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#1
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Fakten:
-22 J. -3 Jahre eigene Wohnung (Umzug durch Umschulung) - Muss jetzt Alg II beziehen Geschichte: -Antrag ausgefüllt und abgegeben -Erst telefonisch erfahren das er Abgelehnt wurde (also keine Benachrichtigung) - Proforma Widerspruch eingelegt -Dann kam der Brief das ich das Einkommen meiner Eltern abgeben sollte?? (Nachweise zur Unterhaltsverpflichtung Ihrer Eltern) Frage: Ich lebe weder in einer Bedarfsgemeischaft noch in einem Haushalt mit meinen Eltern (zumindest nach meiner Auffassung). Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber ich sehe nicht das ich vom SGB II darunter falle. Kann mir das einer an Textstellen usw. verdeutlichen?! Oder ist das pure Auslegungssache? MFG Wolle |
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#2
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Hallo,
unter der Vorraussetzung das deine Angaben so stimmen: Auszug §7(3)Somit bildest du wie du auch selber schon herausgefunden keine BG mit deinen Eltern. Wenn dies tatsächlich seit drei jahren der Fall ist, können sie dich auch nciht zwingen dort wieder einzuziehen. Sie versuchen insgesamt auf die neue U25 Regelungen bei dir hinauszukommen. Dieses gilt allerdings nur für U25 im Haushalt der Eltern. Übrigens da du einen Antrag eingereicht hast und hoffentlich nirgendwo schriftlich erklärt hast, dass du diesen zurückziehst gilt dein Antrag erst dann als abgelehnt wenn du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid in der Hand hast, gegen diesen kannst du dann auch Widerspruch einlegen.
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar! |
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