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#1
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Guten Abend
Ich habe da ein problem mein Sohn fängt am 15 Sept einen Förderlehrgang an er erhält dafür 212 Euro er ist 17 Jahre alt und wurde aus der bedarfsgemeinschaft rausgenommen obwohl er noch bei uns wohnt und die Miete wurde ihm auch entzogen. Wollte mal fragen ob dies Rechtswiedrig ist?? Mfg wolle70 |
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#2
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m.E. kann lediglich der Betrag von 212 € höchstens von den 281 € RL (abzügl. Kindergeld und sonst. Leistungen) abgezogen werden, wenn dieser für Leistungen erbracht wird, die zur Deckung seiner Lebenskosten dienen sollen.
Widerspruch einlegen: Sohn ist weiterhin in der Bedarfsgemeinschaft, wenn er weiterhin mit im Haushalt wohnt.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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Zitat:
Diablo |
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#4
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So eine art Föderlehrgang auf das allgemeine Berufsleben.
Er macht dort verschiedene Bereiche durch. Gruss wolle70 |
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#5
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Darüber habt ihr doch einen Änderungsbescheid erhalten, was steht genau als Grund (und vor allem Rechtsgrundlage) darin?
Seid ihr beide (Eltern) ALG II - Empfänger?
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Geändert von TheNextOne (03.09.2008 um 00:55 Uhr) |
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#6
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@Diablo,
da dies im Bafög-Bereich geschrieben wurde, gehe ich davon aus, dass er durch Bafög unterstützt wird. Zumindest ist aufstockendes ALG II hier möglich, notfalls als eigene BG.
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