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#1
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Hallo,
weiß jemand von Euch, ob "... 3. wenn im Zusammenhang mit der vorhergehenden Ausbildung der Zugang zu ihr eröffnet worden ist, sie in sich selbständig ist und in derselben Richtung fachlich weiterführt,..." wirklich heißt, dass wenn die Uni mich nur genommen hat mit Berufsausbildung + Berufstätigkeit, ich keinen Anspruch auf Bafög habe? Was hab ich davon zu halten, wenn mir ständig neue Gründe und Paragraphen vorgelegt werden, wenn ich den letzten wiederlegt habe? Bin echt verzweifelt und fertig mit den nerven?
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#2
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Hi,
über 30 kannst du kein Bafög mehr bekommen. Aber ein Studienkredit dürfte trotzdem möglich sein. Was du geschrieben hast, hört sich verwirrend an, ist aber von dir nicht richtig interpretiert worden. Es geht nur darum, dass du unter 30 sein musst, bevor du das Studium anfängst um noch Anspruch auf Bafög zu haben. |
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