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Bedarfsgemeinschaft/Wohngemeinschaft - Gemeinsame Wohnung

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  #1  
Alt 04.10.2011, 17:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2011
Beiträge: 1
Standard Bedarfsgemeinschaft/Wohngemeinschaft - Gemeinsame Wohnung

Hallo liebe Community,

erst mal Vielen Dank, dass man hier Fragen zu Themen über Sozialleistungen/ALG II stellen kann.

Folgendes:

Person X erhält Harz IV und lebt in einer eigenen Wohnung. Diese Wohnung wurde durch den Vermieter gekündigt. Person X möchte daher zukünftig mit Person Y eine neue Wohnung beziehen.
Person Y ist Angestellte mit einen eigenem Einkommen und ist die Lebensgefährtin von X.

Daher meine Frage:

Ist es möglich / Worauf muss geachtet werden, dass beide eine gemeinsame Wohnung beziehen können ohne eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden?
(getrennte Bäder/Küchen oder sogar zwei verschiedene Wohnungen, WG... mit/ohne Untermietvertrag...?)

Ziel ist es, so nah wie möglich zusammen zu leben.

Vielen Dank
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  #2  
Alt 04.10.2011, 17:53
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
Standard

Zitat:
Zitat von klauss Beitrag anzeigen
Hallo liebe Community,

erst mal Vielen Dank, dass man hier Fragen zu Themen über Sozialleistungen/ALG II stellen kann.

Folgendes:

Person X erhält Harz IV und lebt in einer eigenen Wohnung. Diese Wohnung wurde durch den Vermieter gekündigt. Person X möchte daher zukünftig mit Person Y eine neue Wohnung beziehen.
Person Y ist Angestellte mit einen eigenem Einkommen und ist die Lebensgefährtin von X.

Daher meine Frage:

Ist es möglich / Worauf muss geachtet werden, dass beide eine gemeinsame Wohnung beziehen können ohne eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden?
(getrennte Bäder/Küchen oder sogar zwei verschiedene Wohnungen, WG... mit/ohne Untermietvertrag...?)

Ziel ist es, so nah wie möglich zusammen zu leben.

Vielen Dank

Hattest Du mal ALGEBRA weil du mit Unbekannten hantierst??

Elch
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  #3  
Alt 04.10.2011, 17:56
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
Standard

http://meinemeinung.blog.de/2009/06/...chaft-6324761/


Hier kannst Du lesen die Auflösung Deiner Gleichung X+Y= ?

Elch

Unbedingt das VIDEO anschauen!

Gröööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööö ööööl

Geändert von Elch (04.10.2011 um 18:07 Uhr) Grund: Kööööööööööööööööööstlich! Und informativ
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  #4  
Alt 04.10.2011, 18:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.280
Standard

Wenn man gar nicht als BG gerechnet werden will, sollte man in getrennten Wohnungen verbleiben und tunlichst auch zusehen, dass es nicht so aussieht, als sei eine Wohnung davon nur eine Scheinwohnung.

Wenn man aber zusammenzieht, kehrt sich nach einem Jahr die Beweislast um, d.h.: der Hilfeempfänger muss beweisen, dass es sich nicht um eine BG handelt. Das kann u. U. sehr schwer sein.

Was man auch tunlichst vermeiden sollte: als Paar für die Außenwelt aufzutreten. Und natürlich sollte man auch vermeiden, Kinder in die Welt zu setzen.

Turtle
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