelt, d.h. 2/3 für deine Eltern über ALG2, 1/3 Musst du mit den paar Euro BaföG-Mietzuschuß berappen.
Jetzt kommt auch der Punkt wo ich am Ende bin. Wenn du jetzt arbeiten gehst, wie viel wird angerechnet? Bei mir wird es genau so sein (nur das ich nicht mit meinen Eltern sondern mit meiner Frau zusammen lebe). Ich VERMUTE dass dann die gleichen Hinzuverdienstgrenzen zählen wie bei ALG2, danach hält das Amt die Hand auf.
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Meine Posts stellen keine Rechtsberatung o.Ä. dar und sind nach besten Wissen verfasst worden! Link zum SGB2: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html |
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#9
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@sascha..
also muss ich, auch wenn ich kein einkommen,also kein bafög hätte, miete dazu zahlen..??oder meinst jetzt nur mit einkommen? und was den hinzuverdienst angeht..mir würden doch , ohne student zu sein 290€ oder so zustehn..die grenze wenn man ALGII bezieht sind doch 100€ ..das heisst, wenn ich von denen garkein geld bekomme, dann dürfte ich doch wohl soviel verdienen wie die mir selbst berechnen würden oder? weil die grenze von 100€ bezieht sich doch immer auf voller-algII-satz+job und nicht auf nur-job..? |
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